Frage zur Quote

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Hamburgerin
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 10
Registriert: 4. Feb 2025, 15:43

Frage zur Quote

Beitrag von Hamburgerin »

Hallo, Ihr Lieben,

auch wenn ich (hoffentlich!) kurz vor der Restschuldbefreiung stehe, wenn alles gut geht, habe ich nochmal eine Verständnisfrage zur Quote. Und ich hoffe, das ist jetzt keine blöde Frage. :?

Im Schlussbericht der Insolvenzverwalterin von 2021 war eine Quote von ca. 3 % angegeben. Aber irgendwie kann das nicht hinkommen, denn ich habe im Laufe der Jahre so viel abgegeben, dass deutlich mehr als 3 % da rauskommen müsste. Oder habe ich da einen Denkfehler?

Vielleicht könnt Ihr mir das ja mal erklären.

Vielen Dank und viele Grüße
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Frage zur Quote

Werbung

Hi Hamburgerin,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zur Quote" geschaut?
0
SchuldenMeister
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 69
Registriert: 11. Jan 2025, 22:35
Kontaktdaten:

Re: Frage zur Quote

Beitrag von SchuldenMeister »

Die Quote berechnet sich aus: Masseeinnahmen abzgl. Verfahrenskosten = Quotenzahlung an die Insolvenzgläubiger

Btw: Das ist keine blöde Frage. ;)
0
„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 442
Beiträge: 2624
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Frage zur Quote

Beitrag von caffery »

Die Gerichts- Verfahrens- und Verwalterkosten sind derart hoch, dass die Ausschüttungsquote Personen welche die Kostenregelungen nicht kennen grundsätzlich unglaublich niedrig vorkommt - meistens stimmt es aber.
0
Hamburgerin
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 10
Registriert: 4. Feb 2025, 15:43

Re: Frage zur Quote

Beitrag von Hamburgerin »

Hallo, Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Das hätte ich gar nicht so einschätzt.

Ich frage mich nur, wie man auf der einen Seite sagen kann, 3 % ist eine "normale" Quote, aber man andererseits bei älteren Verfahren auf drei Jahre verkürzen kann, wenn man 35 % der Schulden / Kosten beglichen hat. Und genau da frage ich mich, ob ich einen Denkfehler habe.

Viele Grüße
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 99
Beiträge: 1309
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Frage zur Quote

Beitrag von imker »

Ja. Nur bei außergewöhnlicher Quote gibt es eine Verkürzung ...
0
SchuldenMeister
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 69
Registriert: 11. Jan 2025, 22:35
Kontaktdaten:

Re: Frage zur Quote

Beitrag von SchuldenMeister »

Die "normale" Quote liegt im einstelligen Bereich, ja.

Erkenne nicht, wo Du ggf. einen Denkfehler vermutest.
0
„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
Hamburgerin
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 10
Registriert: 4. Feb 2025, 15:43

Re: Frage zur Quote

Beitrag von Hamburgerin »

Hallo,

vielen Dank wieder einmal für die Aufklärung.

Aufgrund der monatlichen Überweisung an den Treuhänder habe ich gedacht, ich zahle richtig gut was an die Gläubiger ab. Und ich war dann etwas erstaunt, dass die Quote nur bei 3% lag/liegt und nicht mehr dabei herumgekommen ist. Das war dann wohl mein Denkfehler.

Aber ich hoffe sehr, dass ich in Kürze die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren erhalte. Das wäre eine große Erleichterung.

Liebe Grüße
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 99
Beiträge: 1309
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Frage zur Quote

Beitrag von imker »

@ Hamburgerin
Geht das mit der RSB nach 5 Jahren automatisch oder mit einem Antrag??
0
Hamburgerin
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 10
Registriert: 4. Feb 2025, 15:43

Re: Frage zur Quote

Beitrag von Hamburgerin »

Ich habe einen entsprechenden Antrag gestellt. Sonst wären es bei mir fünf Jahre und sieben Monate.
0
Antworten