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Hallo,
wir haben uns zwecks Termin telefonisch bei unserem Insolvenzverwalter gemeldet. Die Dame am anderen Ende der Leitung meinte, ich müsse mich nicht für einen Job bewerben. Kann das sein? Ist das rechtens? Bin komplett verwirrt.
Viele Grüße
wir haben uns zwecks Termin telefonisch bei unserem Insolvenzverwalter gemeldet. Die Dame am anderen Ende der Leitung meinte, ich müsse mich nicht für einen Job bewerben. Kann das sein? Ist das rechtens? Bin komplett verwirrt.
Viele Grüße
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Bewerbungen
Da würde ich widersprechen.
Deine Obliegenheit einer angemessen Erwerbstätigkeit nachzugehen, hat erstmal nichts mit dem Jobcenter zu tun. Du bist im Insolvenzverfahren dazu verpflichtet, zu arbeiten. So weit das eben möglich ist. Kannst du das nicht, weil du krank bist, brauchst du entsprechende Nachweise.
Der Insolvenzverwalter entscheidet auch nicht, was du tun musst oder nicht. Und schon gar nicht entscheidet er, ob du am Ende die Restschuldbefreiung erhältst. Er verwaltet das Verfahren, schreibt seinen Bericht und am Ende haben die Gläubiger (nicht der Insolvenzverwalter) die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf Versagung zu stellen, weil du deine Obliegenheiten nicht erfüllt hast.
Gibt es denn mittlerweile irgendwelche ärztlichen Nachweise bezüglich einer Arbeitsunfähigkeit? Seit deinem ersten Posting sind ja ein paar Monate vergangen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Habt ihr euch in irgendeiner Weise darum gekümmert nachzuweisen, dass du nicht arbeitsfähig bist?
Deine Obliegenheit einer angemessen Erwerbstätigkeit nachzugehen, hat erstmal nichts mit dem Jobcenter zu tun. Du bist im Insolvenzverfahren dazu verpflichtet, zu arbeiten. So weit das eben möglich ist. Kannst du das nicht, weil du krank bist, brauchst du entsprechende Nachweise.
Der Insolvenzverwalter entscheidet auch nicht, was du tun musst oder nicht. Und schon gar nicht entscheidet er, ob du am Ende die Restschuldbefreiung erhältst. Er verwaltet das Verfahren, schreibt seinen Bericht und am Ende haben die Gläubiger (nicht der Insolvenzverwalter) die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf Versagung zu stellen, weil du deine Obliegenheiten nicht erfüllt hast.
Gibt es denn mittlerweile irgendwelche ärztlichen Nachweise bezüglich einer Arbeitsunfähigkeit? Seit deinem ersten Posting sind ja ein paar Monate vergangen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Habt ihr euch in irgendeiner Weise darum gekümmert nachzuweisen, dass du nicht arbeitsfähig bist?
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Re: Bewerbungen
Wir sind von Hinz nach Kunz geschickt worden. Nach einer langen Odyssee haben wir herausgefunden, dass das Jobcenter für ein ärztliches Attest zuständig ist. Das wird dann zur nächsten Baustelle, parallel zu dem Gespräch mit dem IV.
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Re: Bewerbungen
Meinst du den "Ärztlichen Dienst", zu dem dich das Jobcenter schicken kann? Wenn du aber gar kein Geld von denen bekommst, wieso sollten die das tun? Bist doch dann kein Kunde.
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Re: Bewerbungen
Deshalb müssen wir mich als arbeitslos melden. Dann bin ich ja registriert. Oder sind unsere Gedankengänge jetzt falsch?
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Re: Bewerbungen
Ne ne, das ist schon richtig. Ich hatte es so verstanden, dass du weiterhin eigentlich nichts mit dem Jobcenter zu tun hast.
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Re: Bewerbungen
Atteste stellen die meines Wissens nicht aus. Es geht da lediglich darum, für das Jobcenter festzustellen, ob du erwerbsfähig bist.
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Re: Bewerbungen
Du brauchst ein Attest damit du dem Insolvenzverwalter nachweisen kannst, das du arbeitsunfähig bist. Richtig?
Und dieses Attest möchtest du dir vom Amtsarzt des Jobcenter besorgen. Richtig?
Da bekommst du nur eine Bescheinigung. Ob das reicht?
Ein Bekannter von mir leidet unter Depressionen, und ist deswegen arbeitsunfähig, und bekommt Bürgergeld.
Er befindet sich auch in Insolvenz.
Er musste sich ein Attest bei einem Facharzt besorgen, war dafür bei einem Psychiater. Die Bescheinigung vom Arbeitsamt/Jobcenter hat nicht ausgereicht.
Und dieses Attest möchtest du dir vom Amtsarzt des Jobcenter besorgen. Richtig?
Da bekommst du nur eine Bescheinigung. Ob das reicht?
Ein Bekannter von mir leidet unter Depressionen, und ist deswegen arbeitsunfähig, und bekommt Bürgergeld.
Er befindet sich auch in Insolvenz.
Er musste sich ein Attest bei einem Facharzt besorgen, war dafür bei einem Psychiater. Die Bescheinigung vom Arbeitsamt/Jobcenter hat nicht ausgereicht.
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