Guten Tag,
Ich war heute bei der Schuldnerberatung und habe mir ein Kontopfändungsschutz besorgt.
Habe 2 Kinder und bin verheiratet .
Der Kontoschutz wurde jetzt für 2 Personen erstellt .
Ehefrau wäre nicht mit drin weil sie 1.000 Euro verdient im Monat.
Ist das richtig ?
Kontopfändungsschutz
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Re: Kontopfändungsschutz
Nein - die bescheinigende Beratungsstelle hat nicht zu prüfen oder zu entscheiden, ob das Einkommen einer unterhaltsberechtigten Person für diese ausreicht. Das ist Sache von Gläubigern oder Insolvenzverwaltern - bzw. in letzter Konsequenz der Gerichte.
Ich würde die Beratungsstelle ausdrücklich bitten, die vorhandene Anzahl unterhaltsberechtigter Personen zu bescheinigen.
Ich würde die Beratungsstelle ausdrücklich bitten, die vorhandene Anzahl unterhaltsberechtigter Personen zu bescheinigen.
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Re: Kontopfändungsschutz
Also soll ich mir woanders nochmal eine holen für das Konto und diese dann einreichen? ( Online beim Anwalt ?)
Hatte nämlich extra nachgefragt weil mir online immer angezeigt wurde das ich 3 Personen eintragen kann .
Meine Frau und 2 Kinder.
Hatte nämlich extra nachgefragt weil mir online immer angezeigt wurde das ich 3 Personen eintragen kann .
Meine Frau und 2 Kinder.
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Re: Kontopfändungsschutz
Nein, du gehst zu deiner Beratungsstelle und bittest sie 3 Unterhaltspflichtige Personen einzutragen
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