Aber du bist gar nicht selbstständig. Deine Frau ist es. Du arbeitest umsonst in der Firma deiner Frau. Das ist es, was die Gläubiger und der Insolvenzverwalter sehen.Denn die Frage lautet ja eigentlich, ob man einem Selbständigen die Selbständigkeit verbieten kann, auch wenn das einen noch größeren Schaden zur Folge hätte als die momentanen Schulden?
Private Insolvenz eines Unternehmers, wie vorgehen?
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Re: Private Insolvenz eines Unternehmers, wie vorgehen?
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Re: Private Insolvenz eines Unternehmers, wie vorgehen?
Genau genommen sehen die, dass er überhaupt nicht arbeitet und seine Frau aus ihrer Selbstständigkeit den Lebensunterhalt der Familie bestreitet. Also wird er aufgefordert werden, sich um einen Job zu bemühen.Shopgirl hat geschrieben: ↑20. Jan 2025, 23:26Aber du bist gar nicht selbstständig. Deine Frau ist es. Du arbeitest umsonst in der Firma deiner Frau. Das ist es, was die Gläubiger und der Insolvenzverwalter sehen.Denn die Frage lautet ja eigentlich, ob man einem Selbständigen die Selbständigkeit verbieten kann, auch wenn das einen noch größeren Schaden zur Folge hätte als die momentanen Schulden?
Als "Hausmann mit 5 Kindern" wird er aufgrund des Alters der Kinder wohl nicht durchkommen!
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Re: Private Insolvenz eines Unternehmers, wie vorgehen?
Ich würde zu einem Anwalt gehen, die paar € wirst du haben.
Vermutlich würde sogar die Schuldnerberatung dir helfen...
Ich bin in einem ähnlichen Fall nur ich habe eine UG.
Soweit ich weiss: Wenn du eine Einzelfirma hast, dann kannst du diese vom IV freistellen lassen, dann sind deine Einnahmen frei, dann kannst du mit dem IV Summe X vereinbaren zB 200€ die du monatlich abzahlst... Das richtet sich nach deinen Aussagen ihm gegenüber wieviel du wohl in der Einzelfirma verdienen willst...
Da du aber garnix hast wird es schwer.. er IV kann aber eine Einzelfirma freistellen und deine Tätigkeit frei geben. Die Abzahlung richtet sich nach dem Gehalt dass du in deinem erlernten Beruf verdient hättest mal Pi mal Daumen... also wenn du als Elektriker 1800€ netto verdienst, dann wird da nicht viel Pfändbar sein....
das ist dann Verhandlungssache
Vermutlich würde sogar die Schuldnerberatung dir helfen...
Ich bin in einem ähnlichen Fall nur ich habe eine UG.
Soweit ich weiss: Wenn du eine Einzelfirma hast, dann kannst du diese vom IV freistellen lassen, dann sind deine Einnahmen frei, dann kannst du mit dem IV Summe X vereinbaren zB 200€ die du monatlich abzahlst... Das richtet sich nach deinen Aussagen ihm gegenüber wieviel du wohl in der Einzelfirma verdienen willst...
Da du aber garnix hast wird es schwer.. er IV kann aber eine Einzelfirma freistellen und deine Tätigkeit frei geben. Die Abzahlung richtet sich nach dem Gehalt dass du in deinem erlernten Beruf verdient hättest mal Pi mal Daumen... also wenn du als Elektriker 1800€ netto verdienst, dann wird da nicht viel Pfändbar sein....
das ist dann Verhandlungssache
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Re: Private Insolvenz eines Unternehmers, wie vorgehen?
Ja. die restliche Summe haben sie bisher noch nicht vollstrecken lassen. Eine fruchtlose Pfändung der ganzen Summe würde bedeuten, dass diese aus deren Büchern als Haben gestrichen wird. Daher vermute ich, dass sie deshalb bisher nur einen kleinen Teil tituliert haben. In wie fern ist das wichtig?Schuldine hat geschrieben: ↑20. Jan 2025, 23:22 Ich war 34 Jahre selbstständig - ich verstehe die ganze Komplexität!
Du verstehst aber scheinbar meine Fragen nicht?
Die haben nämlich ganz bestimmte Hintergründe!
Für wen/welche Forderung lässt du dennbeim GV "die Hosen runter"?
Eine Bank die "versucht" hat den damaligen Dispo einzuklagen - hat sie nun oder nicht?
Also hat sie einen vollstreckbaren Titel nur auf diese 5000€?
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Re: Private Insolvenz eines Unternehmers, wie vorgehen?
Es entspricht nicht den Tatsachen, aber darum geht es hier ja nicht, ich gehe auch davon aus, dass der Insolvenzverwalter auf Dumm machen wird, und es ebenso sieht. Daher die Frage: kann er verlangen, dass ich wo anders arbeite?Schuldine hat geschrieben: ↑20. Jan 2025, 23:35Genau genommen sehen die, dass er überhaupt nicht arbeitet und seine Frau aus ihrer Selbstständigkeit den Lebensunterhalt der Familie bestreitet. Also wird er aufgefordert werden, sich um einen Job zu bemühen.
Als "Hausmann mit 5 Kindern" wird er aufgrund des Alters der Kinder wohl nicht durchkommen!
Es ist keine Option für mich. Welche Alternative habe ich?
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Re: Private Insolvenz eines Unternehmers, wie vorgehen?
"In wie fern ist das wichtig?"
Du redest von deinen Schulden, die du mal vor langen Jahen gemacht hast.
Du beantwortest aber nicht die Fragen, zu welchen dieser Schulden es überhaupt vollstreckbare Titel gibt.
Mir scheint auch, dass du einiges an Begriffen durcheinander wirfst, was das Zwangsvollstreckungsrecht betrifft.
Es hilft nur, dass du deine Unterlagen (die du hoffentlich hast!) ganz genau prüfst und mal eine Liste erstellst - mit den titulierten Forderungen!
Hast du dich schonmal mit dem Thema Verjährung beschäftigt?
Kurz und knapp:
Kein Vollstreckungstitel - keine Schulden!
Und eine Antwort auf die Frage zum Finanzamt wäre auch noch schön!
Du redest von deinen Schulden, die du mal vor langen Jahen gemacht hast.
Du beantwortest aber nicht die Fragen, zu welchen dieser Schulden es überhaupt vollstreckbare Titel gibt.
Mir scheint auch, dass du einiges an Begriffen durcheinander wirfst, was das Zwangsvollstreckungsrecht betrifft.
Es hilft nur, dass du deine Unterlagen (die du hoffentlich hast!) ganz genau prüfst und mal eine Liste erstellst - mit den titulierten Forderungen!
Hast du dich schonmal mit dem Thema Verjährung beschäftigt?
Kurz und knapp:
Kein Vollstreckungstitel - keine Schulden!
Und eine Antwort auf die Frage zum Finanzamt wäre auch noch schön!
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Re: Private Insolvenz eines Unternehmers, wie vorgehen?
Der Insolvenzverwalter muss nicht auf dumm machen, er muss sich nur an den gesetzlichen Rahmen halten.silentBob hat geschrieben: ↑21. Jan 2025, 08:47Es entspricht nicht den Tatsachen, aber darum geht es hier ja nicht, ich gehe auch davon aus, dass der Insolvenzverwalter auf Dumm machen wird, und es ebenso sieht. Daher die Frage: kann er verlangen, dass ich wo anders arbeite?Schuldine hat geschrieben: ↑20. Jan 2025, 23:35
Genau genommen sehen die, dass er überhaupt nicht arbeitet und seine Frau aus ihrer Selbstständigkeit den Lebensunterhalt der Familie bestreitet. Also wird er aufgefordert werden, sich um einen Job zu bemühen.
Als "Hausmann mit 5 Kindern" wird er aufgrund des Alters der Kinder wohl nicht durchkommen!
Es ist keine Option für mich. Welche Alternative habe ich?
Und nach diesem sieht es nunmal genau so aus!
Den Nachweis, dass du arbeitest und Geld verdienst, erbringst du entweder mit deinem Gehaltszettel oder mit deinem Einkommsteuerbescheid als Selbstständiger.
Da du weder das eine noch das andere hast, bist du weder selbstständig noch angestellt - selbst wenn du täglich 48 Stunden schuftest!
Beispiel aus dem Leben:
Wenn deine neue Waschmaschine nach 3 Monaten den Geist aufgibt, dann hast du Garantieansprüche.
Kannst du keinen Kaufbeleg als Nachweis vorlegen - keine Garantie!
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Re: Private Insolvenz eines Unternehmers, wie vorgehen?
Besser kann man es nicht erklären.
Müsste eigentlich jetzt jeder kapieren:)
Müsste eigentlich jetzt jeder kapieren:)
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Re: Private Insolvenz eines Unternehmers, wie vorgehen?
Zwingen kann er dich natürlich nicht, aber so wird das dann wohl nichts mit der Restschuldbefreiung.Daher die Frage: kann er verlangen, dass ich wo anders arbeite?
1. Schulden zahlenWelche Alternative habe ich?
2. eventuell irgendwelche Vergleiche aushandeln und dann diese Summen zahlen
3. dich pfänden lassen - ist doch eh nichts zu holen, da du keinerlei Einkünfte hast
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Re: Private Insolvenz eines Unternehmers, wie vorgehen?
Nabend...
Also bei deinem wilden Geschreibe musste Ich 3 mal lesen
Um das Problem zu sehen.
Es gibt nur eine Möglichkeit für dich.
Dich in eurer Firma anstellen lassen auf ein darstellbares Gehalt.
So mit hat eure Firma mehr Bettiebskosten ergo weniger Gewinn.
Bei 6 Vollzeit und 4 Aushilfen dürften die Lohnkosten eh fast im sechsstelligen Bereich liegen in der Bilanz.
Die Firma von deiner Frau geht dem IV nichts an
Der IV wird wahrscheinlich Probleme mit den 5 Freibetraegen
Deiner Kinder machen
So dass vielleicht nur 2 oder 3 anerkannt werden. Was immer noch genug ist.
Die Firma deiner Frau müsste Umsaetze im mittleren sechsstelligen Bereich machen, eher mehr.
Schwer zu glauben , wenn für dich auch noch Lohnkosten anfallen in der Bilanz, das alles zusammenbricht.
Desweiteren faellt mir auf, das du dein gepfaehrlichrs Halbwissen vom Insolvenzverfahren besitzt.
Heute geht eine Insolvenz nur noch 3 Jahre, eventuell bis zur Rechtskraeftigkeit ein bisschen länger.
Nach sechs Monaten ist deine Schufa wieder sauber nach Ende der Insolvenz.
Wie kommst du auf 10 Jahre erledigt bei insolvenz..
Haste irgendwo geschrieben.
Mfg
El Torro
Also bei deinem wilden Geschreibe musste Ich 3 mal lesen
Um das Problem zu sehen.
Es gibt nur eine Möglichkeit für dich.
Dich in eurer Firma anstellen lassen auf ein darstellbares Gehalt.
So mit hat eure Firma mehr Bettiebskosten ergo weniger Gewinn.
Bei 6 Vollzeit und 4 Aushilfen dürften die Lohnkosten eh fast im sechsstelligen Bereich liegen in der Bilanz.
Die Firma von deiner Frau geht dem IV nichts an
Der IV wird wahrscheinlich Probleme mit den 5 Freibetraegen
Deiner Kinder machen
So dass vielleicht nur 2 oder 3 anerkannt werden. Was immer noch genug ist.
Die Firma deiner Frau müsste Umsaetze im mittleren sechsstelligen Bereich machen, eher mehr.
Schwer zu glauben , wenn für dich auch noch Lohnkosten anfallen in der Bilanz, das alles zusammenbricht.
Desweiteren faellt mir auf, das du dein gepfaehrlichrs Halbwissen vom Insolvenzverfahren besitzt.
Heute geht eine Insolvenz nur noch 3 Jahre, eventuell bis zur Rechtskraeftigkeit ein bisschen länger.
Nach sechs Monaten ist deine Schufa wieder sauber nach Ende der Insolvenz.
Wie kommst du auf 10 Jahre erledigt bei insolvenz..
Haste irgendwo geschrieben.
Mfg
El Torro
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