Hallo, ich bin neu hier und wollte mal wissen wie das mit den Prozesskosten nach der Restschuldbefreiung ist. Muß man die zahlen oder kann man davon befreit werden. Bis jetzt jabe ich nur etwas über Stundung gefunden.
L.G. Molly
Prozeskosten nach Restsculdbefreiung
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Re: Prozeskosten nach Restsculdbefreiung
Hi Molly,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Prozeskosten nach Restsculdbefreiung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Prozeskosten nach Restsculdbefreiung" geschaut?
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Re: Prozeskosten nach Restsculdbefreiung
Ich musste danach nochmal einen Antrag auf Stundung stellen, was ich dann auch getan hatte. Als Antwort bekam ich dann die Information, dass die Stundung genehmigt wird und die Akte nun auch komplett weggelegt wird und ich keine weiteren Anträge mehr einreichen müsste.
Das ist jetzt mein eigener Wortlaut, wie die sich genau ausgedrückt haben, weiß ich nicht mehr.
Aber es geht
Das ist jetzt mein eigener Wortlaut, wie die sich genau ausgedrückt haben, weiß ich nicht mehr.
Aber es geht

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Re: Prozeskosten nach Restsculdbefreiung
Hallo,
bei mir war es so,das ich damals mit meinem Antrag auf Restschuldbefreiung auch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt habe. Hatte sich aber nach der Restschuldbefreiung erledigt, weil diese Kosten durch die monatlichen Pfändungen schon abgedeckt waren.
bei mir war es so,das ich damals mit meinem Antrag auf Restschuldbefreiung auch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt habe. Hatte sich aber nach der Restschuldbefreiung erledigt, weil diese Kosten durch die monatlichen Pfändungen schon abgedeckt waren.
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Re: Prozeskosten nach Restsculdbefreiung
Kommt vermutlich ganz drauf an, wie hoch die monatliche Pfändung ist, Der Insolvenzverwalter hat bei mir in gut 2 Jahren Insolvenzverfahren ca. 5.000 Euro pfänden können, davon hat er sich alleine schon 3.500 Euro eingestrichen und der Rest waren Prozesskosten und Befriedigung der Gläubiger.
Heißt, wenn bei dir gar nichts gepfändet werden kann, dann wirst du diese zumindest in Raten abstottern müssen.
Heißt, wenn bei dir gar nichts gepfändet werden kann, dann wirst du diese zumindest in Raten abstottern müssen.
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Re: Prozeskosten nach Restsculdbefreiung
Raten ist aber auch nicht ganz korrekt, das würde auch darauf ankommen, was der TE monatlich an Einkommen hat. Ich hatte nur EM-Rente plus Grundsicherung und musste auch keine Raten zahlen. Ich hatte damals freiwillig 10 Euro monatlich an den IV gezahlt für die Kosten. Das war aber kein MUSS, ich habe es von mir aus gemacht.
Und als der Coronablödsinn dann angefangen hatte, hatte ich auch keine 10 € monatlich mehr bezahlt, weil einfach auch kein 10er mehr übrig gewesen ist.
Und als der Coronablödsinn dann angefangen hatte, hatte ich auch keine 10 € monatlich mehr bezahlt, weil einfach auch kein 10er mehr übrig gewesen ist.
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Re: Prozeskosten nach Restsculdbefreiung
Man kann nach Erteilung der RSB einen Antrag auf Verlängerung der Stundung stellen (§ 4b InsO). Dann geht es letztlich nach den PKH-Vorschriften und es kann sein, dass man die Kosten in raten zurückerstatten muss. Da kommt es wiederum darauf an, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind.
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