Arbeitgeberwechsel Bank gibt Geld nicht frei

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chris76ne
Neuankömmling
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Arbeitgeberwechsel Bank gibt Geld nicht frei

Beitrag von chris76ne »

Hallo zusammen

habe folgendes Problem

Ich musste den Arbeitgeber wechseln. Habe für den Arbeitsgeber A die Befreiung vom AG bekommen. Der Arbeitsgeber ist leider verstorben und ich durch den neuen Arbeitsgeber B ersetzt worden. Der hat mir den Lohn überwiesen und meine Bank (P-Konto) sagt mir das sie zwar nur das Geld vom Arbeitsgeber A freigeben darf. Sie hat jetzt das Geld vom neuen Arbeitsgeber B einbehalten. Bank Sagt ausserdem das der Insolvenzverwalter den Betrag freigeben mus. Insolvenzverwalter sagt ich muss mich selber drum Kümmern.

Steht mir nicht trotzallem der Pfändungsfreie Betrag von 1500 € zu ?
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Re: Arbeitgeberwechsel Bank gibt Geld nicht frei

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Hi chris76ne,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitgeberwechsel Bank gibt Geld nicht frei" geschaut?
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SchuldenMeister
Fortgeschrittener
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Re: Arbeitgeberwechsel Bank gibt Geld nicht frei

Beitrag von SchuldenMeister »

Die Bank handelt richtig. Du brauchst eine aktuelle Befreiung für Arbeitgeber B.

Der pfändungsfreie Betrag steht Dir - so oder so - zu.
Ich unterstelle, dass es um einen Geldeingang am heutigen Tag geht und Du kannst hierüber heute noch nicht verfügen?! Abwarten bis Montag. Dann sollte das Geld frei sein.
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„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
chris76ne
Neuankömmling
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Re: Arbeitgeberwechsel Bank gibt Geld nicht frei

Beitrag von chris76ne »

Hallo
nein das geld ist schon ein paar tage auf dem Konto daher ist das nicht frei gegeben worden
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tidus82
Admin
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Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Arbeitgeberwechsel Bank gibt Geld nicht frei

Beitrag von tidus82 »

Du hast aber wahrscheinlich diesen Monat schon über mehr als 1500 Euro verfügt. Deswegen ist es gesperrt. Ab Montag sollte es dann frei sein, weil neuer Monat.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Arbeitgeberwechsel Bank gibt Geld nicht frei

Beitrag von Graf Wadula »

Das Problem ist, dass die Banken bei sogenannten Quellenfreigaben sich auf den Standpunkt stellen, es ist das Einkommen von Arbeitgeber A freigegeben und somit gilt nicht mehr der Gesetzestext. Sie müssen wahrscheinlich möglichst umgehend einen Antrag beim (Inso)Gericht stellen, dass das Arbeitseinkommen von Arbeitgeber B freigegeben wird.
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