Restschuldbefreiung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Arnold565
Neuankömmling
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Restschuldbefreiung

Beitrag von Arnold565 »

Moin zusammen, ich habe am 14.03.25 die Restschuldbefreiung erteilt bekommen. Ich habe beim Treuhänder nachgefragt ob irgend ein Gläubiger Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet hatte, er meine nein keiner. Aber ich kann mich erinnern das ich 2022 ein Schreiben vom Gericht erhalten habe wegen ein Gläubiger Forderung aus unerlaubter Handlung und ich sollte kurz Stellung nehmen. Danach kahm auch kein Schreiben mehr. Woher weiß ich jetzt ob ich wirklich alle meine Schulden los bin ?
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Re: Restschuldbefreiung

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Hi Arnold565,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung" geschaut?
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Itak65
Wissender
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Re: Restschuldbefreiung

Beitrag von Itak65 »

Hi das ist eine interessante Frage würde mich auch interessieren wenn eine vbuh angemeldet wurde steht dann in der post vom gericht für welchen gläubiger keine RSB erteilt wurde?
Lg itak65
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SchuldenMeister
Fortgeschrittener
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Re: Restschuldbefreiung

Beitrag von SchuldenMeister »

Bei den hiesigen Gerichten steht "....dem Schulder ist die Restschuldbefreiung erteilt worden. Forderungen die nach § 302 InsO angemeldet wurden, unterliegen nicht der Restschuldbefreiung." - Unabhängig davon, ob Forderungen aufgrund einer verbotenen Handlung angemeldet worden sind oder nicht.
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Itak65
Wissender
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Re: Restschuldbefreiung

Beitrag von Itak65 »

Hi schuldenmeister wo steht das wenn eine Forderung nach 302 angemeldet wurde? In der insotabrlle steht nur der Rang der paragr.38
Lg itak65
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung

Beitrag von caffery »

Der von SchuldenMeister gepostete Satz ist ein Standardtextbaustein der immer dabeisteht und keinerlei individuelle Aufklärung bietet.

Um herauszufinden ob Forderungen mit dem Rechtsgrund vbuh zur Tabelle gemeldet wurden, sollte man sich die Insolvenztabelle vom zuständigen Gericht besorgen. Entweder zu den Öffnungszeiten hingehen und um Akteneinsicht ersuchen - oder einfach mal anrufen und fragen wie man am besten an die gewünschte Information kommt.

§ 38 InsO ist ein der Paragraph der eine "normale" angemeldete Forderung bezeichnet. Wenn da sonst nichts steht, ist die Forderung ohne vbuh Vermerk festgestellt worden.
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Itak65
Wissender
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Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Restschuldbefreiung

Beitrag von Itak65 »

Danke Caffery ja mit meiner vbuh das ist mir bekannt mich hatte der Satz von schuldenmeister irritiert.
Lg itak65
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Arnold565
Neuankömmling
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Registriert: 10. Mär 2025, 20:58

Re: Restschuldbefreiung

Beitrag von Arnold565 »

Ja ich hatte auch beim Gericht angerufen, darauf sagte man mir das man es nicht weiß ob so eine Forderung angemeldet wurde. Ganz komisch
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 564
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Restschuldbefreiung

Beitrag von Graf Wadula »

Einfach bei Gericht (ggfs. schriftlich) bitten, eine Tabelle der angemeldeten Forderungen zuzusenden. In der Tabelle muss stehen (mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung o.ä.). Wenn da nix steht, ist auch nix.
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