Ich bin leider überschuldet und werde ohne Insolvenz nicht von den Schulden weg kommen.
Bei der Schuldnerberatung war ich bereits. Die schreiben jetzt die Gläubiger an und danach wird der Antrag auf Insolvenz gestellt.
Was mir leider immer noch nicht klar ist sind die Freibeträge. Ich hab eine Bescheinigung bekommen von der Schuldnerberatung für ein P-Konto.
Der Freibetrag hierfür ist doch nur relevant wenn ich eine Kontopfändung bekomme? Hab ich das so richtig verstanden? Woher weiss der Gläubiger wo ich mein neues Konto habe?
In der Insolvenz wird doch direkt vom Lohn gepfändet?
Ich frage nach weil das ja unterschiedliche Beträge sind. Wir bekommen zum Beispiel noch Wohngeld und das ist auf der Bescheinigung für das PKonto gar nicht drauf. Ich dachte Wohngeld kann nicht gepfändet werden.
Dankeschön schon mal im voraus
Schulden/ Pfändung/ Insolvenz
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Re: Schulden/ Pfändung/ Insolvenz
Jein. Klar, bei einer Pfändung ist der Freibetrag wichtig, aber auch nach Eröffnung der Insolvenz. Das Stichwort ist hier der Insolvenzbeschlag. Der Insolvenzverwalter kann das Konto wieder komplett freigeben, muss er aber nicht. Tut er das nicht, ist die Pfändungsfreigrenze wichtig.Der Freibetrag hierfür ist doch nur relevant wenn ich eine Kontopfändung bekomme?
Muss halt nicht zwingend der Gläubiger sein, wie oben erklärt. Gläubiger können aber von deinem Konto erfahren, wenn sie die Abgabe einer "eidesstattliche Versicherung" (von dir, durch den Gerichtsvollzieher) beauftragen. Dazu brauchen sie aber einen Titel (Behörden, Krankenkassen etc. wären hier Sonderfälle, die zimmern ihre eigenen Titel in die Welt).Woher weiss der Gläubiger wo ich mein neues Konto habe?
Dann gibt es auch noch die gute alte "Blindpfändung". Der Gläubiger schickt seinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an Banken, von denen er denkt, du könntest da ein Konto haben. Theoretisch möglich, aber gefühlt sehr selten geworden, weil es den Gläubiger Geld kostet.
Wohngeld kannst du dir freigeben lassen, aber das nicht über die Bescheinigung, die die Schuldnerberatung dir mitgegeben hat. Da ist dein Ansprechpartner das örtliche Amtsgericht (Ausnahme hier wieder Behörden wie z.B das Finanzamt, das wäre direkt selbst zuständig).Ich dachte Wohngeld kann nicht gepfändet werden.
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Re: Schulden/ Pfändung/ Insolvenz
Danke für deine Antwort.
Ist es erlaubt das Wohngeld an eine andee Person in meinem Haushalt auszahlen zu laassen? Wr stehen beide im Mietvertrag aber die Miete wird von meinem Konto abgebucht.
Ist es erlaubt das Wohngeld an eine andee Person in meinem Haushalt auszahlen zu laassen? Wr stehen beide im Mietvertrag aber die Miete wird von meinem Konto abgebucht.
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Re: Schulden/ Pfändung/ Insolvenz
Warum fragst du dass?
Wohngeld ist eine Sozialleistungen, und daher doch unpfändbar.
Und falls du tricksen willst, is4 nicht gut, kurz vor der Insolvenz.
Wohngeld ist eine Sozialleistungen, und daher doch unpfändbar.
Und falls du tricksen willst, is4 nicht gut, kurz vor der Insolvenz.
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Re: Schulden/ Pfändung/ Insolvenz
Wer ist der Empfänger des Wohngeldes? Wer steht auf dem Bescheid?
Geht das Geld an dich, wird aber auf das Konto eines Dritten überwiesen, besteht kein Pfändungsschutz mehr und das Wohngeld wäre auf dem Konto des Dritten voll pfändbar.
Geht das Geld an dich, wird aber auf das Konto eines Dritten überwiesen, besteht kein Pfändungsschutz mehr und das Wohngeld wäre auf dem Konto des Dritten voll pfändbar.
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