Guten Tag!
Ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage.
Ich hatte nun in den letzten Monaten mehrere Termine bei der Schuldnerberatung. Mein Berater meinte, dass eine PI bei mir das beste wäre. Habe ihm auch meine ganzen Unterlagen über meine Schulden gegeben, diese werden nun eingepflegt und er schreibt die Gläubiger erstmal so an, damit alles auf den Weg kommt.
Ich bin krankgeschrieben, aus meinem Beruf raus, psychisch sehr angeschlagen. Nun hatte ich leider in den letzten Wochen 2 Forderungen entdeckt, die noch aus dem letzten Jahr stammen. Dies waren aber keine Bankkredite, sondern 2 Bestellungen aus dem Internet über ein Kaufhaus. Ich wollte damals wohl zahlen, hatte aber andere Kosten/Raten an der Backe (war zu der Zeit mein Problem mit Schulden noch nicht angegangen). Nun steht es kurz vor den Mahnbescheiden in den zwei Sachen und ich mache mir Gedanken, ob man mich deswegen sogar wegen Betrug anzeigen könnte? Ich wollte es ja zahlen, hatte damals auf Rechnung bestellt, aber es kamen andere Forderungen und ich habe die falschen Prioritäten gesetzt. Mit den ganzen Inkassokosten jetzt ist es unbezahlbar für mich.
Ich habe nur mal gehört, dass, wenn man nach Eröffnung der PI im Internet bestellt, in dem wissen dass man kein Geld mehr hat, dass dann die PI versagt und man sogar angezeigt werden kann (vorsätzliches Handeln).
Kann mir da jemand weiterhelfen, was genau ich alles in die PI mitnehmen kann?
Danke im Voraus.
Welche Schulden kommen in die Insolvenz
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Re: Welche Schulden kommen in die Insolvenz
Hi Sawyer30,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Welche Schulden kommen in die Insolvenz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Welche Schulden kommen in die Insolvenz" geschaut?
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Re: Welche Schulden kommen in die Insolvenz
Das ist in der Tat richtig...Sawyer30 hat geschrieben: ↑11. Jul 2019, 19:47 Ich habe nur mal gehört, dass, wenn man nach Eröffnung der PI im Internet bestellt, in dem wissen dass man kein Geld mehr hat, dass dann die PI versagt und man sogar angezeigt werden kann (vorsätzliches Handeln).
Kann mir da jemand weiterhelfen, was genau ich alles in die PI mitnehmen kann?
Nach Eröffnung sollte man es tunlich sein lassen auf "Pump" zu kaufen.
Denn spätestens dann ist einem die finanzielle Lage ja durchaus bewußt und man begeht somit einen Betrug...
Deine beiden "Altfälle" sollten aber kein Problem sein. Melde es bei der Schuldnerberatung nach, dann wird das wahrscheinlich mit in die Aufstellung genommen. Es geistern zwar immer noch rum, dass man kurz vor der Eröffnung keine Raten/Kreditspäße machen sollte (Was von der Logik auch richtig ist!), wenn Du aber in den beiden Fällen es -trotz damaliger Anstellung- "verbaselt" hast, sollte es keine Probleme geben. Denn nach Deinen Ausführungen hast zu diesem Zeitpunkt ja schon den Überblick über die Finanzen verloren...
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Re: Welche Schulden kommen in die Insolvenz
Mitnehmen musst du alle Schulden. Viel problematischer ist es, einen Gläubiger zu „vergessen“.
Ob die zwei Versandhausrechnungen als VBUH eingereicht werden, kann sein, muss aber nicht. Genauso kann es passieren, dass sie gar nicht anmelden und auf ihre Forderung verzichten.
Ob die zwei Versandhausrechnungen als VBUH eingereicht werden, kann sein, muss aber nicht. Genauso kann es passieren, dass sie gar nicht anmelden und auf ihre Forderung verzichten.
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Re: Welche Schulden kommen in die Insolvenz
Guten Morgen,
ich wollte hier eigentlich gestern schon drauf antworten, aber irgendwie hat mich die Couch gepackt.
Nun, es ist nicht ganz richtig, dass man in einem Insolvenzverfahren keine Schulden machen darf oder durch neue Schulden die Restschuldbefreiung auf dem Spiel steht.
Vielmehr ist es so, dass die neuen Schulden einfach nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind und damit auch nach Aufhebung der Insolvenz eintreibbar sind. Damit könnten also auch in der Wohlverhaltensphase durchaus Pfändungen oder Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.
Warum ist das so?
Das Gerücht mit dem Versagen der Restschuldbefreiung bei neuen Schulden hält sich sehr wacker und grundsätzlich empfände ich es auch nicht falsch - jedoch wären dann auch bei Dauerschuldverhältnissen wie Miete, die Restschuldbefreiung schon in Gefahr wenn man nur einen Tag zu spät gezahlt hat. Auch Rücklastschriften, wie sie nunmal sehr gern insbesondere am Anfang der Insolvenz passieren würden die RSB riskieren.
Jedoch ist es so, dass Anträge auf Versagen der Restschuldbefreiung nur Insolvenzgläubiger stellen können - also jene Gläubiger, die vor der Insolvenzeröffnung "vorhanden" waren. Neue Gläubiger, die am Insolvenzverfahren nicht teilnehmen können also gar keinen Versagensantrag stellen.
Weiterhin ist - soweit ich informiert bin - "neue Schulden" kein Versagensgrund. Selbst wenn man z.Bsp. den Vermieter als Gläubiger in der Insolvenz hat und nach der Eröffnung wieder Mietschulden entstehen kann er zwar einen Versagensantrag stellen - jedoch liegen zwischen Antrag und Stattgeben desselben noch ein paar Augen, die da drüber schauen.
(bitte korrigiert mich, falls ich - insbesondere im letzten Absatz falsch liege)
Warum sagt mir der Schuldnerberater etwas Anderes?
Naja, es gibt tatsächlich einen Versagensgrund, der hier passen würde:
Bis es aber hierzu kommt reicht meines Erachtens nach keine einfache Bestellung im Internet aus. Da muss schon mehr dazu gehören um dann strafrechtlich belangt zu werden und zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt zu werden.
ich wollte hier eigentlich gestern schon drauf antworten, aber irgendwie hat mich die Couch gepackt.
Nun, es ist nicht ganz richtig, dass man in einem Insolvenzverfahren keine Schulden machen darf oder durch neue Schulden die Restschuldbefreiung auf dem Spiel steht.
Vielmehr ist es so, dass die neuen Schulden einfach nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind und damit auch nach Aufhebung der Insolvenz eintreibbar sind. Damit könnten also auch in der Wohlverhaltensphase durchaus Pfändungen oder Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.
Warum ist das so?
Das Gerücht mit dem Versagen der Restschuldbefreiung bei neuen Schulden hält sich sehr wacker und grundsätzlich empfände ich es auch nicht falsch - jedoch wären dann auch bei Dauerschuldverhältnissen wie Miete, die Restschuldbefreiung schon in Gefahr wenn man nur einen Tag zu spät gezahlt hat. Auch Rücklastschriften, wie sie nunmal sehr gern insbesondere am Anfang der Insolvenz passieren würden die RSB riskieren.
Jedoch ist es so, dass Anträge auf Versagen der Restschuldbefreiung nur Insolvenzgläubiger stellen können - also jene Gläubiger, die vor der Insolvenzeröffnung "vorhanden" waren. Neue Gläubiger, die am Insolvenzverfahren nicht teilnehmen können also gar keinen Versagensantrag stellen.
Weiterhin ist - soweit ich informiert bin - "neue Schulden" kein Versagensgrund. Selbst wenn man z.Bsp. den Vermieter als Gläubiger in der Insolvenz hat und nach der Eröffnung wieder Mietschulden entstehen kann er zwar einen Versagensantrag stellen - jedoch liegen zwischen Antrag und Stattgeben desselben noch ein paar Augen, die da drüber schauen.
(bitte korrigiert mich, falls ich - insbesondere im letzten Absatz falsch liege)
Warum sagt mir der Schuldnerberater etwas Anderes?
Naja, es gibt tatsächlich einen Versagensgrund, der hier passen würde:
Unter §283 StGB findet man "Bankrott" - da kann man durchaus davon sprechen, dass neue Verbindlichkeiten mit dem Wissen dass man nicht bezahlen kann bestraft werden.§290 Abs. 1 InsO:
Die Restschuldbefreiung ist durch Beschluss zu versagen, wenn dies von einem Insolvenzgläubiger, der seine Forderung angemeldet hat, beantragt worden ist und wenn...
1. der Schuldner in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt worden ist[...]
Bis es aber hierzu kommt reicht meines Erachtens nach keine einfache Bestellung im Internet aus. Da muss schon mehr dazu gehören um dann strafrechtlich belangt zu werden und zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt zu werden.
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Re: Welche Schulden kommen in die Insolvenz
So ganz richtig ist das nicht - zumindest theoretisch. Im weiteren Verlauf des von Dir genannten Paragrafen steht:
§ 290
Versagung der Restschuldbefreiung
(1) Die Restschuldbefreiung ist durch Beschluss zu versagen, wenn dies von einem Insolvenzgläubiger, der seine Forderung angemeldet hat, beantragt worden ist und wenn
4. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet (...) hat.
Der Passus wurde zur Novelle 2014 auch geändert bzw. verschärft. Vorher stand da statt 3 Jahren 1 Jahr. Obwohl sich das Dingen in dem Zusammenhang relativ dramatisch liest, hat es in der Praxis bei Verbraucherverfahren so ziemlich keine Bedeutung. Es ist vermutlich bei Verbrauchern schwierig bis unmöglich eine Beeinträchtigung eines Insolvenzgläubigers durch Neuverschuldung zu erwirken bzw. nachzuweisen. Von dem Schwurbelwörtchen "unangemessen" und der "groben Fahrlässigkeit" mal ganz abgesehen.
Auf jeden Fall habe ich noch von keinem Verbraucherinsofall gehört bei dem es zu einer Versagung aufgrund dieses Passuses gekommen ist.
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