Hallo alle zusammen,
mein Antrag auf Verbraucherinsolvenz wir zum Anfang/Mitte Dezember gestellt.
Ende Dezember erhalte ich allerdings ein höheres Gehalt: nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt.
Eine Pfändung besteht nicht.
Kann das Geld - ohne, dass der Insolvenzantrag durchgegangen ist - noch rückwirkend vom Insolvenzverwalter z.B. im Januar oder Februar von mir verlang werden?
Herzliche Grüße und vielen Dank im Voraus,
Mina
Mehr Gehalt noch vor Insolvenzeröffnung
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Re: Mehr Gehalt noch vor Insolvenzeröffnung
Hi neustart_mina,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mehr Gehalt noch vor Insolvenzeröffnung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mehr Gehalt noch vor Insolvenzeröffnung" geschaut?
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Re: Mehr Gehalt noch vor Insolvenzeröffnung
Je später, um so besser (damit der Eröffnungsbeschluss vom Gericht erst NACH der Gehaltszahlung kommt).neustart_mina hat geschrieben: ↑20. Nov 2024, 22:08 ...
mein Antrag auf Verbraucherinsolvenz wir zum Anfang/Mitte Dezember gestellt.
...
Nein, rückwirkend nicht (aber der IV wird Dich möglicherweise fragen, wo das Geld ist, was Du damit gemacht hast - und wird sich dann damit zufrieden geben -müssen-, dass Du es für die 'normalen' Lebenshaltungskosten verbraucht hast).neustart_mina hat geschrieben: ↑20. Nov 2024, 22:08 ...
Kann das Geld - ohne, dass der Insolvenzantrag durchgegangen ist - noch rückwirkend vom Insolvenzverwalter z.B. im Januar oder Februar von mir verlang werden?
...
Sobald der Eröffnungsbeschluss in der Welt ist, liegt auf Deinem Konto der 'Insolvenzbeschlag', d.h. die Bank lässt Dich nur noch über Deinen persönlichen Freibetrag verfügen, der Rest geht an Deinen Insolvenzverwalter.
Also am besten, sobald Dein Gehalt incl. Urlaubsabgeltung auf dem Konto ist, alles bar abholen und erst dann den Inso-Antrag beim Gericht einreichen.
Manche Gerichte sind schnell, wenn der Antrag korrekt ist, wird die Inso prompt eröffnet.
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