Fragen zu Konto in der WVP und Forderungen unerlaubter Handlung

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schulden85
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Fragen zu Konto in der WVP und Forderungen unerlaubter Handlung

Beitrag von schulden85 »

Hallo !

Ich habe da 2 Fragen zu meiner Insolvenz und bin froh, dass ich das Forum hier gefunden habe, da ich per Google nichts gefunden habe.

1.: Ich würde mein Konto in der WVP gerne wechseln, da mir die Gebürhen bei der VR Bank doch recht zu hoch sind.
Muss ich mein neues Konto wie in der Zeit vor der WHP dem Gericht und dem IV (dann Treuhänder) mitteilen, oder ist das in der WVP egal ?

2.: Die Gläubiger haben ja bis zum Schlusstermin Zeit sich wegen einer Forderung aus unerlaubter Handlung beim Gericht zu melden. Bekomme ich das erst nach dem Termin mitgeteilt oder sobald es jemand angemeldet hat ? Bei meinem Eröffnungsprüftermin (oder wie man das auch immer nennt), hat mir die IV eine Liste geschickt und dort hat ein Inkasso sich gemeldet und dort stand grob "Inkassofirma XY hat unerlaubte Hanldung angezeigt aber IV hat es noch nicht so angenommen, da keine Beweise daliegen". Das komische ist, dass die Forderung eine ganz Normale Rechnung gewesen ist, welche ich dann einfach nicht mehr überweisen konnte. Ist die Sache gegessen weil ich davon nichts mehr gehört habe, oder kommt da was jetzt nach dem Schlusstermin ? Wenn ja: Reicht ein einfaches "wurde bestellt und nicht gezahlt, Schuldner hat es sicher mit Absicht getan" aus, für eine unerlaube Handlung ? Ich denke, es ist normal, dass wenn man in die Inso muss, dass man die Rechnungen nicht mehr so bezahlen kann wie man gerne würde ?

Ich danke euch von Herzen und wünsche euch noch eine schöne Woche.
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Re: Fragen zu Konto in der WVP und Forderungen unerlaubter Handlung

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Hi schulden85,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zu Konto in der WVP und Forderungen unerlaubter Handlung" geschaut?
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caffery
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Re: Fragen zu Konto in der WVP und Forderungen unerlaubter Handlung

Beitrag von caffery »

1. Nein, musst Du dann nicht mehr mitteilen.

2. Solche Mitteilungen sollte man direkt bekommen und nicht erst nach dem Schlusstermin.


Ich würde an Deiner Stelle formal dem Rechtsgrund der Anmeldung widersprechen.
"Hiermit widerspreche ich dem Vortrag des Gläubigers XXX, dass es sich um eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung handelt. "
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schulden85
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Re: Fragen zu Konto in der WVP und Forderungen unerlaubter Handlung

Beitrag von schulden85 »

Nabend Caffery

Okay, super ! Dann werde ich es sofort kündigen wenn es jetzt bald soweit ist und das neue eröffnen.
Den Widerspruch werde ich dann Morgen auch fertig machen.

Vielen lieben Dank für deine Hilfe !
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