Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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auch wenn ich (hoffentlich!) kurz vor der Restschuldbefreiung stehe, wenn alles gut geht, habe ich nochmal eine Verständnisfrage zur Quote. Und ich hoffe, das ist jetzt keine blöde Frage.
Im Schlussbericht der Insolvenzverwalterin von 2021 war eine Quote von ca. 3 % angegeben. Aber irgendwie kann das nicht hinkommen, denn ich habe im Laufe der Jahre so viel abgegeben, dass deutlich mehr als 3 % da rauskommen müsste. Oder habe ich da einen Denkfehler?
Die Gerichts- Verfahrens- und Verwalterkosten sind derart hoch, dass die Ausschüttungsquote Personen welche die Kostenregelungen nicht kennen grundsätzlich unglaublich niedrig vorkommt - meistens stimmt es aber.
vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Das hätte ich gar nicht so einschätzt.
Ich frage mich nur, wie man auf der einen Seite sagen kann, 3 % ist eine "normale" Quote, aber man andererseits bei älteren Verfahren auf drei Jahre verkürzen kann, wenn man 35 % der Schulden / Kosten beglichen hat. Und genau da frage ich mich, ob ich einen Denkfehler habe.
Aufgrund der monatlichen Überweisung an den Treuhänder habe ich gedacht, ich zahle richtig gut was an die Gläubiger ab. Und ich war dann etwas erstaunt, dass die Quote nur bei 3% lag/liegt und nicht mehr dabei herumgekommen ist. Das war dann wohl mein Denkfehler.
Aber ich hoffe sehr, dass ich in Kürze die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren erhalte. Das wäre eine große Erleichterung.