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Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑24. Feb 2025, 09:26
Hattest du die Karte vor oder nach der Insolvenz beantragt? Ich hätte bereits Probleme gehabt ein neues Bankkonto nach der Insolvenzanmeldung zu beantragen... hätte ich das nicht 5 Tage vor der Insolvenz schnell gemacht hätte mir die liebe Volksbank einen Arschtritt verpasst bei der Antragsstellung... so sind die Genossen.
Das interessiert mich auch ziemlich, vielen Dank für die Frage! Ich bin ganz neu im Thema. Ohnehin dachte ich, man dürfe während der Insolvenz (Verfahren und Wohlverhaltensphase) ausschließlich das P-Konto besitzen, mit der bekannten Freigrenze von gut 1500 Euro? Alles darüber sollte doch an die Gläubiger abgeführt werden? Es gibt wohl gewisse Sparmöglichkeiten, wenn das Geld nicht aus "Einkommen" (weiter Begriff, Achtung!) kommt - da müsste ich nochmal schauen - aber soweit ich weiß, sind die Möglichkeiten echt begrenzt.
Oder sehe ich das zu negativ? Das könnte sein. Wie gesagt: Ich bin neu im Thema. Mein Verfahren hat noch nicht begonne, ergo ist mein Wissen theoretischer Natur.
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑31. Jan 2025, 09:30
also bei Amazon sollte man mit einer Debit Karte nicht einkaufen können...
Und leider ist es so dass ich Dienstleistungen in den USA einkaufen muss bei denen ich auch eine echte Karte brauche...
Außerdem vermute ich das Abo Modelle, zB Adobe mit einer Debit Karte nicht funktionieren, also als Grafikdesigner der diese Software dringend braucht biste dann OOO (out of order)
aber seis drum.. in jedem fall brauche ich eine
Du kannst z.B. mit einer Revolut oder SumUp bei Amazon einkaufen. Du verwechselst wahrscheinlich "PrePaid" und "Debit" - die allermeisten Karten sind heute Debit Karten. Echte DebitKarten sind mit einem echten Bankkonto verknüpft daher funktioniert das eigentlich bei allen Online Zahlungen. Auto mieten, Hotel alles kein Problem.
Das Adobe Abo kannst du mit Revolut zahlen und bekommst es dann sogar zu einem deutlich besseren Preis - einfach mal googeln.
Ich arbeite übrigens im Einzelhandel und kümmere mich um die Buchhaltung, über 80% aller Master- und VISA Karten sind am POS Debit Karten.
Andor86 hat geschrieben: ↑7. Mär 2025, 17:06
Es gibt wohl gewisse Sparmöglichkeiten, wenn das Geld nicht aus "Einkommen" (weiter Begriff, Achtung!) kommt - da müsste ich nochmal schauen - aber soweit ich weiß, sind die Möglichkeiten echt begrenzt.
Oder sehe ich das zu negativ? Das könnte sein. Wie gesagt: Ich bin neu im Thema. Mein Verfahren hat noch nicht begonne, ergo ist mein Wissen theoretischer Natur.
das obige verstehe ich nicht...
Hi,
also ich wollte das P Konto in jedem Fall vermeiden, dabei geht es aus meiner Sicht !! hauptsächlich darum dass du nicht gepfändet werden kannst.... Also wenn ein Gläubiger die Nummern deiner Konten kennt kann er ja pfänden und dir Probleme machen - auch wenn es ungerechtfertigt ist....
Aus meiner Sicht (!!) kann man das P Konto auch etwas "ausreizen", also wenn man zB sagt dass das Bürgergeld für die Miete nicht erst auf mein P Konto soll sondern gleich zum Vermieter, dann wird die 1500€ Grenze nicht so "angefasst"... was natürlich nicht heisst dass du dann mehr Einnahmen haben darfst...
Ich habe ein neues Konto VORHER (5 Tage) aufgemacht und niemand kannte es. Meine anderen Konten wurden gesperrt, daraufhin bat mit der IV mein Konto für Zahlungseingänge der Firmen zu nutzen und somit bekamen auch Gläubiger diese Kontonummer mit (einer) und der machte mir dann die Hölle heiss, würde nie mehr dem IV mein neues Konto zur Verfügung stellen...
Also, ich habe tatsächlich eine Kreditkarte, eine echte Kreditkarte bekommen, obwohl ich insolvent bin.....
das ging so:
Ein Bekannter hat ja eine UG aufgemacht und meine Firmen aufgekauft... ich stehe vor der Übernahme und Freigabe der UG.... gibt jedoch Probleme...
Nun hat mein Bekannter bei der Volksbank (hatte vorher keine Geschäftsbeziehung) dort eine KK von Visa (hatte bisher Mastercard) für sich und mich auf die UG beantragt.... das ging offenbar problemlos durch....
Wenn nun ich die UG überehme scheidet er aus und die KK bleibt, so zumindest die Vorstellung....
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑25. Mär 2025, 07:58
das obige verstehe ich nicht...
Was konkret verstehst Du nicht? Ich helfe gerne, soweit ich denn kann. Wie gesagt - ich bin auch eher neu im Thema.
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑25. Mär 2025, 07:58
also ich wollte das P Konto in jedem Fall vermeiden, dabei geht es aus meiner Sicht !! hauptsächlich darum dass du nicht gepfändet werden kannst.... Also wenn ein Gläubiger die Nummern deiner Konten kennt kann er ja pfänden und dir Probleme machen - auch wenn es ungerechtfertigt ist....
Das z.B. verstehe ich inhaltlich nicht. Wie soll das funktionieren? Ohne P-Konto bist Du in der Insolvenz voll pfändbar, das schreibst Du im Prinzip selbst. Bitte um Erläuterung.
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑25. Mär 2025, 07:58
Aus meiner Sicht (!!) kann man das P Konto auch etwas "ausreizen", also wenn man zB sagt dass das Bürgergeld für die Miete nicht erst auf mein P Konto soll sondern gleich zum Vermieter, dann wird die 1500€ Grenze nicht so "angefasst"... was natürlich nicht heisst dass du dann mehr Einnahmen haben darfst...
Kann man machen, ja. Wie sich Sozialleistungen gegenüber der Insolvenz verhalten, habe ich, ehrlich gesagt, aber noch gar nicht näher geprüft. Wäre theoretisch auch für mich interessant, allerdings bleibe zumindest ich aktuell so oder so unter der Freigrenze und habe leider auch sonst keine Einnahmen.
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑25. Mär 2025, 07:58
Ich habe ein neues Konto VORHER (5 Tage) aufgemacht und niemand kannte es. Meine anderen Konten wurden gesperrt, daraufhin bat mit der IV mein Konto für Zahlungseingänge der Firmen zu nutzen und somit bekamen auch Gläubiger diese Kontonummer mit (einer) und der machte mir dann die Hölle heiss, würde nie mehr dem IV mein neues Konto zur Verfügung stellen...
Habe ich jetzt auch nur so zur Hälfte begriffen. Kannte der IV Dein neues Konto also? Und die ganze Konstruktion mit den Firmen muss ich mir auch noch mal ansehen, oder Du erläuterst es noch mal näher.
Ganz generell wäre mehr Kontext vielleicht gut. Allgemein gilt, soviel kann ich sicher sagen: Transparenz hat hier obersters Gebot. Alles andere ist sehr gefährlich.
Andor86 hat geschrieben: ↑25. Mär 2025, 12:53
... Das z.B. verstehe ich inhaltlich nicht. Wie soll das funktionieren? Ohne P-Konto bist Du in der Insolvenz voll pfändbar ...
Falsch.
Richtig ist: Kein Gläubiger darf im Inso-Verfahren irgendwas pfänden.
Alles, was ggfs. pfändbar wäre, bekommt der IV/TH aufgrund der Abtretungserklärung.
Wer hier pfändet, hatte ich doch gar nicht geschrieben?
Trotzdem danke für die Präzisierung.
Bei mir schrillten etwas die Glocken, als der TE schrieb, er habe das P-Konto "vermeiden" wollen.
Du bist erheblich besser im Thema als ich, da hast Du völlig Recht. Ich will hier keinen falschen Rat geben. Nach meinem(!) bisherigen, marginalen Verständnis kommt man um das P-Konto nicht herum.
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑25. Mär 2025, 08:01
Also, ich habe tatsächlich eine Kreditkarte, eine echte Kreditkarte bekommen, obwohl ich insolvent bin.....
das ging so:
Ein Bekannter hat ja eine UG aufgemacht und meine Firmen aufgekauft... ich stehe vor der Übernahme und Freigabe der UG.... gibt jedoch Probleme...
Nun hat mein Bekannter bei der Volksbank (hatte vorher keine Geschäftsbeziehung) dort eine KK von Visa (hatte bisher Mastercard) für sich und mich auf die UG beantragt.... das ging offenbar problemlos durch....
Wenn nun ich die UG überehme scheidet er aus und die KK bleibt, so zumindest die Vorstellung....
Dein Bekannter ist Geschäftsführer und Gesellschafter? Richtig? Deren Bonität ist OK? Richtig? Wenn er ausscheidet wird die Bank irgendwann (das passiert regelmässig) die Bonität der UG prüfen, wenn du dann Geschäftsführer und Gesellschafter bist ist die Wahrscheinlichkeit hoch das dir die Kreditkarte gekündigt wird. Ich würde einen Plan B in der Tasche haben wollen, an deiner Stelle.
@Andor86
Ich habe kein P Konto aufgemacht weil es eben diese Grenzen gibt und weil NIEMAND der vor der Insomeldung Gläubiger war Pfänden darf.
Und Vorderungen nach der Inso entstehen ja nicht, weil ich ja keine entstehen lasse....
(Naja, es gibt ein Gläubiger, Vodafone, der versteht nicht was Insolvenz ist und schreibt trotz insolvenz und trotzdem dass der IV mit ihm sprach weiter Mahnungen und Rechnungen).
Also es gibt niemanden der berechtigt ist mein Konto zu pfänden, somit brauche ich aus meiner Sicht kein P Konto.
Allerdings wurde dieses neue Konto aus rechtlichen Gründen schon 2 mal gesperrt. Einmal als ich die Insolvenz eröffnete und dann 3 Monate später als das Gericht die echte Insolvenz bestätigte. Jedesmal hat der IV das Konto binnen Stunden von der Bank freischalten lassen.
@Inso
das ist ein guter Hinweis, ich werde versuchen das zu beachten.
Mein Bekannter ist seit Jahrzehnten Unternehmer und er empfiehlt dass ich eine Sicherheit bei der Bank hinterlege in selber Höhe wie das KK Limit.
Das werde ich dann wohl tun, eventuell vorher das Gespräch mit der Bank suchen...