Wielange muss man Veränderungen mitteilen?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Pleitegeier298
Neuankömmling
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Registriert: 14. Apr 2025, 20:34

Wielange muss man Veränderungen mitteilen?

Beitrag von Pleitegeier298 »

Hallo,

mal eine Frage, es geht um Veränderungsmitteilungen.
Während den drei jahren macht man das ja umgehend, logisch,
Aber was wäre wenn man nach der Abtretungsfrist einen Nebenjob annimmt ( Lohn immer noch unterhalb der Pfändungsgrenze), muss man das immer noch irgendwo mitteilen?
Ich Frage nur, da es mir peinlich ist beim Arbeitsgeber die Insolvenz anzugeben da Familienangehörige im Wunschbetrieb arbeiten die das nicht mitbekommen sollen.
Abtretungsfrist wäre Mitte Mai. Arbeitsaufnahme 1.6.

Danke für eure Hilfe und LG
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Wielange muss man Veränderungen mitteilen?

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Hi Pleitegeier298,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wielange muss man Veränderungen mitteilen?" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 445
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Wielange muss man Veränderungen mitteilen?

Beitrag von caffery »

§ 295 InsO
Obliegenheiten des Schuldners
1Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist (...)
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