Schuldanerkenntnis Bafög Amt

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Sorum
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Schuldanerkenntnis Bafög Amt

Beitrag von Sorum »

Hallo, ich habe einen Insolvenzantrag beim zuståndigen Amtsgericht abgegeben und werde in kürze offiziell in Insolvenz gehen. Ich habe vor zwei Wochen ein sogenanntes Schuldanerkenntnisformular vom Bafögamt zugesendet bekommen, dass ich schnellstmöglich unterschrieben zurücksenden soll. Das möchte ich allerdings nicht machen, da ich befûrchte das mir dardurch Nachteile entstehen könnten. Kann ich hier das Bafögamt einfach an meinen Insolvenzverwalter verweisen? Hat hier sonst noch jemand Ehrfahrungen mit Schuldanerkenntnissen?
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Re: Schuldanerkenntnis Bafög Amt

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Hi Sorum,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schuldanerkenntnis Bafög Amt" geschaut?
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robo
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Re: Schuldanerkenntnis Bafög Amt

Beitrag von robo »

Hat das Gericht Dir denn schon (D)einen Insolvenzverwalter genannt ?
(dann wäre Dein Verfahren ja bereits eröffnet)

Ich würde das nicht unterschreiben, hat sich ja quasi erledigt.
Schick das Scheiben Deinem IV - und, wenn Du nett bist, teilst Du dem Bafög-Amt mit:
"Inso-Antrag wurde am ... (Datum) beim Inso-Gericht ... (Ort) gestellt."
Fertig.

Fröhliche Weihnachten!
😀
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Sorum
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Re: Schuldanerkenntnis Bafög Amt

Beitrag von Sorum »

Alles klar,

ja das wäre wahrscheinlich die beste Vorgehensweise.

Dank dir und ebenfalls schöne Weihnachten.
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