Vermögenswirksame Leistungen

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Brokeboy
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Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von Brokeboy »

Hallo,

Ende des Jahres werde ich nach 7 Jahren meine VWL bekommen.
Da habe ich 7 Jahre einbezahlt und ein Teil mein AG. Sollte ich mich für eine PI entscheidenym, würde dann das Geld gepfändet werden?
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Re: Vermögenswirksame Leistungen

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Hi Brokeboy,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögenswirksame Leistungen" geschaut?
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caffery
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Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von caffery »

Ja
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Brokeboy
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Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von Brokeboy »

Okay danke, dann muss ich mir hier was überlegen.

Wird es komplett gepfändet oder anteilig?
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Icke26
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Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von Icke26 »

komplett
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von caffery »

Brokeboy hat geschrieben: 2. Mai 2025, 11:04 Okay danke, dann muss ich mir hier was überlegen.
Solange damit kein Verschwindibuszauber gemeint sein sollte, kann ich Dir an dieser Stelle allenfalls raten, den VWL Vertrag von nun an nicht mehr weiter zu besparen, da Du damit nichts anderes tust als unpfändbares Einkommen in zukünftig verwertbare Insolvenzmasse zu buttern.
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mischa1981
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Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von mischa1981 »

Geht leider komplett in die Insolvenzmasse, genauso wie Rückzahlungen vom Stromversorger und Ähnlichem, auch wenn der Strom vom unpfändbaren Einkommen bezahlt wurde. Erbschaften muss mal in der Insolvenzphase ebenfalls komplett rausrücken und in der Wohlverhaltensphase zur Hälfte.
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Icke26
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Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von Icke26 »

mischa1981 hat geschrieben: 4. Mai 2025, 02:30 Geht leider komplett in die Insolvenzmasse, genauso wie Rückzahlungen vom Stromversorger und Ähnlichem, auch wenn der Strom vom unpfändbaren Einkommen bezahlt wurde. Erbschaften muss mal in der Insolvenzphase ebenfalls komplett rausrücken und in der Wohlverhaltensphase zur Hälfte.
Die eigentliche Frage wurde weiter oben schon beantwortet.
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Brokeboy
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Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von Brokeboy »

mischa1981 hat geschrieben: 4. Mai 2025, 02:30 Geht leider komplett in die Insolvenzmasse, genauso wie Rückzahlungen vom Stromversorger und Ähnlichem, auch wenn der Strom vom unpfändbaren Einkommen bezahlt wurde. Erbschaften muss mal in der Insolvenzphase ebenfalls komplett rausrücken und in der Wohlverhaltensphase zur Hälfte.
Interessant danke, normal zahle ich lieber etwas mehr Strom und freue mich auf die Erstattung, das werde ich dann aber direkt ändern. Erben werde ich hoffentlich nichts in nächster Zeit. Da ist mir das Leben der Eltern wichtiger 😅.
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Agent008
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Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von Agent008 »

Mal eine Frage aus Interesse:

Wäre es innerhalb der Insvolvenz nicht taktisch klug den Stromabschlag beim Anbieter zu reduzieren, damit bei der Jahresendrechnung eine Nachzahlung und KEINE Gutschrift anstehen würde?
Somit würde man die monatlichen Zahlungen aus dem unpfändbaren Einkommen reduzieren (mehr Luft für den Schuldner) und durch die Nachzahlung ensteht kein pfändbares Einkommen.

Ich bin jetzt nicht direkt betroffen aber das wäre in der Theorie doch machbar, oder?
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Shadow
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Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von Shadow »

Agent008 hat geschrieben: 6. Mai 2025, 21:37 Ich bin jetzt nicht direkt betroffen aber das wäre in der Theorie doch machbar, oder?
Nicht nur in der Theorie, ich habe das während meiner Inso so gemacht. Jetzt, wo es ich damit durch bin, zahle ich wieder extra ein wenig mehr. Ich mag es einfach immer ein bisschen zurückzubekommen.
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