Guten Abend
Insolvenzberater fordert pfändbare Beträge seit 2022 bis jetzt
ein, seit dem Zeitpunkt, an dem ich meinen Arbeitgeber gewechselt habe wurde der pfändbare Betrag (im Durchschnitt 50 eur monatlich)für mich freigestellt. Mein neuer Arbeitgeber wurde vom Insolvenz Berater kontaktiert. Eigentlich hätte der Arbeitgeber den pfändbare Betrag direkt an den Insolvenz Berater abführen müssen oder, falls das nicht geschehen ist, wie in diesem Fall hätte auch der Insolvenz Berater sich die Summe monatlich einziehen können von meinem Konto. Nun verlangt er, nach ca 3 Jahren, dass ich die Gesamtsumme seit 2022, die sich auf ca 1300 Euro beläuft zurückzahle und zwar in Raten zu 200 Euro monatlich, die viel zu hoch sind. Dürfen die sowas machen? Immerhin haben sie selbst den Fehler gemacht und ich muss das jetzt ausbaden? Ist das gesetzlich so in Ordnung?
Gruß
Nachträgliche Rückforderung von pfändbare Betrag
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Re: Nachträgliche Rückforderung von pfändbare Betrag
Hi Salva,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nachträgliche Rückforderung von pfändbare Betrag" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nachträgliche Rückforderung von pfändbare Betrag" geschaut?
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Re: Nachträgliche Rückforderung von pfändbare Betrag
Hast du irgendwelche Absprachen mit deinem Insolvenzverwalter getroffen? (z.Bsp. dass er die Abtretungserklärung nicht offenlegt und du selbst die pfändbaren Beträge an ihn abführst?)
Hast du deinen Insolvenzverwalter und das Gericht über den neuen Job informiert?
Hast du deinen Insolvenzverwalter und das Gericht über den neuen Job informiert?
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Re: Nachträgliche Rückforderung von pfändbare Betrag
Nein es gab keine Absprache.tidus82 hat geschrieben: ↑20. Mär 2025, 21:15 Hast du irgendwelche Absprachen mit deinem Insolvenzverwalter getroffen? (z.Bsp. dass er die Abtretungserklärung nicht offenlegt und du selbst die pfändbaren Beträge an ihn abführst?)
Hast du deinen Insolvenzverwalter und das Gericht über den neuen Job informiert?
Der pfändbare Betrag wurde bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich den Arbeitgeber gewechselt habe sprich beim alten Arbeitgeber ganz normal abgezogen. Erst als ich den Arbeitgeber gewechselt habe wurde dies nicht mehr gemacht. Es waren aber alle über den Wechsel informiert.
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Re: Nachträgliche Rückforderung von pfändbare Betrag
Wenn alle - der neue Arbeitgeber und der Insolvenzverwalter bzw. der Treuhänder - von Dir informiert worden waren, ist das schon bemerkenswert.
Warum hat der neue Arbeitgeber Dir den Nettolohn ohne die Kürzung um den pfändbaren Betrag ausgezahlt und warum hast Du den Fehler nicht bemerkt und/oder nicht "geschriehen: hier stimmt was nicht"?
Warum hat der neue Arbeitgeber Dir den Nettolohn ohne die Kürzung um den pfändbaren Betrag ausgezahlt und warum hast Du den Fehler nicht bemerkt und/oder nicht "geschriehen: hier stimmt was nicht"?
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Re: Nachträgliche Rückforderung von pfändbare Betrag
Also im Prinzip würde ich sagen, dass der Insolvenzverwalter nun selbst zum Arbeitgeber gehen muss.
Der Arbeitgeber hat’s vermasselt und muss das entsprechend nachzahlen. Der wird das aber nicht auf sich sitzen lassen und das bei dir einfordern.
Sag dem Insolvenzverwalter, dass er sich bitte an den Arbeitgeber wenden soll, der für die Berechnung und korrekte Abführung zuständig ist.
Der Arbeitgeber hat’s vermasselt und muss das entsprechend nachzahlen. Der wird das aber nicht auf sich sitzen lassen und das bei dir einfordern.
Sag dem Insolvenzverwalter, dass er sich bitte an den Arbeitgeber wenden soll, der für die Berechnung und korrekte Abführung zuständig ist.
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Re: Nachträgliche Rückforderung von pfändbare Betrag
imker hat geschrieben: ↑21. Mär 2025, 05:46 Wenn alle - der neue Arbeitgeber und der Insolvenzverwalter bzw. der Treuhänder - von Dir informiert worden waren, ist das schon bemerkenswert.
Warum hat der neue Arbeitgeber Dir den Nettolohn ohne die Kürzung um den pfändbaren Betrag ausgezahlt und warum hast Du den Fehler nicht bemerkt und/oder nicht "geschriehen: hier stimmt was nicht"?
Ich bin davon ausgegangen, dass der freigeschaltete Betrag stimmt, da ja alle informiert waren und der freigeschaltete Betrag bisher immer der war, der mir zustand. Von daher habe ich da nicht nachgerechnet, ich gehe ja nicht davon aus, dass die Ihre Arbeit nicht tun. Grundsätzlich werden die das aber, so wie du es sagst wohl auf mich schieben und sagen ich hätte es merken müssen. Von daher gehe ich davon aus dass ich es zurückzahlen muss.
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Re: Nachträgliche Rückforderung von pfändbare Betrag
Vielen Dank für die Info.tidus82 hat geschrieben: ↑21. Mär 2025, 07:38 Also im Prinzip würde ich sagen, dass der Insolvenzverwalter nun selbst zum Arbeitgeber gehen muss.
Der Arbeitgeber hat’s vermasselt und muss das entsprechend nachzahlen. Der wird das aber nicht auf sich sitzen lassen und das bei dir einfordern.
Sag dem Insolvenzverwalter, dass er sich bitte an den Arbeitgeber wenden soll, der für die Berechnung und korrekte Abführung zuständig ist.
Gruß Salvatore
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