Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

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Hamburgerin
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Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von Hamburgerin »

Hallo, Ihr Lieben,

wie ich Euch bereits schon an anderer Stelle berichtet habe, habe ich meine vorzeitige Restschuldbefreiung nach fünf Jahren erhalten. Jetzt geht es noch darum, den zu viel gepfändeten Teil meines Gehalts (immerhin EUR 922) zurückzubekommen.

Meine Restschuldbefreiung wurde am 08.04. verkündet und am 09.04. veröffentlicht. Am 14.04. kam der Beschluss vom Gericht. Meine Treuhänderin wollte jedoch die Rechtskraft abwarten. Nachdem der Beschluss jetzt ja langsam mal rechtskräftig sein müsste, habe ich gestern mal nachgefragt. Meine Treuhänderin sagte, sie würde jetzt erstmal den Rechtskraftvermerk bei Gericht anfordern (von selbst macht das Gericht das nämlich nicht). Das heißt, das ganze zieht sich noch hin. Sie meinte, sie hoffe, dass wir die Sache in den nächsten zwei Wochen erledigt haben. Das finde ich noch ganz schön lange.

Jetzt wollte ich mal nachfragen, was da Eure Erfahrungswerte sind. Wie lange hat das bei Euch gedauert? Wahrscheinlich bin ich auch mal wieder zu ungeduldig (im Warten bin ich nicht so gut), aber ich möchte die Sache jetzt auch einfach hinter mir lassen. Wann könnte ich da gegebenenfalls nochmal nachfragen, ohne dass es nervig wird?

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Liebe Grüße
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Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

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Hi Hamburgerin,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt" geschaut?
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Icke26
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Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von Icke26 »

Was bringt es dir jetzt, wenn nun andere hier schreiben das es bei ihnen schneller ging ?
Rein gar nichts.
Es arbeiten doch nicht alle gleich, bei dem einen gehts schneller, bei den anderen nicht.
So ist das halt.
Warte doch einfach diese 2 Wochen ab, dann wird schon alles erledigt sein.
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Dieter1981
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Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von Dieter1981 »

Icke26 hat geschrieben: 29. Apr 2025, 11:00 Was bringt es dir jetzt, wenn nun andere hier schreiben das es bei ihnen schneller ging ?
Rein gar nichts.
Es arbeiten doch nicht alle gleich, bei dem einen gehts schneller, bei den anderen nicht.
So ist das halt.
Warte doch einfach diese 2 Wochen ab, dann wird schon alles erledigt sein.
Wenn man so denkt kann man das Forum ja ganz schließen. Was bringt Dein Post der Fragestellerin? Rein gar nichts. Hier werden Erfahrungswerte angefragt, wenn zum Beispiel 4 Leute sich melden dass es bei Ihnen länger gedauert hat als zwei Wochen dann weiß Hamburgerin, dass sie sich erst mal keine Sorgen machen muss.
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Icke26
Fortgeschrittener
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Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von Icke26 »

Dieter1981 hat geschrieben: 29. Apr 2025, 15:20
Icke26 hat geschrieben: 29. Apr 2025, 11:00 Was bringt es dir jetzt, wenn nun andere hier schreiben das es bei ihnen schneller ging ?
Rein gar nichts.
Es arbeiten doch nicht alle gleich, bei dem einen gehts schneller, bei den anderen nicht.
So ist das halt.
Warte doch einfach diese 2 Wochen ab, dann wird schon alles erledigt sein.
Wenn man so denkt kann man das Forum ja ganz schließen. Was bringt Dein Post der Fragestellerin? Rein gar nichts. Hier werden Erfahrungswerte angefragt, wenn zum Beispiel 4 Leute sich melden dass es bei Ihnen länger gedauert hat als zwei Wochen dann weiß Hamburgerin, dass sie sich erst mal keine Sorgen machen muss.
Nein eben nicht. Man verunsichert dann nur noch mehr, wenn z,B, einige schreiben das es bei ihnen viel schneller ging.
Außerdem habe ich als letzten Satz noch beruhigend geschrieben , das wenn die IV sagt das dass voraussichtlich in den nächsten zwei Wochen erledigt sein müsste, dann alles gut werden wird.
Also bitte nicht so laut husten.
Wir haben uns doch alle lieb. ;)
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Shopgirl
Guru
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Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von Shopgirl »

Icke26 hat geschrieben: 29. Apr 2025, 11:00 Was bringt es dir jetzt, wenn nun andere hier schreiben das es bei ihnen schneller ging ?
Rein gar nichts.
Es arbeiten doch nicht alle gleich, bei dem einen gehts schneller, bei den anderen nicht.
So ist das halt.
Warte doch einfach diese 2 Wochen ab, dann wird schon alles erledigt sein.
Das Thema Insolvenz ist für die meisten hier kein Alltägliches. Ich finde es daher total legitim sich auszutauschen, Erfahrungen zu vergleichen oder einfach nur zu schreiben, wie es bei einem selbst gerade läuft. Dafür ist dieses Forum da.
Es muss nicht in jedem Thread DIE Lösung gefunden werden, das ist gar nicht möglich. Aber dennoch hat jeder Thread seine Berechtigung. Manchmal wird fachlicher Rat gesucht, manchmal wird nach Erfahrungswerten gefragt und andere Menschen brauchen einfach nur jemanden, der mal virtuell das Händchen hält.
Das alles ist total berechtigt und ich würde mich echt freuen, wenn wir den Threadstartern hier dieses Recht zugestehen, ohne (wiederholt) darauf hinzuweisen, dass ihre Frage niemand konkret beantworten kann. Ich glaube, das ist fast allen sowieso bewusst. So viel intellektuelle Kapazität traue ich den Menschen in diesem Forum zu ;)
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vogelmeister
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Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von vogelmeister »

Meine Erfahrung war da deutlich besser.

Ich habe von meinem Treuhänder erfahren, dass ich bereits einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen kann und meine Insolvenz insgesamt nur drei Jahre gelaufen wäre.
Ich war leider ganz knapp noch im alten Insolvenzrecht.
Den Antrag hab ich gestellt, eine Woche später schrieb mein Treuhänder dass alles gut gegangen ist und der Antrag genehmigt wurde.

Das war im Mai 23 und meine Restschuldbefreiung wäre dann im Juli 23 gewesen. Bzw. so war es dann auch.

Mitte Juli, noch VOR dem Eintrag in der Insolvenzveröffentlichung erhielt ich dann auch schon anteilig das zuviel gepfändete Gehalt zurück erstattet, ca. 800,-€ waren das.
Man sieht also leider (und das ist normal) dass überall anders gearbeitet wird.

Gruß
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mischa1981
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Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von mischa1981 »

Also anbei mein Erfahrungsbericht:
Im März 2024 wurde vom Treuhänder meine IBAN nochmals abgefragt und kurze Zeit später (ca. 2 Wochen) dann auch überwiesen. Im Mai 2025 wurde mir dann die RSB erteilt.
Ich würde einfach noch abwarten, drängeln und drängen bringt nichts. Das Geld steht dir zu, da beißt die Maus keinen Faden ab. Mal dauert es länger, mal kürzer.
Ich mein schau dir unseren aktiven Rentner an, der ist seit 3 Jahren in der Insolvenzphase und wird auch nicht mehr in die Wohlverhaltensphase kommen. Bei mir hat die reine Insolvenzphase auch knapp 2 Jahre gedauert. Auf diversen Webseiten liest man stets etwas von "ca. 6 Monate Insolvenzphase, dann folgt die Wohlverhaltensphase". Kann man halt nicht im Allgemeinen sagen, wie lange es dauert.
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Hamburgerin
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Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von Hamburgerin »

Hallo, Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure Rückmeldungen und Eure Meinungen.

Bei mir ist das Verfahren rückwirkend zum 04.03. beendet. Leider geht es bei mir offenbar nicht so schnell, wie bei Dir, Mischa; ich warte ja noch auf die Erstattung meiner Pfändung von meinem März-Gehalt. Ich muss aber auch zugeben, dass ich echt ganz schlecht darin bin zu warten und Geduld zu haben. Eigentlich sollte man denken, jetzt hat sie die fünf Jahre durchgehalten, jetzt schafft sie die paar Wochen auch noch. Sage ich mir auch, aber es fällt mir echt schwer, daher bin ich froh, Eure Meinungen zu hören, auch wenn mir das natürlich von der Situation nicht viel bringt. Aber ich freue mich über den Austausch mit Euch, er hilft mir, die Zeit ein bisschen besser zu überstehen.

Habt ein sonniges Wochenende, Ihr Lieben!
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mischa1981
Wissender
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Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von mischa1981 »

Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, um Geduld haben zu lernen :) Nicht falsch verstehen, aber bei Gericht arbeiten auch nur Menschen und auch Treuhänder haben mal mehr, mal weniger zu tun und solche Sachen wie Urlaub kommen auch mal vor :)
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Hamburgerin
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Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von Hamburgerin »

Ja, ich frage mich nur, ob das so üblich ist, wie die Treuhänderin das macht. Letztenendes hätte ja, soweit ich weiß, nur ich gegen den Beschluss über die RSB Beschwerde einlegen können. Und warum hätte ich das machen sollen? Deswegen frage ich mich, weswegen die Treuhänderin auf den Rechtskraftvermerk besteht und das ganze (für mich) noch in die Länge zieht.
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