Mit dem heutigen Datum sind für mich die drei Jahre abgelaufen.
Jetzt werde ich ganz in Ruhe den letzten Papierkram abwarten, auch nicht drängeln beim Gericht etc.
Im Großen und Ganzen ist es für mich ganz locker abgelaufen jedoch mit einigen Besonderheiten. Es ist eine Regelinsolvenz, die ich selbst ohne Schuldnerberatung oder Anwalt eingereicht habe. Den IV habe ich bis heute nicht einmal selbst gesprochen. Es war auch niemand bei mir zu Hause. Bankunterlagen wurden nicht angefordert.
Das Insolvenzverfahren ist auch bis heute nicht abgeschlossen, obwohl es nichts einzutreiben und zu verteilen gab und gibt. Ich habe die WVP also gar nicht erlebt.
Aktuell ist mein Schufa Score 9,91. Überraschenderweise ist neben der Insolvenz nichts weiter eingetragen als das Abwicklungskonto einer Bank, die es in dieser Form schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr gibt. Mein Girokonto bei der Sparkasse ist nicht eingetragen.
Es geht weiter
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Re: Es geht weiter
Hallo Aktiver Rentner,
lass uns Mal wissen, wie das weiter geht. Ich finde es schräg, dass da 3 Jahre einfach nichts passiert ist. Wie kann das sein? Gelten für Regelinsolvenzverfahren andere Fristen ? Da ist doch neben dem IV auch ein/e Rechtspfleger/in involviert.. irgendwem muss doch auffallen, dass da noch eine unbearbeitete Akte ist.
lass uns Mal wissen, wie das weiter geht. Ich finde es schräg, dass da 3 Jahre einfach nichts passiert ist. Wie kann das sein? Gelten für Regelinsolvenzverfahren andere Fristen ? Da ist doch neben dem IV auch ein/e Rechtspfleger/in involviert.. irgendwem muss doch auffallen, dass da noch eine unbearbeitete Akte ist.
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Re: Es geht weiter
Ich bin ganz relaxed,
ich habe keine Ahnung über Unterschiede zwischen Regel- und Privatinsolvenz. Meine Vermutung: Es gibt in der Insolvenz mehr Geld für den IV als während der WVP, also lohnt es sich für den IV es gemütlich laufen zu lassen. Sprich: Für Nichtstun monatlich pauschal bezahlt zu werden.
Die Gerichte sind z.Zt. stark überlastet wegen des gleichzeigen Auslaufs von Verfahren nach altem und neuen Recht. Hinzu kommt, mein IV ist ein sehr großer Betrieb mit Niederlassungen bundesweit und einem Juraprofessor an der Spitze, der auch richtig große Unternehmensinsolvenzen betreut. Da hängt sich ein Rechtspfleger auch nicht so schnell rein.
Als Rentner kann mir nicht viel passieren. Mein Vorteil jetzt: Ich kann jetzt wieder für ein paar Extras und zum Vergnügen wieder problemlos einen Minijob o.ä. annehmen.
ich habe keine Ahnung über Unterschiede zwischen Regel- und Privatinsolvenz. Meine Vermutung: Es gibt in der Insolvenz mehr Geld für den IV als während der WVP, also lohnt es sich für den IV es gemütlich laufen zu lassen. Sprich: Für Nichtstun monatlich pauschal bezahlt zu werden.
Die Gerichte sind z.Zt. stark überlastet wegen des gleichzeigen Auslaufs von Verfahren nach altem und neuen Recht. Hinzu kommt, mein IV ist ein sehr großer Betrieb mit Niederlassungen bundesweit und einem Juraprofessor an der Spitze, der auch richtig große Unternehmensinsolvenzen betreut. Da hängt sich ein Rechtspfleger auch nicht so schnell rein.
Als Rentner kann mir nicht viel passieren. Mein Vorteil jetzt: Ich kann jetzt wieder für ein paar Extras und zum Vergnügen wieder problemlos einen Minijob o.ä. annehmen.
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Re: Es geht weiter
Nö, es kann durchaus vorkommen, ich war ebenfalls ganze 24 Monate im reinen Insolvenzverfahren und dann noch 1 Jahr in der Wohlverhaltensphase. Je nach Wohnort und Masse der abzuarbeitenden Insolvenzen kann es schon mal vorkommen, dass jemand gar nicht in der Wohlverhaltensphase ankommt.Renegade hat geschrieben: ↑22. Apr 2025, 10:39 Hallo Aktiver Rentner,
lass uns Mal wissen, wie das weiter geht. Ich finde es schräg, dass da 3 Jahre einfach nichts passiert ist. Wie kann das sein? Gelten für Regelinsolvenzverfahren andere Fristen ? Da ist doch neben dem IV auch ein/e Rechtspfleger/in involviert.. irgendwem muss doch auffallen, dass da noch eine unbearbeitete Akte ist.
Ich wohne in der Nähe von Stuttgart und auch wenn es da mehrere Gerichte gibt so müssen die Verfahren ja dennoch bearbeitet werden.
Mein Insolvenzverfahren wurde Ende Januar 2021 eröffnet und Ende Mai 2024 wurde mir dann die Restschuldbefreiung erteilt.
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Re: Es geht weiter
mischa1981:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann befindet er sich aber nach wie vor im eröffneten Verfahren. Bei dir wurde es ja nach 2 Jahren abgeschlossen, das ist okay. Aber das Verfahren von aktiver Rentner wurde ja nie aufgehoben und das finde ich irritierend. Die Abtretungsfrist ist zwar abgelaufen, aber das Verfahren läuft noch. Wie kann das sein?
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann befindet er sich aber nach wie vor im eröffneten Verfahren. Bei dir wurde es ja nach 2 Jahren abgeschlossen, das ist okay. Aber das Verfahren von aktiver Rentner wurde ja nie aufgehoben und das finde ich irritierend. Die Abtretungsfrist ist zwar abgelaufen, aber das Verfahren läuft noch. Wie kann das sein?
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Re: Es geht weiter
Renegade:
Es stimmt, mein Insolvenzverfahren läuft immer noch, nicht abgeschlossen, mir ist derzeit in diesem Verfahren auch keinerlei Aktivität bekannt.
Grundsätzlich kann man sich durchaus vorstellen, dass das Verfahren länger dauert, z.B. wenn der IV noch Prozesse führt und Unternehmen, Immobilien etc. abgewickelt werden müssen, siehe z.B. bei Schlecker, der auch mit seinem Privatvermögen haftete. Bei mir gibt es allerdings nichts abzuwickeln.
In diesem Zusammenhang noch eine Frage an die Profis:
In meiner SCHUFA steht ein Eintrag: 14.04.2022 Insolvenzverfahren eröffnet. Dann ein zweiter Eintrag: 20.04.2022 Restschuldbefreiung angekündigt.
Wenn nun die Restschuldbefreiung per 20.04.2025 erteilt wird, verschwindet ja dieser 2. Eintrag und wird durch den Eintrag der Restschuldbefreiung ersetzt, der wiederum dann zum 20.10. gelöscht wird.
Was aber passiert mit dem 1. Eintrag über die Verfahreneröffnung? Bleibt der weiter stehen? Welche Löschungsfrist gibt es, wenn das Verfahren dann tatsächlich abgeschlossen wird?
Wenn das stehen bleibt ist meine SCHUFA ja weiterhin blockiert. Und das geht dann definitiv weit über den 20.10. hinaus.
Es stimmt, mein Insolvenzverfahren läuft immer noch, nicht abgeschlossen, mir ist derzeit in diesem Verfahren auch keinerlei Aktivität bekannt.
Grundsätzlich kann man sich durchaus vorstellen, dass das Verfahren länger dauert, z.B. wenn der IV noch Prozesse führt und Unternehmen, Immobilien etc. abgewickelt werden müssen, siehe z.B. bei Schlecker, der auch mit seinem Privatvermögen haftete. Bei mir gibt es allerdings nichts abzuwickeln.
In diesem Zusammenhang noch eine Frage an die Profis:
In meiner SCHUFA steht ein Eintrag: 14.04.2022 Insolvenzverfahren eröffnet. Dann ein zweiter Eintrag: 20.04.2022 Restschuldbefreiung angekündigt.
Wenn nun die Restschuldbefreiung per 20.04.2025 erteilt wird, verschwindet ja dieser 2. Eintrag und wird durch den Eintrag der Restschuldbefreiung ersetzt, der wiederum dann zum 20.10. gelöscht wird.
Was aber passiert mit dem 1. Eintrag über die Verfahreneröffnung? Bleibt der weiter stehen? Welche Löschungsfrist gibt es, wenn das Verfahren dann tatsächlich abgeschlossen wird?
Wenn das stehen bleibt ist meine SCHUFA ja weiterhin blockiert. Und das geht dann definitiv weit über den 20.10. hinaus.
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