Hi
nun kommts zum Höhepunkt. Kommenden Monat "kaufe" (ja ja womit, mit Abzahlung) ich die UG die meine Insolventen Firmen aufgekauft hat.
Der IV ist auch bereit diese UG "ausnahmsweise" freizustellen, denn "das sei nur bei Einzelfirmen" üblich.
Ich solle ihm monatlich einen Betrag X überweisen dann passt das schon...
Nun habe ich ihm gesagt dass ich als GF der UG ein Gehalt brauche. Da hat er gestockt, dieses Gehalt würde unter die Pfändung fallen. Als ich dann sagte dass ich Unterhalt zahlen will und ein Auto brauche war der Ofen ganz aus.
Das Auto "darf" nur 2000€ kosten sonst wird es gepfändet, ich solle es doch auf die UG kaufen und Unterhalt kann ich nur im normalen gesetzlichen Rahmen zahlen.
Das GF Gehalt soll ich mir aus der Firma "entnehmen" schließlich sei ich dann alleiniger Gesellschafter.
Das mit der Entnahme aus der UG geht nur wenn ich weiss dass die UG Gewinne macht, also wenn ein Beschluß dazu vorliegt und ein Jahresabschluss. Sonst verstoße ich gegen Gesetze sprich "Kapitalerhalt der Gesellschaft" bei einer kleinen UG biste da schnell im roten Bereich...
Ich frage mich nun wieso ich da Geld abzahlen soll im Monat da muss doch eine Gegenleistung sein... sonst brauche ich das Geld nicht zahlen, da soll es die UG zahlen, mit Rechnung vom IV.
Mir scheint der IV verwechselt das mit einer Einzelfirma... was denkt ihr?
UG Freistellung aber keine persönliche
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Re: UG Freistellung aber keine persönliche
Hi Ziel:Insolvenz-Ende,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "UG Freistellung aber keine persönliche" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "UG Freistellung aber keine persönliche" geschaut?
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Re: UG Freistellung aber keine persönliche
Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe.
Gehst Du davona aus, dass der Insolvenzverwalter Dir ein Gehalt zahlt?
Insofern der Betrieb freigegeben ist, fallen die Umsätze nicht mehr in die Masse und Du solltest Deinen finanziellen Bedarf aus Deinem Betrieb erwirtschaften.
Gehst Du davona aus, dass der Insolvenzverwalter Dir ein Gehalt zahlt?
Insofern der Betrieb freigegeben ist, fallen die Umsätze nicht mehr in die Masse und Du solltest Deinen finanziellen Bedarf aus Deinem Betrieb erwirtschaften.
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„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
Re: UG Freistellung aber keine persönliche
Hallo,
Es gibt einen Unterschied zwischen einer "Privatentnahme" eines Gesellschafters und einer Gehaltszahlung der UG an den GF. Bei ersterem kommt der Kapitalerhalt zum tragen. Beim Gehalt sollte es natürlich angemessen sein, aber da spricht vom Gesetzgeber her nichts dagegen.
LG
MM
Es gibt einen Unterschied zwischen einer "Privatentnahme" eines Gesellschafters und einer Gehaltszahlung der UG an den GF. Bei ersterem kommt der Kapitalerhalt zum tragen. Beim Gehalt sollte es natürlich angemessen sein, aber da spricht vom Gesetzgeber her nichts dagegen.
LG
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