Termin der Schlussverteilung // Einstellung des Verfahrens

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Dom1234
Neuankömmling
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Termin der Schlussverteilung // Einstellung des Verfahrens

Beitrag von Dom1234 »

Hallo zusammen,

ich habe am 20.09.2024 folgendes erhalten:

"wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.11.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: "

Meine Frage: Bis wann wird das Schlusstermin abgehalten bzw. wie erfahre ich das Datum für diesen Termin? Welche Fristen muss das Gericht hier beachten? Ich dachte 2 Monate maximal, aber die sind rum und ich habe noch nichts gehört.

Gibt es Umstände die diesen Termin nach hinten verschieben können?

Ich freue mich auf Eure Meinung.
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Re: Termin der Schlussverteilung // Einstellung des Verfahrens

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Hi Dom1234,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Termin der Schlussverteilung // Einstellung des Verfahrens" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Termin der Schlussverteilung // Einstellung des Verfahrens

Beitrag von imker »

Es sindkeine zwei Mionate rum. Der Schlussterin ist nach dem 18..11. - irgendwann dann, meist am nächsten Tag, damit die Akte aus dem Zimmer kommen kann.
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Dom1234
Neuankömmling
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Re: Termin der Schlussverteilung // Einstellung des Verfahrens

Beitrag von Dom1234 »

Hallo,

also zählen die 2 Monate ab dem 18.11.2024 oder ab dem 20.09.2024?

Also wird es in den nächsten Tagen da was kommen? Weil der 18.11.2024 ist nun auch wieder mehr als eine Woche her.

Oder verstehe ich was falsch?

Und wann wird es dann veröffentlich, also mit welchem Abstand?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Termin der Schlussverteilung // Einstellung des Verfahrens

Beitrag von imker »

Schau Dir mal im Internet die Veröffentlichungen Deines Insolvenzgerichtes an.
Dann kannst Du einschätzen, ob die etwas nach dem Schlusstermin zum Schlusstermin veröffentlichen und wielange das wohl dauert.
Ich glaube, dass Du was falsch verstehst.
Wenn Du so etwas findest:
22 IN XXX/XX: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Hans XXX, geb. am XX.XX.XXXX, Hamburger Str. 1, 12345 Hamburg, ist dem Schuldner durch Beschluss vom XX.XX.2024 rechtskräftig (vorzeitig) Restschuldbefreiung erteilt worden. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am XX.XX.2019 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.

Amtsgericht XX, XX.XX.2024

ist einfach festzustellen, dass Veröffentlichungen etwas dauern.
wenn Dich interessier, was da im Termin "abging", musst Du in die akte schauen.
Ich würde nichts tun und warten, ob das Verfahren aufgehoben wird usw. - für die Aufhebung gibt es keine Frist.
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hallo26
Zwischendurchposter
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Re: Termin der Schlussverteilung // Einstellung des Verfahrens

Beitrag von hallo26 »

<Zitat entfernt>

Eine Frage dazu: ist es eigentlich erlaubt das hier Daten weiter gegeben, veröffentlicht werden, auch wenn man diese sich woanders auch ansehen kann (Datenschutz)
Ich frage nur, weil ich letztens an eine Datenschutzschulung teilnehmen musste.
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tidus82
Admin
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Re: Termin der Schlussverteilung // Einstellung des Verfahrens

Beitrag von tidus82 »

Du hast recht hallo,

ich habe die Daten entfernt und das Zitat aus deinem Beitrag entfernt :) danke für den Hinweis
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