1. der Beschluss ist aber für die Beantwortung entscheidend
2. den Antrag stellt man üblicherweise so
beantrage ich:
1. den monatlich pfandfreien Betrag abweichend von § 899 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 902
Satz 1 ZPO bis auf Weiteres auf das von meinem Arbeitgeber
____________________________________________ überwiesene, pfändungsfreie
Arbeitseinkommen festzusetzen, soweit dieses meinen jeweils geltenden P-Konto-
Freibetrag überschreiten sollte, § 906 Abs. 2 ZPO.
2. bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag zu Ziffer 1) die
Zwangsvollstreckung mit Ausnahme meines bisher gewährten P-Konto-Freibetrags
einstweilen einzustellen, §§ 906 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 732 Abs. 2 ZPO.
das ist so aber nicht erfolgt?? Die Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung liest sich etwas sperrig.
P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung
das war die Antragstellung beim ersten gläubiger:imker hat geschrieben: ↑8. Jan 2025, 11:22 Und wie lautet die Antwort auf meine erste Frage? Was zum Teufel hast Du im Juni beantragt und was ist beschlossen worden?
Die Beschlüsse des AG zu Änderungen des Freibetrages auf dem P-Konto wirken für das Konto und nicht für oder gegen einzelne Gläubiger - die sind zwar beteiligt, aber warum soll sich eine abgeändeter Freibetrag nur auf einen der vielen Gläubiger beziehen.
Antrag auf Freigabe unpfändbaren Lohnteile vom Pfändungsschutzkonto bei Postbank,
IBAN DE xxxxxxxxxxxxxxxxx, aufgrund bestehender Pfändung beim Arbeitgeber
(sogenannte ‚Doppelpfändung‘)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich
1. die vollständige Freigabe meines auf das bezeichnete Konto fließenden Lohns und
2. die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur endgültigen Entscheidung.
Zum Sachverhalt:
Die pfändbaren Lohnteile werden von meinem Arbeitgeber bereits berechnet und auf eine dort
vorliegende Pfändung abgeführt. Der unpfändbare Teil wird auf das o.a. Konto gezahlt, das der
Pfändung unterliegt. Die Schuldnerberatung berücksichtigt meine gesetzliche Unterhaltspflicht
und bescheinigte bereits einen höheren Freibetrag. Der ausgezahlte Lohn übersteigt die Grenze
aber, sodass die Bank ihn nicht voll auszahlen kann und eine Auskehrung an den/die das Konto
pfändenden Gläubiger droht.
Ich beantrage die Freigabe für den längeren Zeitraum, für den absehbar die beim Arbeitgeber
vorliegende Pfändung nicht erledigt ist. Ich beantrage die pauschale Freigabe ohne Nennung
eines konkreten Betrags im Rahmen eines sogenannten Blankettbeschlusses, da mein Lohn
schwankt und sich mtl. abweichende Beträge ergeben. Die Zulässigkeit fortdauernder Freigabe
schwankender Einkünfte bei Bezugnahme auf die Pfändungsberechnung des Arbeitgebers hat
der BGH mit dem Beschluss VII ZB 64/10 vom 10.11.2011 ausdrücklich für zulässig erklärt.
Sofern Sie weitere Informationen oder Nachweise benötigen, stelle ich diese umgehend zur
Verfügung. Für eine zeitnahe Bearbeitung des Antrags wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung
Dann mecker bei der Bank, wenn das so beschlossen wurde, m.E. fehlt in dem Antrag der Name des Arbeitgebers.
Such doch einfach den Beschluss oder frag bei der Post-Bank oder dem Gericht, ob sie ihn dir zum nachlesen noch einmal schicken.
Wenn der Name des Arbeitgebers im Beschluss nicht genannt wird, dann ist der Beschluss doch ein "Witz" - was soll die Bank freigeben???
Such doch einfach den Beschluss oder frag bei der Post-Bank oder dem Gericht, ob sie ihn dir zum nachlesen noch einmal schicken.
Wenn der Name des Arbeitgebers im Beschluss nicht genannt wird, dann ist der Beschluss doch ein "Witz" - was soll die Bank freigeben???
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung
imker hat geschrieben: ↑8. Jan 2025, 14:08 Dann mecker bei der Bank, wenn das so beschlossen wurde, m.E. fehlt in dem Antrag der Name des Arbeitgebers.
Such doch einfach den Beschluss oder frag bei der Post-Bank oder dem Gericht, ob sie ihn dir zum nachlesen noch einmal schicken.
Wenn der Name des Arbeitgebers im Beschluss nicht genannt wird, dann ist der Beschluss doch ein "Witz" - was soll die Bank freigeben???
Es sind auf Anträgen und Beschlüssen: Arbeitgeber, IBAN, Konto, Name des Schuldners, des Gläubigers, die Kosten aufgezählt.
Ich kann ja hier nicht hundert 100 % alle daten herüberbringen hier aufposten, ich habe es weggelassen.
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung
Ich will mich durchboxen.
Und verstehe nicht, warum ein paar Monate später nach meine Lohnfreigabe mein Lohn wieder teils zurück geblockt wird, obwohl sich die Umstände und Verhältnisse sich nicht ändern/änderten.
Und verstehe nicht, warum ein paar Monate später nach meine Lohnfreigabe mein Lohn wieder teils zurück geblockt wird, obwohl sich die Umstände und Verhältnisse sich nicht ändern/änderten.
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung
Wie ich das verstehe, wurde erst im September das Konto gepfändet und davor nur der Lohn beim Arbeitgeber abgetreten? Also kann im Juni gar kein Antrag auf Doppelpfändung gestellt worden sein. Das war dann vermutlich nur der Antrag auf das P-Konto mit Erhöhung des Freibetrags.
Der Antrag auf Doppelpfändung kam dann vermutlich aus Unwissenheit einfach zu spät?
Der Antrag auf Doppelpfändung kam dann vermutlich aus Unwissenheit einfach zu spät?
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