Geldeingang melden/abführen ???

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AktiverRentner
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Geldeingang melden/abführen ???

Beitrag von AktiverRentner »

Frage an die Runde:

Ich erwarte einen Geldeingang von 3.000 €. Mein Insolvenzverfahren läuft noch, ist nicht aufgehoben oder abgeschlossen. Meine 3Jahresfrist wegen Restschuldbefreiung ist seit 20.04. vorbei. Einen Beschluß dazu gibt es noch nicht. Eine WVP mit Treuhänder gab es nicht.
Bin ich verpflichtet, den Geldeingang zu melden und ev. abzuführen?
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Geldeingang melden/abführen ???

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Hi AktiverRentner,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Geldeingang melden/abführen ???" geschaut?
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Schuldine
Wissender
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Beiträge: 105
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Re: Geldeingang melden/abführen ???

Beitrag von Schuldine »

Da dein ganzes Verfahren ja bisher schon sehr unüblich verlaufen ist, würde ich versuchen den Geldeingang zum jetzigen Zeitpunkt zu verhindern. Dann stellt sich auch nicht die Frage, ob du das melden musst.

Wenn das möglich ist, würde ich den Geldeingang terminlich verschieben.
Falls das nicht geht, einen "privaten Treuhänder" im Familien- oder Freundeskreis suchen, der für dich das Geld in Empfang nimmt und verwahrt ( ob das rechtlich einwandfrei wäre, kann ich leider nicht sagen).

Und parallel natürlich bei Gericht versuchen die Sache schnellstens zu klären, wann denn nun deine Restschuldbefreiung bekannt gegeben wird.
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SchuldenMeister
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Re: Geldeingang melden/abführen ???

Beitrag von SchuldenMeister »

Der Betrag sollte automatisch von der Bank gesperrt werden, da Du Dich im asymetrischen eröffneten Verfahren befindest.
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„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
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