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Hat damit jemand Erfahrung? Ich meine gar nicht mal die Frage, ob das (nach Absprache) erlaubt ist, sondern mehr die Problematik mit der schlechten Schufa. Da interessieren mich Erfahrungsberichte ziemlich.
ich bin zwar nicht in der PI umgezogen, aber knapp davor und da war meine Schufa natürlich auch desaströs. Man muss Glück haben, das man einen privaten Vermieter findet, der auf persönliche Menschenkenntnis setzt. Wichtig ist, das man vertrauenswürdig und ehrlich ist, sowie einen guten Draht zum zukünftigen Vermieter aufbaut.
Es ist schwer eine neue Wohnung in so einer Situation zu erhalten. Ich drücke dir aber die Daumen.
Meine Mutter ist nach Trennung von meinem Vater und in der Privatinsolvenz ebenfalls umgezogen. Es geht schon, aber meist bei privaten Vermietern. Für die meisten Vermieter ist man halt ein rotes Tuch, wenn die Schufa <10% anzeigt.
Und vergiss nicht, den Umzug auch bei beim Insolvenzverwalter anzuzeigen. Und ich bin mir nicht sicher, ob der dann auch gleich die Mietkaution einzieht. Solange du in der PI bist, ist auch die hinterlegte Kaution pfändbar, gehört mit zur Insolvenzmasse.
"Was passiert mit der Kaution nach dem Umzug im Insolvenzverfahren?
In einigen Fällen bekommen Sie die Kaution für Ihre alte Wohnung zurück. Meistens möchte man diese dann für die Kaution der neuen Wohnung verwenden.
Aber Vorsicht: Ziehen Sie vor dem Schlusstermin der Insolvenz um, müssen Sie die Kaution an den Insolvenzverwalter überweisen, da diese als Barvermögen für die Befriedigung der Gläubiger verwendet wird (genau wie bei zum Beispiel Steuererstattungen)."
mischa1981 hat geschrieben: ↑11. Mär 2025, 12:14
"Was passiert mit der Kaution nach dem Umzug im Insolvenzverfahren?
In einigen Fällen bekommen Sie die Kaution für Ihre alte Wohnung zurück. Meistens möchte man diese dann für die Kaution der neuen Wohnung verwenden.
Aber Vorsicht: Ziehen Sie vor dem Schlusstermin der Insolvenz um, müssen Sie die Kaution an den Insolvenzverwalter überweisen, da diese als Barvermögen für die Befriedigung der Gläubiger verwendet wird (genau wie bei zum Beispiel Steuererstattungen)."
Achtung, weiterlesen! Es kommt darauf an, ob der Insolvenzverwalter vorher die Enthaftungserklärung für die Wohnung abgegeben hat (Sprich, dass die Masse weder für die Miete noch sonst irgendwas aufkommt). Das ist in 99,9999 % der Fälle so. Dann ist diese Kaution auch frei. Allerdings darf die dann nicht auf das KOnto überwiesen werden, denn da wiederum wird es zu pfändbaren Kontoguthaben.