Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt
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Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt
Hallo bin neu hier.
Anliegen wie oben genannt.
Info Schuldner hat schulden weitgehens bezahlt. Umstände lassen es nicht mehr zu,er kann die Raten nicht mehr bezahlen. Also im normal Fall haftet der Bürge stimmt ? alles gut. Was ist wenn der Bürge verstorben ist ?hat auch allein als Bürge unterschrieben
Wer haftet dann ,doch bestimmt nicht die Witwe oder.
bin mir da nicht ganz sicher ,wie es abläuft
Anliegen wie oben genannt.
Info Schuldner hat schulden weitgehens bezahlt. Umstände lassen es nicht mehr zu,er kann die Raten nicht mehr bezahlen. Also im normal Fall haftet der Bürge stimmt ? alles gut. Was ist wenn der Bürge verstorben ist ?hat auch allein als Bürge unterschrieben
Wer haftet dann ,doch bestimmt nicht die Witwe oder.
bin mir da nicht ganz sicher ,wie es abläuft
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt
Hi Sylva123,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt" geschaut?
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Re: Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt
Nein, dann bleibt die Forderung einfach nur gegen den Schuldner bestehen. Der/die Witwe(r) haben ja nicht gebürgt.
Das ist ein allgemeines Risiko, was der Gläubiger tragen muss.
Das ist ein allgemeines Risiko, was der Gläubiger tragen muss.
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Re: Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt
mit Verlaub, Cheffe , mit solchen Rechtsauskünften hier wär ich vorsichtig … m.W. kann man Bürgschaftspflichten ggf. durchaus erben, wie ja auch andere Verbindlichkeiten des Verstorbenen, man erbt ja nicht nur Vermögen.
Ich glaube, Du solltest Dich weiter sachkundig machen, Sylva321, nicht dass es nachher eine böse Überraschung gibt.
Erbt die Witwe denn überhaupt was? Also hat der Erblasser Vermögen hinterlassen?
Ansonsten gibt es ja auch Nachlass-Insolvenzverfahren …
Ich glaube, Du solltest Dich weiter sachkundig machen, Sylva321, nicht dass es nachher eine böse Überraschung gibt.
Erbt die Witwe denn überhaupt was? Also hat der Erblasser Vermögen hinterlassen?
Ansonsten gibt es ja auch Nachlass-Insolvenzverfahren …
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Re: Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt
Da hat robo vollkommen recht.
das habe ich beim googeln gefunden:
Die Bürgschaft erlischt grundsätzlich nicht durch den Tod des Bürgen, vielmehr rücken der Erbe bzw. die Erben in die Bürgschaftsverpflichtung des Erblassers ein. [29] BGH MDR 1976, 1013.
das habe ich beim googeln gefunden:
Die Bürgschaft erlischt grundsätzlich nicht durch den Tod des Bürgen, vielmehr rücken der Erbe bzw. die Erben in die Bürgschaftsverpflichtung des Erblassers ein. [29] BGH MDR 1976, 1013.
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Re: Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt
antworten schon mal für die Infos,Erbe nicht das ich wüsste.Mh alles bisschen unklar
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Re: Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt
Eben, du weißt es nicht.
Klick doch einfach mal den Link von robo und mir an, oder googel selbst danach. Das Internet ist voll mit Infos diesbezüglich.
Klick doch einfach mal den Link von robo und mir an, oder googel selbst danach. Das Internet ist voll mit Infos diesbezüglich.
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Re: Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt
Danke habe es gelesen,also bleibt so wie es aus sieht,die witwe ist der Bürge
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Re: Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt
Ja, aber Vorsicht! Wenn die Witwe das Erbe innerhalb einer gesetzlichen Frist ausschlägt, kommen die nächsten Angehörigen dran, wie Kinder usw.
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Re: Bürge für Schuldner verstorben,was geschieht wenn Schuldner nicht zahlt
Uhh, das - ähm - tut mir echt leid, dass ich da auf dem Holzweg war.
Ich war mir 100% sicher, dass so eine persönliche Entscheidung nicht vererbbar ist. Aber danke dass ihr mich da auch aufgeklärt habt.
Ich war mir 100% sicher, dass so eine persönliche Entscheidung nicht vererbbar ist. Aber danke dass ihr mich da auch aufgeklärt habt.
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