Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen

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Nolan
Neuankömmling
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Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen

Beitrag von Nolan »

Hallo Zusammen,

hier vorab die Eckdaten:

12/2022 Insolvenzeröffnung - Vollzeitbeschäftigung
09/2024 Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit - immer noch Vollzeitbeschäftigung (bis 31.12.2024)
10/2024 Insolvenzverfahren aufgehoben

Mit der Freigabe zusammen Hinweis wie folgt:
"Sollten Ihrer Hauptbeschäftigung bei Firma xy nicht mehr nachgehen und somit keine pfändbaren Beträge ... abführen können, sind Sie als Selbständiger verpflichtet die Insolvenzgläubiger durch entsprechende Zahlungen an die Insolvenzmasse so zu stellen, wie es bei einem angemessen Dienstverhältnis der Fall wäre. Aus diesesem Grunde bitte ich Sie, auch in Ihrer selbständigen Tätigkeit monatlich weiterhin Betrag x auf das nachstehende Konto zu überweisen."

Punkt. Bis dahin alles ok. Habe ich verstanden.

Sechs Wochen später ein erneutes Schreiben:
"Hiermit möchte ich Sie an mein Schreiben vom September erinnern, welches ich in Kopie beifüge. Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch Ihr monatliches Nettoeinkommen ist, damit ich den pfändbaren Betrag ermitteln kann. Bitte entsprechende Nachweise beifügen." Frist eine Woche. (Anmerk. im ersten Schreiben, war keine Aufforderung hierzu)

ab 01.01.2024 werde ich bei einer anderen Firma Teilzeit arbeiten, Gewerbe GbR läuft seit September.

Telefonat mit dem Treuhänder: O-Ton: "ich möchte jeden Monat ab Januar eine BWA von Ihnen haben, damit ich den pfändbaren Betrag berechnen kann, ich muss ja auch wissen, ob überhaupt bei Ihnen gepfändet werden kann."

Jetzt stehe ich etwas auf dem Schlauch, was denn nun?

Das zweite Schreiben und auch das Telefonat widersprechen ganz und gar dem Freigabeschreiben.

Zur meiner Person: Mitte 50, keine abgeschlosse Ausbildung.

Könnt Ihr mir eventuell Tipps geben, wie ich mich verhalten soll? Ich habe bereits das Forum und auch das Internet durchstöbert, weiß aber nicht wirklich wie genau die Rechtslage ist. Muss ich dem TH die mtl. BWA schicken? Oder reicht es auch wie gehabt den Betrag x zu überweisen?

Vielen Dank im Voraus.

-Nolan-
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Re: Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen

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Hi Nolan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen" geschaut?
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robo
Allwissender
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Re: Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen

Beitrag von robo »

Wenn der IV Dir (und dem Inso-Gericht) die 'Freigabe' der selbständigen Tätigkeit gem. InsO § 35 (2) schriftlich erklärt hat, geht ihn Deine selbständige Tätigkeit nix mehr an.

Nix 'monatliche BWA'.
Nix 'pfändbarer Betrag'.
Nix Überweisung.
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Nolan
Neuankömmling
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Re: Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen

Beitrag von Nolan »

Moin Robo,

Danke für deine Antwort. Ja, die Freigabe erfolgte gemäß § 35 (2) und die Anzeige erfolgte nach § 35 Abs. 4 InsO.
Wobei ja dieser Paragraph auch Anwendung findet: https://dejure.org/gesetze/InsO/295a.html

"§ 295a
Obliegenheiten des Schuldners bei selbständiger Tätigkeit

(1) 1Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. 2Die Zahlungen sind kalenderjährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres zu leisten."

Ich möchte auf keinen Fall meine Restschuldbefreiung gefährden. Nur was mich halt nervt, ist dass der Treuhänder Einsicht in die GbR-Zahlen haben möchte, damit der monatliche (!) Pfändungsbetrag berechnet werden kann.

"Nix Überweisung" geht wahrscheinlich nicht. 8-) Abführen muss ich, was auch ok ist. Die Gläubiger sollen ja nicht benachteiligt werden.

-Nolan-
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imker
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Re: Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen

Beitrag von imker »

Wurde die selbtändige Tätigkeit bereitrs vor der Freigabe ausgeübt?
Die unselbständige Tätigkeit ist eine angemessene Vollzeittätigkeit?

Gibt es denn überhaupt BWA's seit Janiar ?
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Nolan
Neuankömmling
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Re: Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen

Beitrag von Nolan »

Moin Imker,

nein, die GbR wurde erst nach erfolgter Freigabe gegründet. Der TH möchte ab (nicht seit) Januar 2025 die BWA haben. Es ist keine Vollzeittätigkeit. Ich werde ab Januar bei einer anderen Firma in Teilzeit arbeiten.
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imker
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Re: Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen

Beitrag von imker »

Und ist die unselbstänidhe Tätigkeit eine "angemessnenTätigkeit"??? Geht darüber der Streit? Die Tätigkeit ist nicht das was angemessen ist?

Ist es möglich, anzurufen und nachzufragen, warum bei angemssener unselbständigen Tätigkeit die freigegebene selbstänige Tätigkeit "Interesse" weckt?

Ab 10/24 ist nur noch der Teil der Einkünfte "Thema", der abgetreten ist. Also Arbeitslohn. Wenn die Tätigkeit seit Beginn der Inso nicht angemessen war, ist das Problem schwer jetzt noch zu gestalten.

Für mich riecht das nach unfähigen Mitarbeitern, die solche Briefe vorbereiten oder nach einer Aufdeckung der Vorstellung beim IV/TH, dass vorher nicht angemessen gearbeitet wurde.

Es gibt Rechtsprechung zu dem Themenkreis - danach muss nach einer angestellten Tätigkeit gesucht werden, wenn die selsbtänidge Tätigkeit nicht so viel abwirft, dass der abzuführende fiktive Betrag S T A T T der nicht mehr möglichen Lohnpfändung möglich ist.

Und bei nicht freigegebener Tätigkeit käme wäre bis 9/24 alles weg, danach alles Deins, wenn angemessen Lohn erzielt wird.

Warum soll er die BWA nicht sehen ??
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Nolan
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Re: Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen

Beitrag von Nolan »

Die Vollzeitstelle vorher war schon angemessen. Ich habe knapp 2.000,- € netto verdient. mtl. Pfändungsbetrag um die 355,- € im Monat. Jedoch wollte ich nicht mehr in dieser toxischen Firma arbeiten. Teilzeit wäre dort nicht möglich gewesen. (aus persönlichen Gründen kann und will ich nicht Vollzeit arbeiten) Habe mich nach einer neuen Stelle umgeschaut.

Ich bin bereit den o.g. Betrag weiterhin zu überweisen.... was aber wird passieren, wenn ich mit der selbständigen Tätigkeit zusätzlich zu meinem TZ-Gehalt ab Januar mtl. zwischen 1.500-2000,- € erwirtschafte? Oder sogar noch mehr? (drückt mir die Daumen) Die Freigabe ist erfolgt, normalerweise dürfte der TH mit den mtl. 355,- Zahlungen zufrieden sein; möchte aber dennoch die BWA mtl. haben. Imker, klar kann er die BWA einsehen.... Mir geht es aber ums Prinzip. DAS verstehe ich nicht.

Ich hätte auch noch 12 Monate warten können mit der Selbständikeit bis die Restschuldbefreiung erfolgt ist. Und der TH hätte die mtl. 355,- erhalten.

Ich habe keine abgschlossene Ausbildung. Bei einer anderen VZ-Stelle würde ich wahrscheinlich nur Mindestlohn erhalten. Die Gläubiger sollen ja nicht schlechter dastehen, ich muss ja meinen Obliegenheiten nachkommen. Aber auch meine Gesundheit ist mir wichtig. Daher der Entschluss TZ arbeiten zu gehen und nebenbei mein eigener Chef zu sein und die Gläubiger nicht zu übervorteilen.
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imker
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Re: Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen

Beitrag von imker »

Schwer zu beurteilen, was denn nun die Ursache für die Nachfrage gewesen ist. Noch bekommt der IV/TH den Betrag aus der angemessenen Tätigkeit. Ab Januar dann wohl nicht mehr. Vielleicht will er prüfen, ob die "aufstocken" musst??? Anspruch die BWA kenne ich nur dann, wenn man nicht das "angemessene" tut und oder zahlt. Danngeht es um die Frage, ob man zahlen könnte. Dafür werden Unterlagen benötigt. Eine Überwachungs-aufgabe hat der TH nicht mehr. Der ksnn nur in die Berichte schreiben, dass seit Januar 25 vom neunen Arbeitgeber nicht mehr der Betrag gezahlt wird, der bei angemessner Arbeit pfändbar wäre. Dann dürfen die Gläubiger Versagungsanträge stellen.
Weiß der IV/TH davon, dass demnächst eine Teilzeitarbeit ausgeübt wird? Nur dann ist mein Gedanke plausibel. Mach es einfach nicht oder frag nach der Rechtsgrundlage für Anforderung von BWA, wenn der bisher pfändbare Betrag durch Zuzahlung ab Januar weiterhin erreicht wird.
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