Sonnigen Guten Morgen
Kurze Verständigungsfrage zum P-Konto...
Ich hatte ich letzten Monat (September) einen "Überhang" vom Freibetrag mit in den Oktober genommen -irgendwas mit 400€- da mein Krankengeld schon Ende September eingegangen ist.
Jetzt gab es aber eine erneute Überweisung von der Krankenkasse - da sich zwei Krankmeldungen überschnitten haben- und es kam Freitag eine erneute Zahlung. Jetzt bin ich natürlich für Oktober schon über dem Freibetrag (Mir stehen noch etwa 2/3 von dem momentanen "Kontostand" zur Verfügung).
Wird der "Rest" jetzt "anstandslos" mit in den November genommen oder muss ich mich um eine Erhöhung des Freibetrages im November kümmern, da der "Freibetrag" in zwei folgenden Monaten aufeinander erhöht ist? (Ich habe irgendwas im Kopf, dass die "Mitnahme" nur einmal in Folge erlaubt sei)
Mit Grüßen
Verständnisfrage P-Konto
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Re: Verständnisfrage P-Konto
Wie soll ich es erklären....-mit farbiger Götterspeise und dann so:
Der (korrekt berechnete) September-Überhang darf in den Oktober mitgenommen werden und (grundsätzlich auch) zusätzlich zum Geldeingang des Oktobers (wie immer der aber maximiert bis zum Freibetrag) verbraucht werden.
Wenn September-Geld "ROT" wäre und zuerst und damit unten ins "Konto-Glas" reinkommt und obendrauf das Oktober-Geld "GRÜN" fliest, kann die Geldherkunft erkannt werden.
Wird jetzt was abgehoben, läuft es wie bei den billigen Bier-Fässern unten raus:zuerst September-ROT, danach Oktober-GRÜN. Bis es "leer" ist.
Wird es nicht leer, ist im Novemer das Septemer-ROT-Geld weg, unabhängig davon, wieviel (davon) verbraucht wurde, und vom Oktober-GRÜN-Geld wird in den November übertragen.
Wenn jetzt im November wieder Geld auf das Konto kommt und das NovemberGeld "BLAU" gezeichnet oben auf das Oktober-GRÜN fließt, dann geht es im November mit den unterschiedlichen Geld-Ursprüngen nach dem "Oktober-Prinzip": beim Verbrauch fließt erst mal der "GRÜNE" Oktober-Geldeingang ab. Wenn mehr gebraucht und verbraucht wird, geht es an den Geldeingang vom November.....
Der (korrekt berechnete) September-Überhang darf in den Oktober mitgenommen werden und (grundsätzlich auch) zusätzlich zum Geldeingang des Oktobers (wie immer der aber maximiert bis zum Freibetrag) verbraucht werden.
Wenn September-Geld "ROT" wäre und zuerst und damit unten ins "Konto-Glas" reinkommt und obendrauf das Oktober-Geld "GRÜN" fliest, kann die Geldherkunft erkannt werden.
Wird jetzt was abgehoben, läuft es wie bei den billigen Bier-Fässern unten raus:zuerst September-ROT, danach Oktober-GRÜN. Bis es "leer" ist.
Wird es nicht leer, ist im Novemer das Septemer-ROT-Geld weg, unabhängig davon, wieviel (davon) verbraucht wurde, und vom Oktober-GRÜN-Geld wird in den November übertragen.
Wenn jetzt im November wieder Geld auf das Konto kommt und das NovemberGeld "BLAU" gezeichnet oben auf das Oktober-GRÜN fließt, dann geht es im November mit den unterschiedlichen Geld-Ursprüngen nach dem "Oktober-Prinzip": beim Verbrauch fließt erst mal der "GRÜNE" Oktober-Geldeingang ab. Wenn mehr gebraucht und verbraucht wird, geht es an den Geldeingang vom November.....
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Re: Verständnisfrage P-Konto
Ich will das jetzt hier nicht völlig verkomplizieren mit etlichen "wenns", "danns" und "könntest".
Von daher sage ich mal: Ja, wenn Du im zweiten Monat in Folge mit den Verfügungen den Freibetrag überschreitest kann es zu einer Auskehrung kommen. Von daher würde ich Dir raten Dich (falls möglich) um eine Erhöhung des Freibetrags zu bemühen um dies zu verhindern.
PS: Ganz in Wahrheit bin ich der Ansicht, dass Du bei dem von Dir dargelegten Szenario noch einen Monat "Puffer" haben müsstest. Aber erstens kann man sich nicht sicher sein ob Deine Bank das auch so sieht (man erlebte ja schon die dollsten Dinge) und zweitens ist ja ohnehin zu erwarten, dass es dann im November spätestens nicht mehr passen wird ohne Schutzantrag.
Am einfachsten wäre es natürlich über eine P-Kontobescheinigung. Das ginge aber nur wenn Du Unterhaltsverpflichtungen o.ä. noch nicht pfändungsschützend ins Feld geführt hättest.
Für die Krankengeldnachzahlung müsstest Du es aber wohl über einen Schutzantrag bei Gericht versuchen.
Von daher sage ich mal: Ja, wenn Du im zweiten Monat in Folge mit den Verfügungen den Freibetrag überschreitest kann es zu einer Auskehrung kommen. Von daher würde ich Dir raten Dich (falls möglich) um eine Erhöhung des Freibetrags zu bemühen um dies zu verhindern.
PS: Ganz in Wahrheit bin ich der Ansicht, dass Du bei dem von Dir dargelegten Szenario noch einen Monat "Puffer" haben müsstest. Aber erstens kann man sich nicht sicher sein ob Deine Bank das auch so sieht (man erlebte ja schon die dollsten Dinge) und zweitens ist ja ohnehin zu erwarten, dass es dann im November spätestens nicht mehr passen wird ohne Schutzantrag.
Am einfachsten wäre es natürlich über eine P-Kontobescheinigung. Das ginge aber nur wenn Du Unterhaltsverpflichtungen o.ä. noch nicht pfändungsschützend ins Feld geführt hättest.
Für die Krankengeldnachzahlung müsstest Du es aber wohl über einen Schutzantrag bei Gericht versuchen.
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Re: Verständnisfrage P-Konto
Alles gut... Danke schon mal für die Antwort...
Mir gings auch nur darum, ob ich mit dem Gedanken richtig lag...
Gut, dann werde ich mich vorsichtshalber drum kümmern. Wobei die nächste Zahlung durch die neue Krankmeldung ja erst Anfang November kommen dürfte. Aber es geht mir halt um die etwa 350€ die ich jetzt im Oktober über den Freibetrag komme...
Zum Ablauf noch eine Frage...
Du schreibst bei Sozialleistungen müsste ich einen "Schutzantrag" bei Gericht stellen. Sprich über meinen zuständigen Rechtspfleger...
Wäre es Zielführend, wenn ich erstmal den zuständigen Sachbearbeiter beim IV benachrichtige? Kann dieser so etwas erreichen oder muss es zwingend übers Gericht gehen?
Mir gings auch nur darum, ob ich mit dem Gedanken richtig lag...
Gut, dann werde ich mich vorsichtshalber drum kümmern. Wobei die nächste Zahlung durch die neue Krankmeldung ja erst Anfang November kommen dürfte. Aber es geht mir halt um die etwa 350€ die ich jetzt im Oktober über den Freibetrag komme...
Zum Ablauf noch eine Frage...
Du schreibst bei Sozialleistungen müsste ich einen "Schutzantrag" bei Gericht stellen. Sprich über meinen zuständigen Rechtspfleger...
Wäre es Zielführend, wenn ich erstmal den zuständigen Sachbearbeiter beim IV benachrichtige? Kann dieser so etwas erreichen oder muss es zwingend übers Gericht gehen?
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Re: Verständnisfrage P-Konto
Wie ich schon sagte: Normalerweise dürfte in dem Falle dann m.E. (Anfang November noch) nichts ausgekehrt werden. Vielleicht kann ja auch eine Anfrage bei der Pfändungsabteilung Deiner Bank hier in Deinem spezifischen Fall zu Aufklärung und ggf. Vermeidung unnötigen Aufwands führen. Ich selber habe mir bei sowas durch verschiedene Erfahrungen abgewöhnt "definitive" Aussagen zu wagen.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑14. Okt 2018, 14:08Wobei die nächste Zahlung durch die neue Krankmeldung ja erst Anfang November kommen dürfte. Aber es geht mir halt um die etwa 350€ die ich jetzt im Oktober über den Freibetrag komme...
Ne, das habe ich nicht geschrieben - also nicht grundsätzlich "bei Sozialleistungen". Es gibt bestimmte Dinge die in P-Kontobescheinigungen Platz finden dürfen und manche nicht. Der von Dir genannte Sachverhalt so wie ich ihn verstanden habe (Nachzahlung einer Lohnersatzleistung) gehört nicht dazu.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑14. Okt 2018, 14:08 Du schreibst bei Sozialleistungen müsste ich einen "Schutzantrag" bei Gericht stellen.
Im Insolvenzverfahren müsstest Du den Antrag an Dein Insolvenzgericht stellen und nicht an das jeweils zuständige Vollstreckungsgericht (wie es außerhalb des Verfahrens i.d.R. der Fall wäre - Ausnahme Finanzamt etc.).
Machs mal über das Gericht. Der Verwalter wird Dir zu hoher Wahrscheinlichkeit sagen: Is nich mein Bier.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑14. Okt 2018, 14:08 Wäre es Zielführend, wenn ich erstmal den zuständigen Sachbearbeiter beim IV benachrichtige? Kann dieser so etwas erreichen oder muss es zwingend übers Gericht gehen?
Wenn erstmal Geld in der Masse gelandet ist was da nicht hingehört ist es mitunter sehr lästig dieses dort wieder herauszubekommen. Dann wäre aber m.E. der Verwalter Dein erster Ansprechpartner und im Streitfall dann erst das Gericht.
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Re: Verständnisfrage P-Konto
Haha... Viel lerne ich muss noch!
Danke, dass Du immer so geduldig die "Wortklauberei" betreibst caffery...
Ist ja nicht verkehrt, im Amtsdeutsch gibt es ja leider genug "Wortfallen".
Ich werde einfach mal nächste Wochen einen Telefonmarathon mit Bank & Gericht führen.
Der Oktober hat ja zum Glück noch ein paar Tage, dann bin ich für November auf der sicheren Seite.
Hab auch überlegt, erst mal bis in den November abzuwarten & nichts zu tun...
Aber wie Du schreibst, die Kohle "wieder frei" zu bekommen wenn sie einmal auskehrt ist, stellt ungleich mehr Arbeit dar... Das muss ja auch nicht sein...
Danke, dass Du immer so geduldig die "Wortklauberei" betreibst caffery...
Ist ja nicht verkehrt, im Amtsdeutsch gibt es ja leider genug "Wortfallen".
Ich werde einfach mal nächste Wochen einen Telefonmarathon mit Bank & Gericht führen.
Der Oktober hat ja zum Glück noch ein paar Tage, dann bin ich für November auf der sicheren Seite.
Hab auch überlegt, erst mal bis in den November abzuwarten & nichts zu tun...
Aber wie Du schreibst, die Kohle "wieder frei" zu bekommen wenn sie einmal auskehrt ist, stellt ungleich mehr Arbeit dar... Das muss ja auch nicht sein...
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Re: Verständnisfrage P-Konto
Ja öhm... nun...*g*Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑14. Okt 2018, 16:14 Haha... Viel lerne ich muss noch!
Danke, dass Du immer so geduldig die "Wortklauberei" betreibst caffery...
Normalerweise bin ich da ja nicht so und rede auch wie mir der Mund gewachsen ist - Hauptsache man versteht gegenseitig worüber man redet.
Aber hier lesen ja u.U. auch nochmal andere Leute nach und ich will ja nicht, dass die dann denken "Sozialleistungen können grundsätzlich nicht durch P-Kontobescheinigungen freigegeben werden". Drum bin ich hier mitunter etwas pingeliger und nehme dabei u.U. auch Sympathieeinbußen gerne in Kauf;)
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