Hallo
mein erhöhter P Konto Betrag ist geringer als das was die Pfändungstabelle vorgibt . Ich habe noch keine Pfändungen . Nehmen wir an es würde auf mein Konto gepfändet werden so greift ja der Betrag auf dem P Konto der eingerichtet wurde. Wie verhält es sich bei einer Gehaltspfändung? Meiner Meinung nach muss dann ja die Pfändungstabelle genutzt werden . Wie bekomme ich dann diesen erhöhten Betrag im Vergleich zum P.Konto Freibetrag?
Pfändungstabellen was bleibt über
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Re: Pfändungstabellen was bleibt über
Hi Jepp das,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungstabellen was bleibt über" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungstabellen was bleibt über" geschaut?
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Re: Pfändungstabellen was bleibt über
Das Problem heißt "Doppelpfändung" und die Lösung heisst "Quellenfreigabe".
Wenn also ein Gläubiger beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung betreibt
und zugleich bei der Bank eine Kontopfändung eingeht,
dann kann der Schuldner beim zuständigen Gericht z.B. diesen Antrag auf Quellenfreigabe stellen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... l.-gfb.pdf
oder hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Geht aber erst dann, wenn tatsächlich eine Doppelpfändung ( beim Arbeitgeber UND bei der Bank ) vorliegt, "vorsorglich" gibt es da nichts.
Viel Glück !
Wenn also ein Gläubiger beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung betreibt
und zugleich bei der Bank eine Kontopfändung eingeht,
dann kann der Schuldner beim zuständigen Gericht z.B. diesen Antrag auf Quellenfreigabe stellen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... l.-gfb.pdf
oder hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Geht aber erst dann, wenn tatsächlich eine Doppelpfändung ( beim Arbeitgeber UND bei der Bank ) vorliegt, "vorsorglich" gibt es da nichts.
Viel Glück !
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Re: Pfändungstabellen was bleibt über
Hi , sollte nur eine Pfändung vorliegen kann ich dann trotzdem den erhöhten Betrag beantragen? Oder erst bei Doppelpfändung? Weil ich grundsätzlich den Betrag haben möchte der laut Pfändungstabelle mir zusteht und nicht den erhöhten P Konto Freibetrag .
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Re: Pfändungstabellen was bleibt über
Fall 1: Der Gläubiger pfändet nur beim Arbeitgeber, nicht Dein Bankkonto, dann hat der AG die Pfändungstabelle zu beachten und überweist Dir auf Dein Konto den nach der Tabelle pfandfreien Betrag.
Wenn auf dem Bankkonto keine Pfändung liegt, dann hast Du ja auch kein Problem mit der Bank.
Fall 2: Der Gläubiger pfändet nur Dein Bankkonto, nicht beim Arbeitgeber (dann liegt ja keine Doppelpfändung vor, ein Antrag auf Quellenfreigabe kommt also nicht infrage).
Dann brauchst Du ein P-Konto und musst beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erhöhung Deines Freibetrages stellen, z.B. mit diesem Formular hier:
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... beitet.pdf
Den Beschluss vom Gericht dann sofort der Bank zukommen lassen, denn er gilt erst dann, wenn der Drittschuldner (die Bank) Kenntnis davon hat.
Beim Gericht gibt es auch eine "Rechtsantragsstelle" (anrufen und nach Sprechstunde oder Termin fragen), da kann man hingehen, dem Rechtspfleger dort das Anliegen schildern und der hilft einem dann, den richtigen Antrag zu stellen. Hat man alle Unterlagen dabei (Lohnabrechnung, PFÜB, P-Konto-Bescheinigung ggf. mit 'persönlichem Freibetrag', wenn Unterhaltsberechtigte vorhanden), dann kann man, wenn man Glück hat und auf einen netten Rechtspfleger trifft, den Beschluss vielleicht gleich mitnehmen (sich eine Kopie machen) und zur Bank bringen.
Hier gibt es z.B. einen Pfändungsrechner:
https://www.justiz.nrw.de/BS/broschuere ... /index.php
Man braucht diesen Beschluss vom Gericht ja nur dann, wenn das Arbeitseinkommen höher ist als der Freibetrag auf dem P-Konto.
Jetzt alles klar ?
Wenn auf dem Bankkonto keine Pfändung liegt, dann hast Du ja auch kein Problem mit der Bank.
Fall 2: Der Gläubiger pfändet nur Dein Bankkonto, nicht beim Arbeitgeber (dann liegt ja keine Doppelpfändung vor, ein Antrag auf Quellenfreigabe kommt also nicht infrage).
Dann brauchst Du ein P-Konto und musst beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erhöhung Deines Freibetrages stellen, z.B. mit diesem Formular hier:
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... beitet.pdf
Den Beschluss vom Gericht dann sofort der Bank zukommen lassen, denn er gilt erst dann, wenn der Drittschuldner (die Bank) Kenntnis davon hat.
Beim Gericht gibt es auch eine "Rechtsantragsstelle" (anrufen und nach Sprechstunde oder Termin fragen), da kann man hingehen, dem Rechtspfleger dort das Anliegen schildern und der hilft einem dann, den richtigen Antrag zu stellen. Hat man alle Unterlagen dabei (Lohnabrechnung, PFÜB, P-Konto-Bescheinigung ggf. mit 'persönlichem Freibetrag', wenn Unterhaltsberechtigte vorhanden), dann kann man, wenn man Glück hat und auf einen netten Rechtspfleger trifft, den Beschluss vielleicht gleich mitnehmen (sich eine Kopie machen) und zur Bank bringen.
Hier gibt es z.B. einen Pfändungsrechner:
https://www.justiz.nrw.de/BS/broschuere ... /index.php
Man braucht diesen Beschluss vom Gericht ja nur dann, wenn das Arbeitseinkommen höher ist als der Freibetrag auf dem P-Konto.
Jetzt alles klar ?
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