Hallo, ihr Lieben!
So, nun hab ich das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter hinter mir. Er will den Bericht an die Gläubiger weiterleiten. Es hieß, ich müsse mich noch nicht bewerben - das sei die Entscheidung der Gläubiger, Wir haben ein Attest meines Psychiaters vorgeleg. Dazu muss gesagt sein, ich bin seit meiner Kindheit psychisch krank und nie ein Studium oder eine Ausbildung geschafft. Laut IV ist eine MitwirkungsOBLIEGENHEIT etwas anderes als eine MitwirkungsPFLICHT. Hatte ich so noch nicht gehört.
Aber wir wollen ja eh zum Jobcenter, und da hoffen wir, einen Termin beim Amtsarzt zu bekommen.
Um den 6.6. herum sollen wir einen Brief erhalten, in dem drinsteht, ob die Gläubiger auf Mitwirkungspflicht bestehen.
Viele Grüße
Arbeitsobliegenheit
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Re: Arbeitsobliegenheit
Es hieß, ich müsse mich noch nicht bewerben - das sei die Entscheidung der Gläubiger

Das habe ich beides in dieser Form noch nie gehört. Die Gläubiger sollen (salopp gesagt) schreiben: Ist okay, dass du dich nicht bewirbst?Um den 6.6. herum sollen wir einen Brief erhalten, in dem drinsteht, ob die Gläubiger auf Mitwirkungspflicht bestehen.
Die Gläubiger können einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen, aber doch keine Absolution für "ist nicht erwerbstätig" erteilen. Und wer sind "die Gläubiger?" Die werden doch nicht alle mit einer Stimme sprechen und sich einigen.
Bist du sicher, dass du das richtig verstanden hast?
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Re: Arbeitsobliegenheit
So wurde es uns gesagt... Ist mir auch neu. Er verfasst jetzt ein Gesprächsprotokoll und schickr es an die Gläubiger.
Gläubiger an sich ist vor allem die Krankenkasse. Stichtag ist der 6.6. Ich werde den IV aber noch mal anschreiben.
Gläubiger an sich ist vor allem die Krankenkasse. Stichtag ist der 6.6. Ich werde den IV aber noch mal anschreiben.
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Re: Arbeitsobliegenheit
Ich kann mich der Antwort von Shoppgirl nur anschließen.
Die Gläubiger können, dürfen doch nicht bestimmen ob du arbeitsfähig bist oder nicht.
Das kann/darf doch nur eine anerkannte Stelle, wie zB. ein Amtsarzt, Facharzt usw., aber kein Gläubiger.
Da hast du mit Sicherheit was falsch verstanden, und wenn nicht, würde ich das dann so nicht akzeptieren.
Die Gläubiger können, dürfen doch nicht bestimmen ob du arbeitsfähig bist oder nicht.
Das kann/darf doch nur eine anerkannte Stelle, wie zB. ein Amtsarzt, Facharzt usw., aber kein Gläubiger.
Da hast du mit Sicherheit was falsch verstanden, und wenn nicht, würde ich das dann so nicht akzeptieren.
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Re: Arbeitsobliegenheit
Als jemand in der Privatinsolvenz musst du dich natürlich um einen Job bemühen. Ist ja nichts anderes als wenn man Arbeit hat und diese verliert.
Wenn nun aber andere Umstände hinzukommen, die das verhindern und man ein Attest vom Arzt hat, dann sollte das in der Regel kein Problem darstellen, NICHT zu arbeiten. Der Insolvenzverwalter wacht im Endeffekt darüber, dass er so viel Geld wie möglich pfänden kann, aber man muss auch im realistischen Rahmen bleiben.
Und nein, Gläubiger interessiert es nicht, ob du arbeitsfähig bist oder nicht, die sehen vom Verwalter 1x jährlich in der Ausschüttung einen Teil ihres Geldes und fertig. Die haben nicht zu entscheiden, ob du arbeiten musst oder nicht.
Ich vermute auch eher, dass der Verwalter vielleicht auch nicht so die Ahnung davon hat, viele machen Privatinsolvenzen auch eher nebenbei. Hol dir ein Attest vom Arzt, falls du es nicht sowieso schon hast, lege es dem Insolvenzverwalter und / oder Gericht vor und gut ist. Ich glaube nicht, dass da jemand kommt und dich zum Arbeiten zwingt.
Wenn nun aber andere Umstände hinzukommen, die das verhindern und man ein Attest vom Arzt hat, dann sollte das in der Regel kein Problem darstellen, NICHT zu arbeiten. Der Insolvenzverwalter wacht im Endeffekt darüber, dass er so viel Geld wie möglich pfänden kann, aber man muss auch im realistischen Rahmen bleiben.
Und nein, Gläubiger interessiert es nicht, ob du arbeitsfähig bist oder nicht, die sehen vom Verwalter 1x jährlich in der Ausschüttung einen Teil ihres Geldes und fertig. Die haben nicht zu entscheiden, ob du arbeiten musst oder nicht.
Ich vermute auch eher, dass der Verwalter vielleicht auch nicht so die Ahnung davon hat, viele machen Privatinsolvenzen auch eher nebenbei. Hol dir ein Attest vom Arzt, falls du es nicht sowieso schon hast, lege es dem Insolvenzverwalter und / oder Gericht vor und gut ist. Ich glaube nicht, dass da jemand kommt und dich zum Arbeiten zwingt.
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Re: Arbeitsobliegenheit
Also ein Attest von irgendeinen Arzt (Hausarzt) reicht nicht.mischa1981 hat geschrieben: ↑14. Apr 2025, 11:32 Ich vermute auch eher, dass der Verwalter vielleicht auch nicht so die Ahnung davon hat, viele machen Privatinsolvenzen auch eher nebenbei. Hol dir ein Attest vom Arzt, falls du es nicht sowieso schon hast, lege es dem Insolvenzverwalter und / oder Gericht vor und gut ist. Ich glaube nicht, dass da jemand kommt und dich zum Arbeiten zwingt.
Entweder muss es vom Amtsarzt sein, oder Facharzt, in diesem Fall Psychiater.
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Re: Arbeitsobliegenheit
Wenn eine ernsthafte psychische Erkrankung vorliegt, gehe ich eigentlich von aus, dass derjenige bereits beim korrekten Facharzt war und eine entsprechende Diagnose vorliegt. Falls nicht: Dringend nachholen und ein Attest.Icke26 hat geschrieben: ↑14. Apr 2025, 13:48Also ein Attest von irgendeinen Arzt (Hausarzt) reicht nicht.mischa1981 hat geschrieben: ↑14. Apr 2025, 11:32 Ich vermute auch eher, dass der Verwalter vielleicht auch nicht so die Ahnung davon hat, viele machen Privatinsolvenzen auch eher nebenbei. Hol dir ein Attest vom Arzt, falls du es nicht sowieso schon hast, lege es dem Insolvenzverwalter und / oder Gericht vor und gut ist. Ich glaube nicht, dass da jemand kommt und dich zum Arbeiten zwingt.
Entweder muss es vom Amtsarzt sein, oder Facharzt, in diesem Fall Psychiater.
Ein normaler Hausarzt kümmert sich in der Regel auch eher um die "Standardbeschwerden". Bei psychischen Krankheiten, die das Arbeiten verhindern, muss natürlich ein Attest vom Psychiater vorliegen.
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