Hallo
also ich stecke nun offenbar in einer Zwickmühle. Der iV will von mir für die Freigabe der selbstständigkeit einen Betrag X, ich habe mit ihm vereinbart dass ich dann eine UG gründe. Soweit so gut.
Nun ging der IV davon aus dass ich mir Entnahmen aus der UG nehme, ich ging davon aus dass ich ein Geschäftsführergehalt bekomme das mein Anwalt mir empfiehlt (3000€/Monat) die ersten 12 Monate.
Nun sagt der IV dass er das Gehalt dann pfänden muss....
Ich kann keine Entnahmen aus der UG machen wegen Kapitalerhaltungsgesetz bzw. wenn die UG in Schieflage kommt bin ich vielleicht sogar strafbar geworden.
Ich vermute er verwechselt Einzelfirma und UG bzw. ging von anderen Voraussetzungen aus.
Nun ist es so dass die UG schon existiert, ein Bekannter hat sie gegründet damit es schneller geht.
Ich würde nun um die Freigabe der UG Bitten und um die Freigabe einer von mir neu zu gründeten Einzelfirma.
Mit der würde ich dann mein Gehalt an die UG berechnen und auszahlen lassen. Ich würde dem IV die vereinbarte Summe zahlen und ich wäre wieder grün.
Welche Vorteile hat die Gründung einer Einzelfirma mit Freigabe aus der Masse im Rahmen einer Insolvenz
Einzelfirma, welche Vorteile
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Re: Einzelfirma, welche Vorteile
Hi Ziel:Insolvenz-Ende,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einzelfirma, welche Vorteile" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einzelfirma, welche Vorteile" geschaut?
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Re: Einzelfirma, welche Vorteile
Zum Thema kann ich nichts beitragen, zumal ich auch langsam den Überblick verliere.
Daher die Bitte: Stell deine Fragen doch in einem Thread und mach nicht immer wieder neue auf.
Sich die ganzen Infos jedes Mal aus unzähligen Threads zusammensuchen zu müssen, ist sehr mühsam.
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Re: Einzelfirma, welche Vorteile
Hi,
ja du hast ja Recht, aber es ändern sich immer ein paar Parameter. Hatte heute ein Gespräch mit meinem Anwalt und nachher nochmal ein Gespräch mit ihm....
Ich verstehe nicht dass das alles so kompliziert und umständlich ist.
Der IV meint ich solle entnahmen aus der Gesellschaft machen, der Steuerberater sagt das verstößt gegen Grundsätze und benötigt jedesmal eine Gewinnermittlung... wenn ich es einfach mache dann mache ich mich eventuell strafbar.
Als Besitzer einer Einzelfirma sagte mein Anwalt dass ich ein Auto in der Firma haben kann (also ich) und das muss nicht 2000€ kosten. Bei der UG aber darf ich kein Auto haben sondern nur die UG... Ich darf mir kein Gehalt zahlen da dies sonst gepfändet wird bei der Einzelfirma darf ich das und es wird nicht gepfändet wenn ich einen Abschlag mit dem IV vereinbare....
Also da wird soviel manipulliert das ist der Hammer. Nur weil die UG eine eigene juristische Person ist, naja dann warte ich mal auf nachher
ja du hast ja Recht, aber es ändern sich immer ein paar Parameter. Hatte heute ein Gespräch mit meinem Anwalt und nachher nochmal ein Gespräch mit ihm....
Ich verstehe nicht dass das alles so kompliziert und umständlich ist.
Der IV meint ich solle entnahmen aus der Gesellschaft machen, der Steuerberater sagt das verstößt gegen Grundsätze und benötigt jedesmal eine Gewinnermittlung... wenn ich es einfach mache dann mache ich mich eventuell strafbar.
Als Besitzer einer Einzelfirma sagte mein Anwalt dass ich ein Auto in der Firma haben kann (also ich) und das muss nicht 2000€ kosten. Bei der UG aber darf ich kein Auto haben sondern nur die UG... Ich darf mir kein Gehalt zahlen da dies sonst gepfändet wird bei der Einzelfirma darf ich das und es wird nicht gepfändet wenn ich einen Abschlag mit dem IV vereinbare....
Also da wird soviel manipulliert das ist der Hammer. Nur weil die UG eine eigene juristische Person ist, naja dann warte ich mal auf nachher
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Re: Einzelfirma, welche Vorteile
In einer von einem Freund gegründeten UG bist Du angestellt. Liegt Dein Gehalt über der Pfändungsfreigrenze, hat der Arbeitgeber die pfändbaren Bezüge auszukeren.
Hast Du selbst eine neue Firma gegründet, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er sie freigibt.
Der entscheidende Unterschied ist, wer Inhaber des Unternehmens ist.
Hast Du selbst eine neue Firma gegründet, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er sie freigibt.
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„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
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Re: Einzelfirma, welche Vorteile
Hi
danke für die Antwort.
Könnte mir jemand schreiben was die Vorteile sind für einen Insolventen Unternehmner wenn er nach der Insolvenz sich erneut selbstständig macht in einer EINZELFIRMA...
danke für die Antwort.
Könnte mir jemand schreiben was die Vorteile sind für einen Insolventen Unternehmner wenn er nach der Insolvenz sich erneut selbstständig macht in einer EINZELFIRMA...
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Re: Einzelfirma, welche Vorteile
Vorteile im Verhältnis zu was?
Sorry, aber die Frage ist so offen gehalten, dass man gezwungen wäre, einen ganztägigen Vortrag zu halten....
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„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
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Re: Einzelfirma, welche Vorteile
Naja,
ich denke mal die Vorteile sind übergreifend... also in vielen "Relationen" identisch
Also Vorteile
Einzelfirma in der Insolvenz gegenüber UG (GMBH, juristische Personengesellschaft) in der Insolvenz
und
Einzeldirma in der Insolvenz ggü Arbeitnehmer in der Insolvenz
Mit "in der Insolvenz" meine ich nicht die Firma ist in der Inso sonder dass der Inhaber in der Inso ist und eine entsprechende Freistellung bekommen...
ich denke mal die Vorteile sind übergreifend... also in vielen "Relationen" identisch
Also Vorteile
Einzelfirma in der Insolvenz gegenüber UG (GMBH, juristische Personengesellschaft) in der Insolvenz
und
Einzeldirma in der Insolvenz ggü Arbeitnehmer in der Insolvenz
Mit "in der Insolvenz" meine ich nicht die Firma ist in der Inso sonder dass der Inhaber in der Inso ist und eine entsprechende Freistellung bekommen...
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