Hallo zusammen,
meine Partnerin ist seit Anfang des Jahres in der Privatinsolvenz. Der Insolvenzverwalter hat so weit schon alle Unterlagen. Seit 2021 ist sie in EU Rente (100%) und bezieht seither eine Rente, die über dem Steuerfreibetrag liegt (1800€).
Aus Unwissenheit hat sie bisher keine Steuererklärung gemacht. Das Finanzamt hat sich bisher noch nicht gemeldet.
Meine Frage, wie sollen wir uns verhalten? Soweit ich weiß, kann sie während des Verfahrens keine Steuererklärung abgeben. Erst wieder, wenn die Wohlverhaltensphase beginnt. Darf sie dann überhaupt Nachzahlungen an das Finanzamt leisten?
Viele Grüße
Rente versteuern
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 2
- Registriert: 22. Apr 2025, 08:24
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 11
- Beiträge: 52
- Registriert: 7. Jun 2023, 17:29
Re: Rente versteuern
Tip: Steuererklärung in Papierform erstellen und nicht an das Finanzamt sondern den IV senden. Der ist im Verfahren für die Steuer zuständig.
0
-
- Mitglied
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 14
- Registriert: 11. Feb 2025, 20:59
Re: Rente versteuern
Der IV könnte auch darauf bestehen die Steuererklärungen nachzuholen, wenn daraus eine Gutschrift entstehen könnte.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 64
- Beiträge: 461
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Rente versteuern
Hallo,
du kannst natürlich eine Steuererklärung erstellen. Allerdings würde sie vom Finanzamt erst bearbeitet werden, wenn dein IV unterschrieben hat. Darum kümmert sich das Finanzamt in diesem Falle selbst.
Eine höhere Gutschrift durch die Rente ist nicht zu erwarten, die der IV verwerten könnte. Daher würde ich abwarten, ob oder bis sich der IV bzw. das Finanzamt meldet.
du kannst natürlich eine Steuererklärung erstellen. Allerdings würde sie vom Finanzamt erst bearbeitet werden, wenn dein IV unterschrieben hat. Darum kümmert sich das Finanzamt in diesem Falle selbst.
Eine höhere Gutschrift durch die Rente ist nicht zu erwarten, die der IV verwerten könnte. Daher würde ich abwarten, ob oder bis sich der IV bzw. das Finanzamt meldet.
0
-
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 2
- Registriert: 22. Apr 2025, 08:24
Re: Rente versteuern
Vielen Dank für die Rückmeldung. Wir haben inzwischen mit dem IV Kontakt aufgenommen und er sagt wir sollen vorerst nichts machen.
Eine Rückerstattung ist übrigens nicht zu erwarten, sie wird die Steuern nachzahlen müssen.
Vielen Dank nochmal.
Eine Rückerstattung ist übrigens nicht zu erwarten, sie wird die Steuern nachzahlen müssen.
Vielen Dank nochmal.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 445
- Beiträge: 2647
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Rente versteuern
Auch ich halte das in dem dargelegten Szenario derzeit für eine weise Vorgehensweise.TomNetzwerker hat geschrieben: ↑22. Apr 2025, 19:43 Vielen Dank für die Rückmeldung. Wir haben inzwischen mit dem IV Kontakt aufgenommen und er sagt wir sollen vorerst nichts machen.
0