Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
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Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
Hallo Zusammen,
ich habe ine Frage zum Thema Anrechnung von Sachbezügen...
Fall:
Brutto Verdienst 3.000,00
Sachbezug KFZ 282,00
Steuer-Brutto 3.282,00
Stk 1 und SVs -1.064,13-
Netto vor Abtretung 2.217,87
Pfändung Inso -565,40
Selbstbehalt demnach 1.652,47
ABER SB wird noch abgezogen -282,00
Auszahlung : 1.370,47
Soweit so verwirrend... ABER ist das so korrekt? Der mindestselbstbehalt in 2024 sind doch 1499,00
Ich habe dazu das Urteil vom BAG - AZ9 AZR 733/1907 gelesen. Werde aber nicht abschließend schlau darauf.
Hätte nun mein AG den Sb nicht abziehen düren? Oder zumindest nicht in voller Höhe?
Kann mir jemand auf die Spünge helfen?
Besten Dank.
LG & schönen Abend
ich habe ine Frage zum Thema Anrechnung von Sachbezügen...
Fall:
Brutto Verdienst 3.000,00
Sachbezug KFZ 282,00
Steuer-Brutto 3.282,00
Stk 1 und SVs -1.064,13-
Netto vor Abtretung 2.217,87
Pfändung Inso -565,40
Selbstbehalt demnach 1.652,47
ABER SB wird noch abgezogen -282,00
Auszahlung : 1.370,47
Soweit so verwirrend... ABER ist das so korrekt? Der mindestselbstbehalt in 2024 sind doch 1499,00
Ich habe dazu das Urteil vom BAG - AZ9 AZR 733/1907 gelesen. Werde aber nicht abschließend schlau darauf.
Hätte nun mein AG den Sb nicht abziehen düren? Oder zumindest nicht in voller Höhe?
Kann mir jemand auf die Spünge helfen?
Besten Dank.
LG & schönen Abend
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Re: Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
Hi woelfchen1970,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen..." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen..." geschaut?
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Re: Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
Nachtrag:
Oder ist es einfach so, dass ich mit den Begriffen : Existenzminimum und Pfändungsfreigranze und Mindestbehalt überfordert bin ???
Oder ist es einfach so, dass ich mit den Begriffen : Existenzminimum und Pfändungsfreigranze und Mindestbehalt überfordert bin ???
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Re: Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
Wenn Du den Sachbezug, den Du ja erhalten hast, hinzurechnest, bis möglicherweise drüber. Aber ich meine dass es zu Deiner Gunsten eine Rechtsprecjhunh oder Regelung gibt, wonach Dir der unpfändbare Teil in "BAR" bleiben muss. Den "Kram" habe ich aber nie verstanden, der geht zurück auf die frühen Regelungen zum Arbeitsrecht - ich meine das hieß Truckverbot - so etwas vorsahen.
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Ich habe das mit der GewO nachgelesen - der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Nettobetrag ausgezahlt wird.
Wie Du das dem Arbeitgeber klar machen kannst - extrem schwer - hat er eine Rectsabteilung neben der Personal-----???
Am leichtesten lässt sich das verstehen, wenn man darauf hinweist, dass dieser Sachbezug nicht (ohne Inhaltsänderung) abgetreten werden kann (851 ZPO) und daher auch nicht pfändbar ist - er als außen vor bleiben muss.
Die Begriffe : Existenzminimum und Pfändungsfreigranze und Mindestbehalt überfordert bin ??? würde ich bei der Lösung nicht nutzen, die verwirren - 851 ZPO sollte helfen.
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Ich habe das mit der GewO nachgelesen - der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Nettobetrag ausgezahlt wird.
Wie Du das dem Arbeitgeber klar machen kannst - extrem schwer - hat er eine Rectsabteilung neben der Personal-----???
Am leichtesten lässt sich das verstehen, wenn man darauf hinweist, dass dieser Sachbezug nicht (ohne Inhaltsänderung) abgetreten werden kann (851 ZPO) und daher auch nicht pfändbar ist - er als außen vor bleiben muss.
Die Begriffe : Existenzminimum und Pfändungsfreigranze und Mindestbehalt überfordert bin ??? würde ich bei der Lösung nicht nutzen, die verwirren - 851 ZPO sollte helfen.
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Re: Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
wenn Du Verwirrung aushalten kannst:
Die Bezeichnung Truckverbot stammt vom englischen Wort „truck“, das „Tausch“ bedeutet. Mit dem Truckverbot sollte die ehemals weit verbreitete Unsitte bekämpft werden, dem Arbeitnehmer in Anrechnung an den Lohn Waren der Arbeitgeberin oder ihr nahe stehender Unternehmen zu liefern.
und
Was bedeutet Truckverbot?
Verbot des Trucksystems unter gleichzeitigem Gebot, nach dem der Arbeitnehmer in Euro durch Zahlung (in barem Geld oder durch Überweisung) zu entlohnen ist (§ 107 I GewO).
Die Bezeichnung Truckverbot stammt vom englischen Wort „truck“, das „Tausch“ bedeutet. Mit dem Truckverbot sollte die ehemals weit verbreitete Unsitte bekämpft werden, dem Arbeitnehmer in Anrechnung an den Lohn Waren der Arbeitgeberin oder ihr nahe stehender Unternehmen zu liefern.
und
Was bedeutet Truckverbot?
Verbot des Trucksystems unter gleichzeitigem Gebot, nach dem der Arbeitnehmer in Euro durch Zahlung (in barem Geld oder durch Überweisung) zu entlohnen ist (§ 107 I GewO).
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Re: Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
Schau mal in Deine "PN" - da habe ich was Individuelles geschrieben
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Re: Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
Hallo zusammen,
Ähnliches Problem habe ich auch. Sachbezug / geldwerter Vorteil von 640€. Dadurch geht das Amtsgericht von einem sehr hohen Nettolohn aus. Dass ich aber im Gegenzug einen eigenanteil / Zuzahlung von 190€ habe und sich dadurch der Geldwerte Vorteil / Nettolohn reduziert, das interessiert weder das Amtsgericht, noch das Landgericht.
Ist das so korrekt ?
Danke und Gruß
Knibbels
Ähnliches Problem habe ich auch. Sachbezug / geldwerter Vorteil von 640€. Dadurch geht das Amtsgericht von einem sehr hohen Nettolohn aus. Dass ich aber im Gegenzug einen eigenanteil / Zuzahlung von 190€ habe und sich dadurch der Geldwerte Vorteil / Nettolohn reduziert, das interessiert weder das Amtsgericht, noch das Landgericht.
Ist das so korrekt ?
Danke und Gruß
Knibbels
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Re: Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
Hallo Knibbels,
ja das mit den Sachbezügen ist glaube ich nicht wirklich zu Ende gedacht. Durch den Sachbezug, der ja nichts anderes als eine Gehaltszahlung in Naturalien ist, erhöht sich das pfändbare Netto. Bis hier hin ja alles OK. ABER: Nun wird der pfändbare Betrag abgeführt UND der Sachbezug auch noch. Daraus errechnet sich nun der auszuzahlende Betrag.
In meinem Fall war es so:
Brutto 3.000,00
SB 282,00
Steuerbrutto also 3282,00
Netto: 2.217,87
Pfändung an OV -565,40
ABZUG SB -282,00
Auszahlung also 1.370,47
Nun kann ich ja froh sein, dass ich einen kleinen Golf als Firmenwagen haben. Nicht auszudenken was dabei rauskäme wenn wir E-Autos hätten. 1% Regelung!!!
DAS SOLLTE WIRKLICH ANDERS GELÖST WERDEN!
ja das mit den Sachbezügen ist glaube ich nicht wirklich zu Ende gedacht. Durch den Sachbezug, der ja nichts anderes als eine Gehaltszahlung in Naturalien ist, erhöht sich das pfändbare Netto. Bis hier hin ja alles OK. ABER: Nun wird der pfändbare Betrag abgeführt UND der Sachbezug auch noch. Daraus errechnet sich nun der auszuzahlende Betrag.
In meinem Fall war es so:
Brutto 3.000,00
SB 282,00
Steuerbrutto also 3282,00
Netto: 2.217,87
Pfändung an OV -565,40
ABZUG SB -282,00
Auszahlung also 1.370,47
Nun kann ich ja froh sein, dass ich einen kleinen Golf als Firmenwagen haben. Nicht auszudenken was dabei rauskäme wenn wir E-Autos hätten. 1% Regelung!!!
DAS SOLLTE WIRKLICH ANDERS GELÖST WERDEN!
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Re: Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
Mit einem E-Auto ist man übrigens besser dran. Weil dort nur 0,25 % versteuert werden. E-Auto ist zwar teurer, aber dennoch kommt man mit einem E-Auto besser weg.
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Re: Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
Ausgezahlt werden muss der unpfändbare Teil in BAR. Kommt durch den Sachbezug weniger zur Auszahlung, verstößt das gegen die GewO/Truckverbot.
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Re: Anrechnung bzw. Abzug von Sachbezügen...
Für weiterführende Informationen habe ich diesen Link gefunden:
https://kliemt.blog/2021/09/27/vorsicht ... keit%20ein
https://kliemt.blog/2021/09/27/vorsicht ... keit%20ein
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