vorpfändung Konto erhalten

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iceage0969
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vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von iceage0969 »

Hallo
Ich habe heute von Commerzbank und vom Gerichtsvollzieher die Info erhalten das eine vorpfändung vorliegt. Ich habe im August 2024 ein p-konto vorsichtshalber schon Mal aktivieren lassen. Zudem hab ich beim Schuldnerberater im September 2024 eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze (1 Unterhaltspflichtige Person im Haushalt) mir ausstellen lassen was ich bei Commerzbank abgegeben habe obwohl da noch keine Pfändung vorhanden war aber ich wusste das sie kommt damit ich vorbereitet war da eine Konto Pfändung meistens überraschend kommt. Ich kenne nur eine normale Pfändung, die vorpfändung ist aber nichts anderes als das die sich absichern damit sie als erstes dran kommen ja? Und ich kann ganz normal über mein Geld verfügen von glaub ich 2061€? Und alles was drüber ist wird zur auskehrung einbehalten bzw gesperrt richtig? Hab im Dezember Lohn bekommen (noch keine Pfändung gewesen) hab Miete, Strom u.s.w. überwiesen, genug Geld für Nahrung abgeholt und 300€ sind mit rüber in das neue Jahr gegangen wo noch Lastschrift abgingen, hab jetzt noch 22€ drauf. Werden diese 300€ nun mit aufgerechnet? Also 2061€ minus 300€? Und die 300€ sind dann am ersten des Februars wieder für mich zur Verfügung?
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Re: vorpfändung Konto erhalten

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Hi iceage0969,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "vorpfändung Konto erhalten" geschaut?
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iceage0969
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von iceage0969 »

Hab vergessen zu erwähnen, Lohnpfändung von einem Kreditinstitut hab ich auch, ist aber nicht die Kontopfändung, das ist von jemand anderes. Bekomme nach Lohnpfändung ca. 2400€ ausgezahlt, 340€ ca kann man noch auf Konto dann pfänden richtig? Diese Pfändung ist nur 320€, werden die nach den 320€ dann das Konto wieder komplett frei geben?
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SchuldenMeister
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von SchuldenMeister »

Ich weiß nicht, wie Du auf den Betrag von EUR 2.061 kommst. - Was Dir die Schuldnerberatung bescheinigt hat, musst Du aber besser wissen, als wir hier.

Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Pfändung auf Deinem Konto sitzt, kannst Du monatlich über den Dir bescheinigten Betrag verfügen. Eingeganene Beträge die darüber liegen, werden an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt.

Insofern die aktuelle Pfändung EUR 320 beträgt und der zur Verfügung stehende Betrag darüber liegt, wirst Du über Dein Konto - nach Zahlung von weiteren Gebühren, oder sind die darin bereits enthalten? - wieder verfügen können.
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iceage0969
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von iceage0969 »

SchuldenMeister hat geschrieben: 15. Jan 2025, 16:40 Ich weiß nicht, wie Du auf den Betrag von EUR 2.061 kommst. - Was Dir die Schuldnerberatung bescheinigt hat, musst Du aber besser wissen, als wir hier.

Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Pfändung auf Deinem Konto sitzt, kannst Du monatlich über den Dir bescheinigten Betrag verfügen. Eingeganene Beträge die darüber liegen, werden an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt.

Insofern die aktuelle Pfändung EUR 320 beträgt und der zur Verfügung stehende Betrag darüber liegt, wirst Du über Dein Konto - nach Zahlung von weiteren Gebühren, oder sind die darin bereits enthalten? - wieder verfügen können.
Was meinst du wie ich auf 2061€ komme?
OK es sind 2059,99€
1 Unterhaltsberechtigter 2.059,99 €

Was denkst du denn wieviel es sein sollte? Laut Tabelle für Kontopfändung sind es 2059,99€ bei 1 Unterhaltspflichtige Person im Haushalt, für Lohnpfändung sind es bei mir glaub ich 2800€ davon 373€ pfändbar. Auf welche Rechnung kommst du wenn ich fragen darf?

Bei 1 Unterhaltsberechtigtem ist die Pfändung ab 2.060 Euro möglich.
Bei 2 Unterhaltsberechtigten sind es 2.370 Euro.
Bei 3 Unterhaltsberechtigten sind es 2.680 Euro.
Bei 4 Unterhaltsberechtigten sind es 3.000
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Daniel81
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von Daniel81 »

Wenn sein Lohn und dein Konto gepfändet werden, kannst du dir beim Gericht etwas holen und dies der Bank geben, dann wird dein Gehalt auf dem Konto jeden Monat komplett freigegeben.
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iceage0969
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von iceage0969 »

Daniel81 hat geschrieben: 15. Jan 2025, 19:11 Wenn sein Lohn und dein Konto gepfändet werden, kannst du dir beim Gericht etwas holen und dies der Bank geben, dann wird dein Gehalt auf dem Konto jeden Monat komplett freigegeben.
Ich hab doch geschrieben, hab eine Erhöhung von Schuldnerberatung mir geben lassen und habe es der Bank gegeben. Man kann es per Gericht oder Schuldnerberatung machen, mein Lohn wird nicht komplett freigegeben, nur das unpfändbare, das sind bei mir 2060€ ca. (1unterhaltspflichtige Person im Haushalt)
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imker
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von imker »

Kannst Du Dir vorstellen, dass der Lohn-Teil, der nach der Pfändung beim Arbeitgeber auf das Bankkonto überwiesen wird und dort zur Verfügung steht, dann in der Geldeingangshöhe freigegeben werden kann, wenn der Betrag über dem bescheinigten Betrag liegt??

Das wird gerade versucht, verständlich auszudrücken.

Einer holt das Geld bei Arbeitgeber, da wird 850c beachtet.
Dann geht Geld auf dem P-Konto und - welch ein Ärger - es ist mehr als der dortige Freibetrag.
Das kann man "heilen", weil vom Arbeitslohn nicht über den Zahlungsumweg mehr verschwinden soll, als die 850c "Tabelle" möglich macht.
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iceage0969
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von iceage0969 »

imker hat geschrieben: 15. Jan 2025, 19:47 Kannst Du Dir vorstellen, dass der Lohn-Teil, der nach der Pfändung beim Arbeitgeber auf das Bankkonto überwiesen wird und dort zur Verfügung steht, dann in der Geldeingangshöhe freigegeben werden kann, wenn der Betrag über dem bescheinigten Betrag liegt??

Das wird gerade versucht, verständlich auszudrücken.

Einer holt das Geld bei Arbeitgeber, da wird 850c beachtet.
Dann geht Geld auf dem P-Konto und - welch ein Ärger - es ist mehr als der dortige Freibetrag.
Das kann man "heilen", weil vom Arbeitslohn nicht über den Zahlungsumweg mehr verschwinden soll, als die 850c "Tabelle" möglich macht.
Kannst du mir ein Beispiel Mal schreiben, irgendwie Check ich das nicht ganz, du meinst also ich könnte irgendwas vom Gericht veranlassen das mir das Geld von Lohnpfändung komplett erhalten bleibt also die vollen ca 2400€? Wenn ja wie mach ich das?
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von SchuldenMeister »

iceage0969 hat geschrieben: 15. Jan 2025, 17:15 Was meinst du wie ich auf 2061€ komme?
OK es sind 2059,99€
1 Unterhaltsberechtigter 2.059,99 €

Was denkst du denn wieviel es sein sollte? Laut Tabelle für Kontopfändung sind es 2059,99€ bei 1 Unterhaltspflichtige Person im Haushalt, für Lohnpfändung sind es bei mir glaub ich 2800€ davon 373€ pfändbar. Auf welche Rechnung kommst du wenn ich fragen darf?

Bei 1 Unterhaltsberechtigtem ist die Pfändung ab 2.060 Euro möglich.
Bei 2 Unterhaltsberechtigten sind es 2.370 Euro.
Bei 3 Unterhaltsberechtigten sind es 2.680 Euro.
Bei 4 Unterhaltsberechtigten sind es 3.000
Das sind die Beträge aus der Pfändungstabelle nach § 850 c ZPO.

Die P-Konto Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO weißt die Grundfreibeträge (EUR 1.410,00 und den oder die Erhöhungsbeiträge (EUR 527,76 ggf. plus Kindergeld?) aus.
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Re: vorpfändung Konto erhalten

Beitrag von SchuldenMeister »

Wenn Dein Auszahlungsbetrag - also nach Abgang der Lohnpfändung - EUR 2.400 beträgt und Du eine P-Konto Bescheinigung mit dem Grundfreibetrag (EUR 1.410) plus einem Erhöhungsbetrag (EUR 527,76) eingereicht hast, dann hast Du EUR 1.937,76 zur freien Verfügung.
Der Differenzbetrag von EUR 462,24 geht an den Pfändungsgläubiger.

Rein Interessehalber: Konntest Du mit dem Gläubiger keine Eingiung erzielen oder wieso hast Du auf die Pfändung "gewartet"?
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