Hallo zusammen,
mir ist etwas ziemlich Absurdes passiert, und ich finde im gesamten Internet keinen vergleichbaren Fall, vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung oder kennt sich damit aus.
Vor ein paar Jahren hat einer meiner Gläubiger beim Verwaltungsgericht ein Insolvenzverfahren gegen mich beantragt. Das Gericht hat dieses Verfahren allerdings mangels Masse eingestellt, also weil nicht genug Vermögen vorhanden war, um das Verfahren überhaupt durchzuführen. Der Streitwert wurde dabei symbolisch mit einem Euro angegeben.
Jetzt kommt das eigentlich Kuriose:
Ich bin dadurch für ein eigenes Insolvenzverfahren gesperrt! Wie lange genau, weiß ich leider nicht, vielleicht fünf, vielleicht sogar zehn Jahre.
Das Problem ist:
Ich hätte die Chance gehabt, mich durch ein reguläres Insolvenzverfahren in drei Jahren schuldenfrei zu machen. Doch durch den Antrag meines Gläubigers bin ich jetzt für lange Zeit blockiert. Diese Sperrfrist ist für mich wirtschaftlich ein großer Nachteil, den ich mir nicht selbst zuzuschreiben habe.
Hat jemand so etwas schon mal gehört oder weiß, wie ich in so einem Fall weiter vorgehen kann?
Falls etwas unklar ist, fragt bitte einfach nach, ich kann auch gerne die Texte der Gerichtsentscheidungen abtippen oder hochladen, wenn das weiterhilft.
Danke euch im Voraus!
Seltsamer Fall: Insolvenz auf Antrag des Gläubigers -> Sperrfrist für Schuldner als Folge!
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Re: Seltsamer Fall: Insolvenz auf Antrag des Gläubigers -> Sperrfrist für Schuldner als Folge!
Hi Hasselhoff,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Seltsamer Fall: Insolvenz auf Antrag des Gläubigers -> Sperrfrist für Schuldner als Folge!" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Seltsamer Fall: Insolvenz auf Antrag des Gläubigers -> Sperrfrist für Schuldner als Folge!" geschaut?
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Re: Seltsamer Fall: Insolvenz auf Antrag des Gläubigers -> Sperrfrist für Schuldner als Folge!
Da ist alles seltsam. Das fängt schon damit an, dass ein Insolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragt wird; beim Verwaltungsgericht geht das nicht. Sie sollten da wirklich mal die Entscheidungen hochladen.
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Re: Seltsamer Fall: Insolvenz auf Antrag des Gläubigers -> Sperrfrist für Schuldner als Folge!
Hallo,
ich habe die Unterlagen mal herausgesucht, und entschuldige bitte, mein Zeitgefühl hat mich da etwas getäuscht: Die Unterlagen sind tatsächlich bereits zehn Jahre alt. Beim genaueren Durchlesen ist mir aufgefallen, dass die Sperrfrist damals tatsächlich angegeben war und nur drei Jahre betrug.
Der Gläubiger hatte gemäß §14 InsO den Antrag gestellt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners zu eröffnen. Also besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Dritte, ohne meine Zustimmung, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen mich stellen?!

und

ich habe die Unterlagen mal herausgesucht, und entschuldige bitte, mein Zeitgefühl hat mich da etwas getäuscht: Die Unterlagen sind tatsächlich bereits zehn Jahre alt. Beim genaueren Durchlesen ist mir aufgefallen, dass die Sperrfrist damals tatsächlich angegeben war und nur drei Jahre betrug.
Der Gläubiger hatte gemäß §14 InsO den Antrag gestellt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners zu eröffnen. Also besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Dritte, ohne meine Zustimmung, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen mich stellen?!

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Re: Seltsamer Fall: Insolvenz auf Antrag des Gläubigers -> Sperrfrist für Schuldner als Folge!
Ja, das passiert garnicht so selten!Hasselhoff hat geschrieben: ↑2. Apr 2025, 09:11 Also besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Dritte, ohne meine Zustimmung, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen mich stellen?!
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Re: Seltsamer Fall: Insolvenz auf Antrag des Gläubigers -> Sperrfrist für Schuldner als Folge!
Jeder Gläubiger kann grundsätzlich einen Antrag gegen Sie stellen. Die Sperrfrist, die dort steht, gilt nicht mehr, denn das Gesetz hat sich 2014 geändert und die Sperrfrist des BGH wurde nicht übernommen. Die 10-jährige Sperrfrist hätte im Übrigen nur gegolten, wenn Ihnen die Restschuldbefreiung versagt worden wäre. Bei Ihnen wurde aber "nur" die Verfahrenseröffnung mangels Masse abgewiesen. Sie können ganz normal einen Antrag stellen. Sie sind in keinster Weise "gesperrt". Gehen Sie zu einer Schuldnerberatungsstelle, dann klärt man sie auf. Anscheinend bestehen da massiv Missverständnisse.
Es war im Übrigen auch kein Verwaltungsgericht, sondern das Insolvenzgericht.
Es war im Übrigen auch kein Verwaltungsgericht, sondern das Insolvenzgericht.
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Re: Seltsamer Fall: Insolvenz auf Antrag des Gläubigers -> Sperrfrist für Schuldner als Folge!
Danke für die Aufklärung!
Ich musste in der Vergangenheit bereits die Vermögensauskunft abgeben. Vor diesem Hintergrund erschließt sich mir nicht, weshalb Gläubiger nicht einfach diesen Weg wählen, sondern stattdessen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen mich beantragen. Gerade dadurch wurde mir eine dreijährige Sperrfrist auferlegt, mit gravierenden Folgen.
Was war also die Motivation des Gläubigers, mir diese Sperrfrist aufzubürden? Die Beantragung einer Vermögensauskunft wäre ein deutlich milderes Mittel gewesen und hätte mich nicht in diesem Ausmaß geschädigt.
Einen anderen Grund als reine Böswilligkeit seitens des Gläubigers kann ich mir kaum vorstellen.
Die dreijährige Sperrfrist empfinde ich als unverhältnismäßig und entwürdigend, zumal mir sogar Beugehaft angedroht wurde und ich lediglich eine, aus meiner Sicht, unangemessen kurze Frist von nur zehn Tagen zur Reaktion erhielt (sonst üblich sind 2 ganze Wochen plus Wochenende).
Ich musste in der Vergangenheit bereits die Vermögensauskunft abgeben. Vor diesem Hintergrund erschließt sich mir nicht, weshalb Gläubiger nicht einfach diesen Weg wählen, sondern stattdessen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen mich beantragen. Gerade dadurch wurde mir eine dreijährige Sperrfrist auferlegt, mit gravierenden Folgen.
Was war also die Motivation des Gläubigers, mir diese Sperrfrist aufzubürden? Die Beantragung einer Vermögensauskunft wäre ein deutlich milderes Mittel gewesen und hätte mich nicht in diesem Ausmaß geschädigt.
Einen anderen Grund als reine Böswilligkeit seitens des Gläubigers kann ich mir kaum vorstellen.
Die dreijährige Sperrfrist empfinde ich als unverhältnismäßig und entwürdigend, zumal mir sogar Beugehaft angedroht wurde und ich lediglich eine, aus meiner Sicht, unangemessen kurze Frist von nur zehn Tagen zur Reaktion erhielt (sonst üblich sind 2 ganze Wochen plus Wochenende).
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Re: Seltsamer Fall: Insolvenz auf Antrag des Gläubigers -> Sperrfrist für Schuldner als Folge!
Bisschen kurios an dem Fall finde ich nur, dass man sich 10 Jahre nach dem Insolvenzverfahren im Internet meldet und sich dann über eine 3-jährige Sperrfrist und eine 10-tägige Antwortfrist von damals beschwert. Was ist in den letzten 7 Jahren passiert? Warum hat man sich nicht um das Schuldenproblem gekümmert? Mittlerweile hätte ein eigener Antrag längst gestellt werden können und selbst die nach altem Recht 6 Jahre dauernde Restschuldbefreiung hätte bereits durchlaufen sein können. Also los, ran da. 

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