Guten Tag,
ich habe eine dringende Frage und hoffe auf Ihre Unterstützung:
Ist es möglich, in Deutschland einen Insolvenzantrag zu stellen und dabei auch Schulden, die in der Schweiz entstanden sind, in die Restschuldbefreiung einzubeziehen?
Ich bin leider in eine schwierige Situation geraten und habe hohe Schulden bei zwei Gläubigern, die aus Darlehensverträgen resultieren. Ich bin deutscher Staatsangehöriger und werde in Kürze meinen Wohnsitz nach Deutschland verlegen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Informationen und Unterstützung!
Deutsche Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung mit Schweizer Gläubigern
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Re: Deutsche Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung mit Schweizer Gläubigern
Hi Borabora,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Deutsche Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung mit Schweizer Gläubigern" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Deutsche Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung mit Schweizer Gläubigern" geschaut?
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Re: Deutsche Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung mit Schweizer Gläubigern
Du kannst in Deutschland, insofern Du hier Deinen Wohnsitz hast, Insolvenz- und Restschuldbefreiungsantrag stellen. Da die Schweiz kein EU Mitglied ist, greift die Restschuldbefreiung nicht für die dort gemachten Schulden.
Solltest Du in die Schweiz zurück gehen wollen - auch nach hier abgeschlossenen Verfahren - können die Gläubiger wieder an Dich herantreten.
Solltest Du in die Schweiz zurück gehen wollen - auch nach hier abgeschlossenen Verfahren - können die Gläubiger wieder an Dich herantreten.
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„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de