Ende der Restschuldbefreiung bzw Inso-Verfahren

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woelfchen1970
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Ende der Restschuldbefreiung bzw Inso-Verfahren

Beitrag von woelfchen1970 »

Guten Abend zusammen,

ich habe eine Frage:

Am 24.02.2024 läuft meine Wohlverhaltensphase nun endlich ab. Meine Insovenzverwalterin hat mir geschrieben:

"Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Steuerbüro gegenüber wurde bereits das Verfahrensende und somit das Ende der (Lohn-)Abtretung zum 24.02.2025 angezeigt."

Nun zu meiner Frage:
Ich bekomme meinen Lohn immer am Monatsletzen. Wird nun der Februar noch abgetreten bzw. gepfändet? Oder nicht, da der Geldfluß ja nach dem Ende der Abtretung liegt. Wie wird also der Februar berechnet?

Ich hoffe, dass jemand Erfahrungen hat und mir weiter helfen kann.

LG
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Re: Ende der Restschuldbefreiung bzw Inso-Verfahren

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Hi woelfchen1970,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ende der Restschuldbefreiung bzw Inso-Verfahren" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Ende der Restschuldbefreiung bzw Inso-Verfahren

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Das ist eine Frage, die man nicht eindeutig beantworten kann. In der Vergangenheit hatte ich mal in einem Rechtspflegerforum gelesen, das dies eigentlich nicht erlaubt ist. Da du ansonsten länger als 3 Jahre die Abtretungsfrist bedienen müsstest. Im schlechtesten Fall kann es natürlich sein, das der Insolvenzverwalter die Summe anteilig von dir nachfordert.

Dann kommt natürlich die Unsicherheit mit dem Arbeitgeber. Ob er tatsächlich nicht mehr abtrittt oder ob er sich schadlos halten möchte und sicherhaltshalber alles abtritt. Dann müsstest du dir im Nachgang das Geld vom Insolvenzverwalter wieder einfordern.

Nervig? Ja! Leider!
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SchuldenMeister
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Re: Ende der Restschuldbefreiung bzw Inso-Verfahren

Beitrag von SchuldenMeister »

Nach herrschender Meinung wird der Betrag (hier: 24/30) aufgeteilt und gehört damit noch zur Abtretung.
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„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
woelfchen1970
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Re: Ende der Restschuldbefreiung bzw Inso-Verfahren

Beitrag von woelfchen1970 »

Hallo Zusammen,

Hier zur allgemeinen Information:
Ich habe von meiner Infolvenzverwalterin folgende Antwort bekommen:

"Anteilig! Es sei denn Sie gestatten zur Vereinfachung Ihrem Arbeitgeber den Monatsbetrag auszuzahlen. Die Berechnung nimmt der Arbeitgeber bzw. die beauftragte Person vor. Bitte halten Sie für die Einzelheiten der Ermittlung mit der zuständen Ansprechperson Rücksprache."


LG
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imker
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Re: Ende der Restschuldbefreiung bzw Inso-Verfahren

Beitrag von imker »

Wie wurde denn der erste Monat des Verfahrens behandelt - auch damals anteilig oder damals vollständig -- caffery hatte ja schon darauf hingewiesen, dass da sich normalerweise keiner zur Wehr setzt-ich gehör zu denen, die das stichtagsbezogen für richtig halten. Wenn das am 27. mal anfing, gibt es eine "Pfändung" aus dem vollen Lohn und kein anteiliger Lohn als Grundlage. Gleiches dann fürs Ende.
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thomas77
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Re: Ende der Restschuldbefreiung bzw Inso-Verfahren

Beitrag von thomas77 »

Es klingt, als ob du kurz davor bist, das Ende der Wohlverhaltensphase zu erreichen – das ist ein großer Schritt! In Bezug auf deine Frage: Da die Abtretung zum 24. Februar 2024 endet, bedeutet das, dass nur der Lohn, der bis zu diesem Datum verdient wurde, noch abgetreten wird. Der Februar ist ja noch nicht ganz vorbei, und es kommt darauf an, wann der Lohn für diesen Monat tatsächlich ausgezahlt wird. Wenn dein Lohn am Monatsende gezahlt wird, fällt er vermutlich noch unter die Abtretung, weil das Geld für den Februar im Rahmen der Insolvenzregelung gilt. Sobald die Abtretung endet, würde der Lohn für März und alle folgenden Monate nicht mehr abgeführt werden.

Es könnte hilfreich sein, noch einmal mit deiner Insolvenzverwalterin oder dem Steuerbüro zu sprechen, um ganz sicherzugehen, wie der Februar in deinem speziellen Fall gehandhabt wird. Sie können dir genaue Informationen geben, da sie auch die Details der Abtretung kennen.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Ende der Restschuldbefreiung bzw Inso-Verfahren

Beitrag von imker »

thomas77 hat geschrieben: 24. Jan 2025, 11:03 ...es kommt darauf an, wann der Lohn für diesen Monat tatsächlich ausgezahlt wird. Wenn dein Lohn am Monatsende gezahlt wird, fällt er vermutlich noch unter die Abtretung, weil das Geld für den Februar im Rahmen der Insolvenzregelung gilt..
wraus soll sich das ergeben? Zahlung nach dem Stichtag und anteilig abgetreten??
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