Hallo Zusammen,
leider werde ich in etwa 3 Monaten die Verbraucherinsolvenz anmelden müssen. Ich hab noch 2 recht frische Kredite und soll die laut Schuldnerberater etwa 6 Monate bedient haben.
ich habe ein Einkommen und bin gegenüber meiner Ehefrau Unterhaltspflicht, da Sie nicht arbeitet dementsprechend wird ja mir ja ein erhöhter Pfändungsfreier Freibetrag gewährt.
Allerdings ist meine Ehefrau Schwanger und wir erwarten ein Kind in etwa sechs Monaten. Ich möchte ungern, dass mir das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird deshalb die Frage wie ist es wenn meine Frau Elterngeld und Kindergeld auf ihrem Konto eingeht. Ihr steht nur das Basiselterngeld zur Verfügung d.h. Sie hätte nur etwa 550€ was auf ihrem Konto eingeht.
Würde mir weiterhin für beide unterhaltsberechtigten Personen die Freibeträge angerechnet?
Schon mal vielen dank für eure Antwort.
Anstehende Insolvenz und Einkommen des Eheprtners
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Re: Anstehende Insolvenz und Einkommen des Eheprtners
Hi Mamnheimer2024,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Anstehende Insolvenz und Einkommen des Eheprtners" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Anstehende Insolvenz und Einkommen des Eheprtners" geschaut?
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Re: Anstehende Insolvenz und Einkommen des Eheprtners
Kindergeld ist lt. Gesetz kein Einkommen. Heißt, es wirkt sich auch nicht auf die Pfändungsfreigrenze aus.
Und ja, bei dir werden weiterhin Freibeträge für zwei unterhaltspflichtige Personen angerechnet/berechnet.
Und ja, bei dir werden weiterhin Freibeträge für zwei unterhaltspflichtige Personen angerechnet/berechnet.
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