Ausbezahlter Urlaub

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summse
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Re: Ausbezahlter Urlaub

Beitrag von summse »

robo hat geschrieben: 7. Nov 2024, 17:44 Wieso bekommst Du schon ab heute (7.11.) Krankengeld, wenn Dein Arbeitsverhältnis noch bis zum 30.11. (und mit den Urlaubstagen eben entsprechend länger) andauert ?

Aahh ... gestern lief die 'Lohnfortzahlung im Krankheitsfall' aus ?
Du warst jetzt schon sechs Wochen krank = au ?

Und das KG ist so hoch, dass der TH davon was abbekommt ?
Tja ... dann ist ganze "Urlaubsentgelt" vermutlich "für die Katz" ... eh ... den TH.
Hallo, ja ich bin seit 6 Wochen krank und daher ab heute im Krankengeld.
Wieso sollte das gesamte Urlaubsentgelt für den TH sein?

LG
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neustart_mina
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Re: Ausbezahlter Urlaub

Beitrag von neustart_mina »

Okay, für mich ist das gerade noch nicht ganz klar. Bitte entschuldigt mich!
Aber dafür ist dieses Forum ja da. :)

Wie ist es, wenn:

Ich schon im Krankengeld bin und ich zur Zeit wegen des geringen Krankengeldes nicht pfändbar bin.
(Die Info kam von meinem Arbeitgeber).
Und ich habe nun vor, zum Ende Dezember zu kündigen und starte ab Januar mit einen neuen Job in Teilzeit dann aber.
Für den Rest des Jahres bin ich tatsächlich noch krankgeschrieben.
Es verbleiben 11 gesetzliche Urlaubstage, die ich nicht genommen habe, da ich ja seit August krank geschrieben bin.

Müssen diese dann ausbezahlt werden? Ja, oder?
Und können diese dann gepfändet werden?

Lieben Dank euch!
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robo
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Re: Ausbezahlter Urlaub

Beitrag von robo »

Krankengeld ist ja eine Entgeltersatzleistung und WENN Dein KG so hoch ist, dass Deine KK davon was an Deinen TH abführt, dann werden m.W. beide "Entgeltersatzleistungen" (Urlaubsentgelt+Krankengeld) zusammengerechnet und es wird "gem. Tabelle" gepfändet, resp. eben nicht gepfändet, denn Du hast ja eine "Abtretungserklärung" unterschrieben.

Hier gibt es zB eine Pfändungstabelle, da kannst Du Deine Zahlen ja mal eintragen, dann siehst Du, OB für Dich noch was bleibt und WAS für Dich etwa noch bleibt:
https://caritas.erzbistum-koeln.de/expo ... 072024.pdf
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robo
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Re: Ausbezahlter Urlaub

Beitrag von robo »

Wir haben das wohl etwa zeitgleich geschrieben ...
(ich hab Deine Nachfrage nicht gelesen).

Aber es gilt vermutlich das gleiche.
Zusammenrechnung beider Beträge und dann gem. Pfändungstabelle.

Alles klar ?
Sonst frag weiter.
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robo
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Re: Ausbezahlter Urlaub

Beitrag von robo »

Und dann bist Du übrigens doch in der Pflicht, Deinen TH über die "Änderung bez Deines Einkommens" zu informieren ... gem. Deinen Obliegenheitspflichten gem. InsO § 295 s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
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schwarzwaldbote
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Re: Ausbezahlter Urlaub

Beitrag von schwarzwaldbote »

tidus82 hat geschrieben: 7. Nov 2024, 17:17 Das ist kein Urlaubsgeld - das ist ausbezahlter Urlaubsanspruch.
Danke Titus für die Klarstellung.
So, wie ich es kurz und knapp beantwortet habe ist es richtig.
Robo hat es dann sehr gut und ausführlich erklärt.
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summse
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Re: Ausbezahlter Urlaub

Beitrag von summse »

robo hat geschrieben: 7. Nov 2024, 18:08 Krankengeld ist ja eine Entgeltersatzleistung und WENN Dein KG so hoch ist, dass Deine KK davon was an Deinen TH abführt, dann werden m.W. beide "Entgeltersatzleistungen" (Urlaubsentgelt+Krankengeld) zusammengerechnet und es wird "gem. Tabelle" gepfändet, resp. eben nicht gepfändet, denn Du hast ja eine "Abtretungserklärung" unterschrieben.
Laut Google wird das Urlaubsentgelt nicht aufs Krankengeld angerechnet.
Mehr weiß ich dann morgen früh.
Trotzdem danke!
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robo
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Re: Ausbezahlter Urlaub

Beitrag von robo »

"Laut Google ..." ???
Stell hier doch mal den Link ein, den Du dazu gefunden hast.
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summse
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Re: Ausbezahlter Urlaub

Beitrag von summse »

robo hat geschrieben: 7. Nov 2024, 19:20 "Laut Google ..." ???
Stell hier doch mal den Link ein, den Du dazu gefunden hast.
https://www.dr-drees.com/urlaubsabgeltu ... krankheit/

Danke Euch für die tolle Hilfe!
LG
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robo
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Re: Ausbezahlter Urlaub

Beitrag von robo »

summse hat geschrieben: 7. Nov 2024, 19:04 ...
Laut Google wird das Urlaubsentgelt nicht aufs Krankengeld angerechnet.
...
Das hat hier doch auch niemand geschrieben ?
Und darum ging es hier doch auch gar nicht ?

Hier ging es doch um das Thema
"Krankengeld+Urlaubsentgelt UND Pfändung/Abtretung"

Und dazu hatte ich geschrieben:
robo hat geschrieben: 7. Nov 2024, 18:08 Krankengeld ist ja eine Entgeltersatzleistung und WENN Dein KG so hoch ist, dass Deine KK davon was an Deinen TH abführt, dann werden m.W. beide "Entgeltersatzleistungen" (Urlaubsentgelt+Krankengeld) zusammengerechnet und es wird "gem. Tabelle" gepfändet
...
In Deinem Link habe ich dazu gar nichts gefunden ?
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