Hallo,
ich hatte mich vor einiger Zeit ans Insolvenzgericht gewandt um den Freibetrag auf meinem P-Konto zu erhöhen. (bin noch im Hauptverfahren, Insolvenzbeschlag des IV auf P-Konto)
Dieses hatte dann um Stellungnahme beim Insolvenzverwalter gebeten und dieser hat alles bestätigt und noch im Februar meiner Bank eine Bescheinigung zur Erhöhung des P-Konto-Freibetrags zugesandt. Dadurch sollte eigentlich ein hoher dreistelliger Betrag gesichert sein. Beim Formular wurde ein Tippfehler gemacht, wodurch ich im März von meiner Bank angeschrieben wurde und mir erklärt wurde, dass die P-Kontoerhöhung nicht akzeptiert wird. Mein Name als Kontoinhaber und ausstellende Institution/Behörde der Bescheinigung waren vertauscht. Ich habe sogleich den Insolvenzverwalter verständigt und dieser hat der Bank eine erneut ausgestellte Bescheinigung gefaxt. Dieses Mal hat die Bank die Bescheinigung akzeptiert.
Das Problem ist jedoch, dass zeitgleich mit der nicht-Akzeptanz der Bank die eigentlich freizustellende Summe im Monatsübergang Februar auf März an den Insolvenzverwalter ausgekehrt wurde.
Die Summe fehlt mir nun und ich habe den Insolvenzverwalter angeschrieben, aber bis heute keine Antwort.
Wie seht ihr dies? Habe ich die Chance das Geld zurückzuerhalten?
Grüße franzk
ausgekehrtes Kontoguthaben
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