Liebe Community,
im Rahmen meiner laufenden Privatinsolvenz habe ich einige dringende Fragen, da mir meine Rechtsschutzversicherung hierzu widersprüchliche Auskünfte erteilt hat. Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Mein Insolvenzverwalter greift regelmäßig auf mein Konto zu und entnimmt sämtliche Beträge über 2.060 Euro. Mein Bruttogehalt beträgt 4.200 Euro und nach meinem Verständnis müsste er sich an die Lohnpfändungstabelle halten, wonach Beträge über 2.548,21 Euro pfändbar wären. Der Insolvenzverwalter bestreitet dies jedoch.
Zusätzlich habe ich vor 9 Wochen einen Antrag auf Quellenfreigabe gestellt, jedoch bislang keine Rückmeldung erhalten. Ich bin unsicher, wie ich in dieser Situation weiter vorgehen soll. Auch das Konzept der Quellenfreigabe ist mir nicht vollständig klar. Es scheint, dass diese beantragt werden kann, wenn der Sockelbetrag überschritten wird, was bei meinem Einkommen der Fall ist. Im Internet lese ich zudem häufig, dass Insolvenzverwalter pfändbare Beträge direkt über den Arbeitgeber einziehen. Warum wird in meinem Fall anders verfahren?
Ich wäre sehr dankbar für Hinweise, wie ich mich in dieser Situation korrekt verhalten sollte.
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!
Fragen zur Privatinsolvenz und Vorgehensweise des Insolvenzverwalters
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Re: Fragen zur Privatinsolvenz und Vorgehensweise des Insolvenzverwalters
Hi Rotkäppchen,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zur Privatinsolvenz und Vorgehensweise des Insolvenzverwalters" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zur Privatinsolvenz und Vorgehensweise des Insolvenzverwalters" geschaut?
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Re: Fragen zur Privatinsolvenz und Vorgehensweise des Insolvenzverwalters
Die Belastung des Kontos durch das Insolvenzverfahren ist ein Automatismus (nennt man Insolvenzbeschlag) und die Sperrung und Auskehrung des Guthabens oberhalb des bescheinigten Pauschalbetrages ist ebenfalls ein Automatismus. Der Insolvenzverwalter "greift da also nicht regelmäßig drauf zu". Das ist systematisch so gewollt.Rotkäppchen hat geschrieben: ↑29. Mär 2025, 10:18
Mein Insolvenzverwalter greift regelmäßig auf mein Konto zu und entnimmt sämtliche Beträge über 2.060 Euro. Mein Bruttogehalt beträgt 4.200 Euro und nach meinem Verständnis müsste er sich an die Lohnpfändungstabelle halten, wonach Beträge über 2.548,21 Euro pfändbar wären. Der Insolvenzverwalter bestreitet dies jedoch.
Natürlich gibt es die Möglichkeit an das Geld zu kommen was die Pfändungstabelle Dir zubilligt. Dir zu erklären wie das geht ist aber weder Sache der Bank, noch des Insolvenzverwalters - der ist ja kein Erklärbar.
Das ist doch schonmal gut. Hast Du den Antrag ans Insolvenzgericht geschickt? Hast Du auch in diesem Antrag ausdrücklich die "vorläufige Aussetzung der Vollstreckung" beantragt? Wenn nicht - sofort nachholen.Rotkäppchen hat geschrieben: ↑29. Mär 2025, 10:18 Zusätzlich habe ich vor 9 Wochen einen Antrag auf Quellenfreigabe gestellt, jedoch bislang keine Rückmeldung erhalten. Ich bin unsicher, wie ich in dieser Situation weiter vorgehen soll.
Das ist doch ganz einfach. Alles Geld was von der Quelle des Arbeitgebers kommt soll freigegeben werden, weil es eben dort (an der Quelle) bereits gepfändet wird. Ergo ist alles was von da kommt unpfändbar.Rotkäppchen hat geschrieben: ↑29. Mär 2025, 10:18 Auch das Konzept der Quellenfreigabe ist mir nicht vollständig klar.
Ich gehe davon aus, dass es bei Dir so laufen wird - also dass der Verwalter bei Deinem Arbeitgeber die Lohnabtretung eingereicht hat.Rotkäppchen hat geschrieben: ↑29. Mär 2025, 10:18 Es scheint, dass diese beantragt werden kann, wenn der Sockelbetrag überschritten wird, was bei meinem Einkommen der Fall ist. Im Internet lese ich zudem häufig, dass Insolvenzverwalter pfändbare Beträge direkt über den Arbeitgeber einziehen. Warum wird in meinem Fall anders verfahren?
Sollte er das wirklich nicht tun - sondern sich (warum auch immer) ausschließlich über den Insolvenzbeschlag auf dem Konto "bedienen", wäre das in der Tat sehr ungewöhnlich und auch so nicht richtig.
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Re: Fragen zur Privatinsolvenz und Vorgehensweise des Insolvenzverwalters
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Das hat mir sehr weitergeholfen. Die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung werde ich nachholen. Das war mir so nicht bekannt.
Gibt es die Möglichkeit das was er theoretisch zu viel bekommen hat, sich wieder zu holen oder ist der Betrag weg?
vielen Dank für die Antwort. Das hat mir sehr weitergeholfen. Die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung werde ich nachholen. Das war mir so nicht bekannt.
Gibt es die Möglichkeit das was er theoretisch zu viel bekommen hat, sich wieder zu holen oder ist der Betrag weg?
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Re: Fragen zur Privatinsolvenz und Vorgehensweise des Insolvenzverwalters
Theoretisch ja - praktisch hat sich das zurückholen von derartigen Beträgen die bereits in der Masse gelandet sind als häufig "überkomplex" dargestellt.
Du kannst natürlich die Herausgabe der Beträge aus der Masse beantragen und es entsprechend begründen und belegen. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass das bei dem dargelegten Szenario (Begründung vereinfacht gesagt: "Ich wusste nicht, wie man einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellt")häufig eher mittelmäßig erfolgreich ist.
Du kannst natürlich die Herausgabe der Beträge aus der Masse beantragen und es entsprechend begründen und belegen. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass das bei dem dargelegten Szenario (Begründung vereinfacht gesagt: "Ich wusste nicht, wie man einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellt")häufig eher mittelmäßig erfolgreich ist.
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Re: Fragen zur Privatinsolvenz und Vorgehensweise des Insolvenzverwalters
Ok, das ist natürlich ärgerlich. Aber ich weiß worum ich mich direkt am Montag zu kümmern habe.
Vielen Dank für die äußerst hilfreiche Antwort.
Schönes Wochenende
Vielen Dank für die äußerst hilfreiche Antwort.
Schönes Wochenende
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Re: Fragen zur Privatinsolvenz und Vorgehensweise des Insolvenzverwalters
Mir ist genau das selbe passiert. Allerdings war mein IV da absolut einsichtig und hat einen Tag nach meiner Mail die Bank darüber informiert und 2 Tage später konnte ich über den gesamten Betrag verfügen.
Allerdings hat sich der IV bereits 3x bei meinem Konto bedient. Ich versuche derzeit auch die Beträge aus der Doppelpfändung zurück zu holen. Kann gerne berichten wenn es von mir dazu etwas neues gibt.
Allerdings hat sich der IV bereits 3x bei meinem Konto bedient. Ich versuche derzeit auch die Beträge aus der Doppelpfändung zurück zu holen. Kann gerne berichten wenn es von mir dazu etwas neues gibt.
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