Es sind drei Jahre.
Und der Antrag kann im November 2026 gestellt werden.
Zum 2. Mal in Insolvenz
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz
Die Schuldenberatung meinte, es geht nach 10 Jahren......ich blicke leider nicht mehr durch
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz
Die Schuldnerberatung meinte, 10 Jahre und nach 3 Jahren Restschuldbefreiung.......
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz
Die 11 Jahre gelten für verfahren ab 2020. Was vor 2020 war da gelten die 10 Jahre Wartezeit
Itak65
Itak65
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz
Du hast vollkommen recht. Es sind also drei Jahre und neuer Antrag ab November 25.
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz
Danke, das sagte die Dame von der Beratungsstelle auch.
Dann muss ich nur noch die Zeit bis November überbrücken.....
Dann muss ich nur noch die Zeit bis November überbrücken.....
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz
Genau da dein erstes Verfahren vor 2020 beendet wurde. Und das zweite Verfahren läuft dann 3 Jahre
Itak65
Itak65
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Re: Zum 2. Mal in Insolvenz
Wenn er nach "altem" Recht Restschuldbefreit wurde sind es 10 Jahre.iSchuldenMeister hat geschrieben: ↑27. Jan 2025, 14:25 § 287 Abs. 2 Nr. 1.
Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn dem Schuldner in den letzten elf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... erteilt ... worden ist.
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