Hi, ich befinde mich seit Anfang Oktober in der Insolvenz und hab mehrere Fragen & Probleme.
Problem 1:
Als es im Oktober anfing war ich noch Kunde bei der N26 Bank, mein Konto würde gesperrt und mein IV meinte er hat keine guten Erfahrungen mit online Banken, auf seine Empfehlung habe ich dann ein Konto bei der Volksbank hier eröffnet, auf der N26 Bank ist mein Oktober Gehalt dann noch eingegangen obwohl das Konto gesperrt war und ich kein Zugriff drauf hatte. Ende Dezember würde das Konto von der N26 Bank geschlossen, von N26 da ich gegen die AGB verstoßen habe ( Eröffnung Insolvenz ) das Guthaben mein kompletter Oktober Gehalt hat mein IV bekommen.
Habe ich die Möglichkeit mein Oktober Gehalt zu bekommen ?
Problem 2:
Mein unternehme entlässt derzeit Leute und ich bin auch betroffen ab Februar bin ich arbeitslos, wie muss ich dabei jetzt vorgehen ? Habe meinen IV 2x eine Mail geschrieben das ich einen beratungs Termin möchte aber leider ohne Antwort.
Problem 3:
Ich hatte bis April24 zwei Konten bei der KSK dort hatte ich ein - durch Kontoführungsgebühren, letzte Woche kam dann vom Inkasso ein Brief dazu, kann ich das meinen Altlasten hinzufügen ? Oder wird das als neue Schulden gesehen ?
Gruß
Neu, mehrere Probleme
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Re: Neu, mehrere Probleme
Hi P246, ich kann dir nur Problem 2 beantworten.
Einen beratungstermin wirst du bei dem insoverwalter nicht bekommen, er ist nicht dein Rechtsanwalt oder Berater.
Teile ihm deine derzeitige Situation mit am besten per einschreiben so würde ich es machen .
Du bist verpflichtet jede zumutbare Arbeit an zu nehmen und ich denke man muss dies auch glaubhaft darlegen das das man sich im Arbeit bemüht. Sonst kann es Probleme geben.
Itak65
Einen beratungstermin wirst du bei dem insoverwalter nicht bekommen, er ist nicht dein Rechtsanwalt oder Berater.
Teile ihm deine derzeitige Situation mit am besten per einschreiben so würde ich es machen .
Du bist verpflichtet jede zumutbare Arbeit an zu nehmen und ich denke man muss dies auch glaubhaft darlegen das das man sich im Arbeit bemüht. Sonst kann es Probleme geben.
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Re: Neu, mehrere Probleme
zu 1. Du hattest kein Pfändungsschutzkonto? Der Neuerwerb geht automatisch vollständig an den Insolvenzverwalter. Hast Du diesen darauf angesprochen, dass der das vollständige Einkommen ausgekehrt bekommen hat?
Wie war seine Antwort hierzu?
zu 2. wie Itak65: Der Insolvenzverwalter ist nicht Dein Berater. Du bist verpflichtet, Deine Neuerungen (hier: Verlust Arbeitsplatz) anzuzeigen. Als nächstes bist Du verpflichtet, Dich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen.
zu 3. Verbindlichkeiten, die vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, sind Tabellenforderungen, ja.
Wie war seine Antwort hierzu?
zu 2. wie Itak65: Der Insolvenzverwalter ist nicht Dein Berater. Du bist verpflichtet, Deine Neuerungen (hier: Verlust Arbeitsplatz) anzuzeigen. Als nächstes bist Du verpflichtet, Dich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen.
zu 3. Verbindlichkeiten, die vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, sind Tabellenforderungen, ja.
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Re: Neu, mehrere Probleme
Danke für eure Antworten.
Zu 1: er meinte nur ich muss mich an das Amtsgericht/Insolvenz Gericht melden mehr nicht.
Zu 2: ist eine Suche im Ausland möglich ? Bzw Selbständigkeit ? Und wie ist da der Ablauf ?
Zu 1: er meinte nur ich muss mich an das Amtsgericht/Insolvenz Gericht melden mehr nicht.
Zu 2: ist eine Suche im Ausland möglich ? Bzw Selbständigkeit ? Und wie ist da der Ablauf ?
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Re: Neu, mehrere Probleme
1. Und, was haben die geantwortet?
2. Nach Eröffnung des Verfahrens kannst Du hinziehen oder/und arbeiten was und wo Du möchtest. Du bist zur Mitteilung an den Insolvenzverwalter verpflichtet.
2. Nach Eröffnung des Verfahrens kannst Du hinziehen oder/und arbeiten was und wo Du möchtest. Du bist zur Mitteilung an den Insolvenzverwalter verpflichtet.
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