Hallo,
ich habe eine Schuldnerberaterin, die nun alles in die Wege leitet für einen Privatinsolvenzantrag, der am 15.11.2024 gestellt werden soll.
In der Zwischenzeit habe ich noch 2 Gläubiger in meinen Papieren gefunden, da ich nun alles durchforste, um nichts zu übersehen. Habe sogar das Mahngericht und Vollstreckungsgericht kontaktiert, etc.
Ich erhielt vor kurzem ein Vollstreckungsbescheid.
Jetzt die Fragen:
- Kann man mir nun Dinge (im Haushalt) oder mein Konto pfänden, obwohl ich ab dem 15.11.2024 ein Privatinsolvenzantrag stelle und das nun schon in die Wege geleitet habe?
Wie "sicher" bin ich jetzt in der ersten Phase der Insolvenzeröffnung?
- Was sind die Aufgaben der Schuldnerberaterin? (Nächste Woche haben wir wieder Kontakt, möchte allerdings schnellstmöglich Antworten haben, bitte entschuldigt.)
Kontaktiert die Schuldnerberaterin auch das Vollstreckungsamt z.B.?
In meiner Schufa steht der Gläubiger nämlich nicht drin!
Ich leite alles Fehlende an meine Schuldnerberaterin nun weiter.
Liebe Grüße und herzlichen Dank!
Privatinsolvenzantrag + Vollstreckung
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Re: Privatinsolvenzantrag + Vollstreckung
Hi neustart_mina,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenzantrag + Vollstreckung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenzantrag + Vollstreckung" geschaut?
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Re: Privatinsolvenzantrag + Vollstreckung
Wenn der Gläubiger davon Kenntnis hat, wird er das vermutlich nicht mehr machen,neustart_mina hat geschrieben: ↑7. Nov 2024, 18:55 ...
Jetzt die Fragen:
- Kann man mir nun Dinge (im Haushalt) oder mein Konto pfänden, obwohl ich ab dem 15.11.2024 ein Privatinsolvenzantrag stelle und das nun schon in die Wege geleitet habe?
...
denn Dein Insolvenzverwalter in spe würde das mit Sicherheit rückabwickeln.
Wenn Dein Insolvenzverfahren eröffnet ist, ist es vorbei mit Pfändungen.neustart_mina hat geschrieben: ↑7. Nov 2024, 18:55 ...
Wie "sicher" bin ich jetzt in der ersten Phase der Insolvenzeröffnung?
...
Das darf dann kein Gläubiger mehr.
Ist es eine caritative (kostenlose) Schuldnerberatung oder eine gewerbliche (kostenpflichtige) ?neustart_mina hat geschrieben: ↑7. Nov 2024, 18:55 ...
- Was sind die Aufgaben der Schuldnerberaterin? (Nächste Woche haben wir wieder Kontakt, möchte allerdings schnellstmöglich Antworten haben, bitte entschuldigt.)
...
Was habt Ihr vereinbart ?
"Normal" berät die Schuldnerberatung bei Schulden.
Und wenn es dann auf ein Inso-Verfahren hinausläuft, dann macht sie einen AEV (=aussergerichtlicher Einigungsversuch") und stellt Dir eine Bescheinigung darüber aus, wenn der gescheitert ist.
Diese Bescheinigung braucht man zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Diesen Antrag auf Eröffnung macht sie noch mit Dir zusammen - und das wars dann.
Aber 'normal' kannst Du sie trotzdem auch danach noch jederzeit anrufen und fragen,
wenn Fragen aufkommen.
Was meinst Du ? Es gibt kein "Vollstreckungsamt".neustart_mina hat geschrieben: ↑7. Nov 2024, 18:55 ...
Kontaktiert die Schuldnerberaterin auch das Vollstreckungsamt z.B.?
...
Es gibt nur Gerichte, die Vollstreckungsbescheide erlassen.
Oder "Vollstreckungsstellen" bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern, wie z.B. das Finanzamt, Krankenkasse, Jobcenter oder so.
Die Schufa ist eine Auskunftei, die hat mit Deinen Schulden sonst nichts zu tun, ausser ihren Kunden zu sagen: "Vorsicht! neustart-mina hat bisher ihre Verpflichtungen nicht immer bezahlt. Pass auf, bevor Du mit ihr einen Vertrag machst."neustart_mina hat geschrieben: ↑7. Nov 2024, 18:55 ...
In meiner Schufa steht der Gläubiger nämlich nicht drin!
Ich leite alles Fehlende an meine Schuldnerberaterin nun weiter.
...
Ja, alles an die Schuldnerberaterin weiterleiten ist gut !
Es gibt übrigens 16 (glaube ich) Mahngerichte in D - hast Du die alle angeschrieben ?
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Re: Privatinsolvenzantrag + Vollstreckung
Danke,
ich habe ein Mahngericht kontaktiert, welches mir schrieb!
Ich habe allerdings die Internetseite gefunden, dort sind alle aufgelistet.
Sollte ich sie alle anschreiben?
https://www.mahngerichte.de/mahngerichte/
ich habe ein Mahngericht kontaktiert, welches mir schrieb!
Ich habe allerdings die Internetseite gefunden, dort sind alle aufgelistet.
Sollte ich sie alle anschreiben?
https://www.mahngerichte.de/mahngerichte/
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Re: Privatinsolvenzantrag + Vollstreckung
"Normal" ist das nicht nötig.
Zumal die Gerichte auch nicht verpflichtet sind, Dir zu antworten.
Hast Du die Briefe Deiner Gläubiger denn alle weggeworfen, verloren, vernichtet ?
"Normal" reicht es, wenn Du alle, die Du hast, in einem Ordner abheftest und dazu vielleicht eine Liste machst:
Gläubiger - vertreten durch (Inkasso/Anwalt) - Original-Forderung (€) - Nebenkosten (€)
Und in die Liste kommen auch die Gläubiger, an die Du Dich erinnern kannst, auch wenn Du keine Briefe/Unterlagen (mehr) von Ihnen hast.
Dann freut sich Deine Schuldnerberatung, wenn Du ihr alles so schön sortierst mitbringst !
Und Ihr habt eine Übersicht, wie viele Gläubiger und wie viele Schulden Du hast.
Zumal die Gerichte auch nicht verpflichtet sind, Dir zu antworten.
Hast Du die Briefe Deiner Gläubiger denn alle weggeworfen, verloren, vernichtet ?
"Normal" reicht es, wenn Du alle, die Du hast, in einem Ordner abheftest und dazu vielleicht eine Liste machst:
Gläubiger - vertreten durch (Inkasso/Anwalt) - Original-Forderung (€) - Nebenkosten (€)
Und in die Liste kommen auch die Gläubiger, an die Du Dich erinnern kannst, auch wenn Du keine Briefe/Unterlagen (mehr) von Ihnen hast.
Dann freut sich Deine Schuldnerberatung, wenn Du ihr alles so schön sortierst mitbringst !
Und Ihr habt eine Übersicht, wie viele Gläubiger und wie viele Schulden Du hast.
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Re: Privatinsolvenzantrag + Vollstreckung
Dankeschön!robo hat geschrieben: ↑7. Nov 2024, 22:25 "Normal" ist das nicht nötig.
Zumal die Gerichte auch nicht verpflichtet sind, Dir zu antworten.
Hast Du die Briefe Deiner Gläubiger denn alle weggeworfen, verloren, vernichtet ?
"Normal" reicht es, wenn Du alle, die Du hast, in einem Ordner abheftest und dazu vielleicht eine Liste machst:
Gläubiger - vertreten durch (Inkasso/Anwalt) - Original-Forderung (€) - Nebenkosten (€)
Und in die Liste kommen auch die Gläubiger, an die Du Dich erinnern kannst, auch wenn Du keine Briefe/Unterlagen (mehr) von Ihnen hast.
Dann freut sich Deine Schuldnerberatung, wenn Du ihr alles so schön sortierst mitbringst !
Und Ihr habt eine Übersicht, wie viele Gläubiger und wie viele Schulden Du hast.
So viel ist es Gott sei Dank nicht.
Da reicht ein Schnellhefter.
Ich habe es nun sortiert und die 2 Übrigen, die ich gefunden und NICHT angegeben habe, werde ich meiner Beraterin nun zukommen lassen.
Danke.
Ich denke, es ist dann für hier erstmal geklärt.
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