vorpfändung Konto erhalten

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iceage0969
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von iceage0969 »

SchuldenMeister hat geschrieben: 15. Jan 2025, 20:14 Wenn Dein Auszahlungsbetrag - also nach Abgang der Lohnpfändung - EUR 2.400 beträgt und Du eine P-Konto Bescheinigung mit dem Grundfreibetrag (EUR 1.410) plus einem Erhöhungsbetrag (EUR 527,76) eingereicht hast, dann hast Du EUR 1.937,76 zur freien Verfügung.
Der Differenzbetrag von EUR 462,24 geht an den Pfändungsgläubiger.

Rein Interessehalber: Konntest Du mit dem Gläubiger keine Eingiung erzielen oder wieso hast Du auf die Pfändung "gewartet"?
Hast du Pfändungsfreigrenze ab 01.07.2024 genommen? Gerade geschaut, ab 01.07.24 ist der Grundfreibetrag in der Bescheinigung 1500€ und bei 1 Unterhaltspflichtige Person 561,43€ macht 2061€
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Zuletzt geändert von iceage0969 am 15. Jan 2025, 20:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von SchuldenMeister »

Oh mein Gott, wie peinlich! Ich hatt tatsächlich eine alte Bescheinigung aufgerufen. JETZT komme ich auch auf EUR 2.061. SORRY und danke für den Hinweis :o !
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iceage0969
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von iceage0969 »

Mich interessiert was @imker geschrieben hat, man kann das komplette Gehalt vom Konto bekommen mit einem Antrag? Oder wie verstehe ich das? Wäre super wenn ich wüsste welcher Antrag damit ich sofort reagieren kann wobei ich da Zweifel habe. Wenn man mein gepfändetes Lohn überweist 2400€ dann wird doch 380€ ca gepfändet also bis zur Erhöhung von p-konto? So das ich nur 2061€ im Monat zur Verfügung Habe.
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von SchuldenMeister »

Das ist der Antrag bei Doppelpfändung nach § 906 Abs. 2 ZPO, zuständig ist das Vollstreckungsgericht.
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von iceage0969 »

Aber Doppelpfändung ist das doch nur wenn Lohn und konto von demselben Gläubiger mit denselben Schulden pfänden will oder?
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iceage0969
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von iceage0969 »

Also da ich ja in 2 Wochen Lohn bekomme lohnt sich für diese Konto Pfändung (320€) ja wohl nicht den Antrag zu stellen da diese dann direkt abgezahlt sind und die Verarbeitung von Gericht dauert ja bestimmt bis zu 4-6 Ich werde aber noch andere Lohnpfändung erhalten, ich kann da alles nicht bezahlen Schande über mein Haupt und ich lebe dann halt von unpfändbaren.
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imker
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von imker »

.... es muss nicht derselbe/identische Gläubiger sein, der "Gehalt und Konto pfändet"
es reicht, wenn der Geldeingang eine Gehalt nach Abzug des pfändbaren Teils ist
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imker
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von imker »

hier ein Muster

https://aglu.justiz.rlp.de/fileadmin/ju ... _Kopie.pdf

auf das zuständige Amtsgericht/Insolvenzgericht dann abändern

vor ein paar Tagen hatte ich den Antrags-Text hier eingestellt
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iceage0969
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von iceage0969 »

imker hat geschrieben: 15. Jan 2025, 22:23 hier ein Muster

https://aglu.justiz.rlp.de/fileadmin/ju ... _Kopie.pdf

auf das zuständige Amtsgericht/Insolvenzgericht dann abändern

vor ein paar Tagen hatte ich den Antrags-Text hier eingestellt
Super vielen Dank
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iceage0969
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von iceage0969 »

Edith
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