Hallo @SchuldenMeister ,
Ich bin aus Mecklenburg Vorpommern. Ich gucke mal ob und wie ich hier Fotos hochladen kann .
Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )
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Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )
Ich würde das so verstehen. Der Beleg für die wirtschaftlichen Verhältnisse ist ja erstmal die EM-Rente, bzw. der entsprechende Bescheid.Radfahrer1985 hat geschrieben: ↑5. Feb 2025, 23:12 @Shopgirl
Das heißt nur den Antrag ausfüllen ( Da steht ,, Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe
-Belege sind in Kopie beizufügen-) und dann Renten und Wohngeldbescheid und sonst erstmal nichts ? Den Mietvertrag würde ich dann mitsenden…
Das heißt wenn die noch mehr haben wollen schreiben die mir das ?
Dann würde ich das so machen ..
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Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )
@shopgirl
Ich denke dann werde ich das einfach mal so abschicken, so wie ich jetzt erfahren habe jedes Bundesland handhabt das wohl anders . Habe nun von einigen Fällen gelesen die diesen Antrag nicht ausfüllen mussten.
Also Kontoauszüge muss ich nicht hinschicken?
Gibts da eigentlich irgendwelche Freibeträge die man besitzen darf z.B. Notgroschen für neue Waschmaschine o.ä. ?
Ich denke dann werde ich das einfach mal so abschicken, so wie ich jetzt erfahren habe jedes Bundesland handhabt das wohl anders . Habe nun von einigen Fällen gelesen die diesen Antrag nicht ausfüllen mussten.
Also Kontoauszüge muss ich nicht hinschicken?
Gibts da eigentlich irgendwelche Freibeträge die man besitzen darf z.B. Notgroschen für neue Waschmaschine o.ä. ?
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Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )
Die festzusetzende angemessene Rate im Sinne der Logik der Prozesskostenhilfe sind 50% von allem was oberhalb des individuellen wirtschaftlichen Existenzminimuns liegt. Dafür gibts es auch Rechner im Netz anhand derer man sich den Betrag selbst ausrechnen kann.
z.B. diesen hier auf die auch die Seite der Justiz NRW verweist
https://pkh-vkh.de/
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Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )
@coffery
Habe mal versucht das da alles einzugeben leider komme ich da nicht mit zurecht , da kann man nur zwischen erwerbstätig und nicht erwerbstätig auswählen da werden dann ganz andere Zahlen ausgespuckt.
Ich google sonst mal nach anderen Rechnern , der Freibetrag der generell gilt ist wohl 650 Euro da läge ich drüber wenn alles abgezogen ist .
Habe mal versucht das da alles einzugeben leider komme ich da nicht mit zurecht , da kann man nur zwischen erwerbstätig und nicht erwerbstätig auswählen da werden dann ganz andere Zahlen ausgespuckt.
Ich google sonst mal nach anderen Rechnern , der Freibetrag der generell gilt ist wohl 650 Euro da läge ich drüber wenn alles abgezogen ist .
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Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )
@alle
Das Rätsel löst sich langsam … nach mühevoller Recherche ist es doch nicht ganz so einfach …
Wäre ich erwerbstätig wäre mein Freibetrag höher und bei dem Einkommen Ratenzahlung 0 Euro …
Kreuze ich bei dem Rechner wo ich gerechnet habe Hartz4 an sagt mir der Rechner ich müsse eine Rate von 121 Euro zahlen und ich solle die Eingabe überprüfen weil bei Hartz4 die Rate Null Euro sein sollte .
Nun ist EM Rente u. Wohngeld kein Hartz4 und berufstätig ist es ja auch nicht …
Welcher Freibetrag gilt für Rentner ? Der für berufstätige oder der für Hartz u.ä.
Das Rätsel löst sich langsam … nach mühevoller Recherche ist es doch nicht ganz so einfach …
Wäre ich erwerbstätig wäre mein Freibetrag höher und bei dem Einkommen Ratenzahlung 0 Euro …
Kreuze ich bei dem Rechner wo ich gerechnet habe Hartz4 an sagt mir der Rechner ich müsse eine Rate von 121 Euro zahlen und ich solle die Eingabe überprüfen weil bei Hartz4 die Rate Null Euro sein sollte .
Nun ist EM Rente u. Wohngeld kein Hartz4 und berufstätig ist es ja auch nicht …
Welcher Freibetrag gilt für Rentner ? Der für berufstätige oder der für Hartz u.ä.
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Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )
Wohngeld wird glaube ich nicht dazu gezählt, dass ist ein Zuschuss zur Miete und nur für die Wohnung.
Wird bei der Steuer beim Einkommen auch nicht berücksichtigt soweit mir bekannt.
Wird bei der Steuer beim Einkommen auch nicht berücksichtigt soweit mir bekannt.
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Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )
@katie83
Habe gerade diese Seite gefunden:
Da steht das Wohngeld zu den Einkünften zählt … der höhere Freibetrag für Berufstätige scheint nicht zu gelten https://www.bussgeldkatalog.org/prozesskostenhilfe/ , Rentner zählen als erwerbslose die niedrigere Freibeträge haben …
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Da steht das Wohngeld zu den Einkünften zählt … der höhere Freibetrag für Berufstätige scheint nicht zu gelten https://www.bussgeldkatalog.org/prozesskostenhilfe/ , Rentner zählen als erwerbslose die niedrigere Freibeträge haben …
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