A U F G E H O B E N

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Marv
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A U F G E H O B E N

Beitrag von Marv »

Hallo zusammen,

ich verfolge euch hier regelmäßig und habe eine kurze Frage.

Ich habe soeben auf Insolvenzbekanntmachungen folgende Mitteilung in meinem Verfahren gelesen:

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins a u f g e h o b e n.

Das heißt doch, das dass Insolvenzfahren nun aufgehoben wurde und ich nunmehr mein P-Konto wieder umwandeln kann. Richtig? (es sind keine Pfändungen vorhanden)

Mich irritiert folgendes:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

einzulegen.


Liebe Grüße
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Re: A U F G E H O B E N

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Hi Marv,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "A U F G E H O B E N" geschaut?
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robo
Allwissender
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Re: A U F G E H O B E N

Beitrag von robo »

Voll normal.
Das ist doch bei Entscheidungen vonDeutschen Gerichten immer so (glaube ich), dass der „Rechtsbehelf“ dabei stehen muss, also wer was wann tun kann/muss, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist.
Also alles gut.

Und zu Deiner Frage: ja, kannst Du wieder umwandeln, dein P-Konto, brauchst nicht mehr - W E N N keine Altpfändung vorliegt!
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Dieter1981
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Re: A U F G E H O B E N

Beitrag von Dieter1981 »

Glückwunsch, bei mir ist es hoffentlich auch nächstes Jahr soweit, eine Pfändung liegt nur vom IV drauf. Wird die automatisch von ihm rausgenommen oder muss man das beantragen?
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robo
Allwissender
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Re: A U F G E H O B E N

Beitrag von robo »

Nein, vom IV gibt es keine Kontopfändung.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verfügungsrecht des Schuldners über sein Konto per Gesetz auf den Insolvenzverwalter über, das nennt sich "Insolvenzbeschlag".

Ja, Du kannst beim IV die "Freigabe" Deines Kontos beantragen, wenn er das bisher noch nicht von sich aus gemacht hat.

Gehen auf dieses Konto denn 'Einnahmen' (Lohn/Gehalt, Arbeitslosen-, Bürger- oder Krankengeld, Rente - ganz egal, was) ein, die höher als Dein 'persönlicher Freibetrag' sind ?
Der beträgt 1.500,-€/Monat, wenn alleinstehend, keine Unterhaltsberechtigten, kein höheres Einkommen.

Hast Du einen Job ?
Verdienst Du da mehr als 1.500,-€/Monat netto ?
Dann solltest Du eine sogen. "Quellenfreigabe" beantragen.

Ist denn Geld von Deinem Konto schon an den IV überwiesen worden ?
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Marv
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Re: A U F G E H O B E N

Beitrag von Marv »

robo hat geschrieben: 13. Nov 2024, 17:36 Nein, vom IV gibt es keine Kontopfändung.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verfügungsrecht des Schuldners über sein Konto per Gesetz auf den Insolvenzverwalter über, das nennt sich "Insolvenzbeschlag".

Ja, Du kannst beim IV die "Freigabe" Deines Kontos beantragen, wenn er das bisher noch nicht von sich aus gemacht hat.

Gehen auf dieses Konto denn 'Einnahmen' (Lohn/Gehalt, Arbeitslosen-, Bürger- oder Krankengeld, Rente - ganz egal, was) ein, die höher als Dein 'persönlicher Freibetrag' sind ?
Der beträgt 1.500,-€/Monat, wenn alleinstehend, keine Unterhaltsberechtigten, kein höheres Einkommen.

Hast Du einen Job ?
Verdienst Du da mehr als 1.500,-€/Monat netto ?
Dann solltest Du eine sogen. "Quellenfreigabe" beantragen.

Ist denn Geld von Deinem Konto schon an den IV überwiesen worden ?

Das verwirrt mich nun, benötige ich nach Aufhebung doch noch ein Pkonto? Da ich 2700€ verdiene. Oder wird dann direkt beim Arbeitgeber gepfändet? Errechnen die sich das dann selbst? Zwecks Familie etc.?
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robo
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Re: A U F G E H O B E N

Beitrag von robo »

Das verwirrt mich nun.
Dein Inso-Verfahren wurde aufgehoben und Dein IV hat bisher nicht bei Deinem Arbeitgeber abkassiert ?
Sehr komisch.

Du hast bisher jeden Monat Deinen kompletten Lohn (2.700,-) von Deinem Arbeitgeber auf Dein Konto erhalten ?
Sehr, sehr komisch.
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Marv
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Re: A U F G E H O B E N

Beitrag von Marv »

Ja hab alles bekommen. Lohnpfändung lag nicht vor. Er hatte Insolvenzbeschlag auf dem Konto. Wurde aber nichts von genommen. Nur von der Steuererklärung 2023.
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Marv
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Registriert: 26. Mär 2024, 12:09

Re: A U F G E H O B E N

Beitrag von Marv »

Das würde aber auch meinem Freibetrag mit Frau und Kind etc. machen. Ich bin Alleinverdiener.
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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: A U F G E H O B E N

Beitrag von robo »

Sehr komisch.
Normalerweise hätte Dein Arbeitgeber von Deinen 2.700,- € netto jeden Monat 133,62 € an Deinen Insolvenverwalter überweisen müssen und Dir auf Dein Konto den nichtpfändbaren Teil Deines Lohns in Höhe von 2.566,38€ (bei 2.700,-€ netto und zwei Unterhaltsberechtigten, Frau+Kind).

Wo ist denn das Geld geblieben, diese 133,62€ x ...wieviele Monate (seit Deiner Inso-Eröffnung) ?

Und Dein Arbeitgeber hat nie Post vom Insolvenzverwalter bekommen, dass der AG dem IV den pfändbaren Teil Deines Lohns überweisen soll ?

Sehr komischer Insolvenzverwalter.

Weiß Dein Arbeitgeber überhaupt, dass Du im Insolvenzverfahren bist ?
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