Frage zu Schuldenvergleich
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Frage zu Schuldenvergleich
Hallo zusammen,
Ich habe aus einer alten Beziehung, Verkauf von nicht ganz bezahlten Auto, Renovierungen Schulden.
Da ich mich aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich verändern muss, möchte ich gerne einen Teil meiner Schulden loswerden (weniger Gehalt).
Eine Frage zu dem außergerichtlichen Schuldenvergleich:
Ich habe Schulden bei 3 Banken.
Muss ich bei dem Vergleich alle Banken angeben?
Oder ist auch ein „Teilvergleich“ möglich?
Hintergrund meiner Frage ist folgender:
Bei meiner Hausbank ist mein Anteil unseres Hauses versichert. Das Haus, und den Kredit unter 1% Zinsen möchte ich sehr gerne behalten (Hausrate ist nicht teurer wie Miete).
Ist dies möglich, dass man nur einen Teilvergleich der anderen beiden Kredite beantragt / aushandelt, oder muss man immer alle Gläubiger angehen?
Danke
VG Tom
Ich habe aus einer alten Beziehung, Verkauf von nicht ganz bezahlten Auto, Renovierungen Schulden.
Da ich mich aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich verändern muss, möchte ich gerne einen Teil meiner Schulden loswerden (weniger Gehalt).
Eine Frage zu dem außergerichtlichen Schuldenvergleich:
Ich habe Schulden bei 3 Banken.
Muss ich bei dem Vergleich alle Banken angeben?
Oder ist auch ein „Teilvergleich“ möglich?
Hintergrund meiner Frage ist folgender:
Bei meiner Hausbank ist mein Anteil unseres Hauses versichert. Das Haus, und den Kredit unter 1% Zinsen möchte ich sehr gerne behalten (Hausrate ist nicht teurer wie Miete).
Ist dies möglich, dass man nur einen Teilvergleich der anderen beiden Kredite beantragt / aushandelt, oder muss man immer alle Gläubiger angehen?
Danke
VG Tom
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Re: Frage zu Schuldenvergleich
Wenn ich es richtig verstehe, dann willst - und bist - du nicht in die Insolvenz?
Dann darfst du natürlich mit jedem handeln wie du möchtest.
Als würdest du in den nächsten Edeka gehen und ein Angebot machen, die Schokolade nicht für 1,99 zu kaufen, sondern für 1,49
Das nennt sich aber nicht „außergerichtlicher“ Vergleich, sondern einfach nur Angebot bzw. nach Annahme Vertrag.
Wenn du das jedoch für die Insolvenzvorbereitung machen musst, dann muss die Schuldnerberatung diesen außergerichtlichen Vergleich anbieten - aber das solltest du dann mit der Schuldnerberatung klären
Dann darfst du natürlich mit jedem handeln wie du möchtest.
Als würdest du in den nächsten Edeka gehen und ein Angebot machen, die Schokolade nicht für 1,99 zu kaufen, sondern für 1,49
Das nennt sich aber nicht „außergerichtlicher“ Vergleich, sondern einfach nur Angebot bzw. nach Annahme Vertrag.
Wenn du das jedoch für die Insolvenzvorbereitung machen musst, dann muss die Schuldnerberatung diesen außergerichtlichen Vergleich anbieten - aber das solltest du dann mit der Schuldnerberatung klären
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Re: Frage zu Schuldenvergleich
Glaube kaum das bei Immobilien Besitz einer einen Vergleich zustimmt.
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- Neuankömmling
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Re: Frage zu Schuldenvergleich
Naja die Frage ist ja, ob ich bei einem außergerichtlichen Vergleich diese Immobilie erwähnen muss.
Gibt es da einen einheitlichen Ablauf? Oder ist dies frei kommunizierbar?
Gibt es da einen einheitlichen Ablauf? Oder ist dies frei kommunizierbar?
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Re: Frage zu Schuldenvergleich
Keine Chance das sowas geheim bleibt.Kann auch als Betrug gewertet werden.
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Re: Frage zu Schuldenvergleich
Warum sollte das Betrug sein?
Der TE kann doch anbieten was er möchte.
Tom, du kannst der Bank anbieten was du möchtest - die Bank wird aber eventuell schon wissen, dass du eine Immobilie hast, wenn du die bei dem Kreditantrag angegeben hast.
Aber du musst gar nichts angeben. Die werden sich aber, ohne die Notwendigkeit zu sehen, nicht drauf einlassen.
Der TE kann doch anbieten was er möchte.
Tom, du kannst der Bank anbieten was du möchtest - die Bank wird aber eventuell schon wissen, dass du eine Immobilie hast, wenn du die bei dem Kreditantrag angegeben hast.
Aber du musst gar nichts angeben. Die werden sich aber, ohne die Notwendigkeit zu sehen, nicht drauf einlassen.
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Re: Frage zu Schuldenvergleich
Wie kommst Du auf diesen Begriff ?tomtom2024 hat geschrieben: ↑4. Nov 2024, 21:06 ...
Eine Frage zu dem außergerichtlichen Schuldenvergleich:
...
Im Prinzip sehe ich es wie tidus82:
Jeder Schuldner kann natürlich versuchen, mit seinem Gläubiger einen Vergleich auszuhandeln.
Und wenn er mehrere Gläubiger hat, dann auch nur mit einem oder einigen.
Du schreibst, Deine Gläubiger sind "nur" drei Banken.
Warum sollte eine Bank auf Teile ihrer Forderung verzichten ?
Ich würde mal schätzen, dass Deine 'Erfolgsquote' nahe Null sein wird.
Jedenfalls dann, wenn Du (Schuldner, Laie) selbst mit dem Gläubiger (Bank, Profi) "verhandelst".
M.W. ist es doch in aller Regel so, dass Banken versichert sind (sein müssen?) und die 'Kreditausfallversicherer' das Procedere genau vorgeben, unter welchen Umständen sie zahlen.
Oder eben auch nicht zahlen.
Falls die Alternative nach dem Scheitern des Vergleichversuchs dann aber ein Insolvenzverfahren sein sollte, dann ist zum 'Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens' zwingend eine Bescheinigung einer 'anerkannten Stelle' über das Scheitern eines 'aussergerichtlichen Einigungsversuchs' (AEV) nötig.
Dann also "da capo": Alles nochmal von vorn.
Und dann geht es nur mit allen drei Gläubigern.
Theoretisch könnte es dann noch einen 'gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan' geben,
den sehe ich bei 'nur' drei Banken als Gläubiger aber auch nicht.
Deswegen würde ich Dir raten, wende Dich an eine Schuldnerberatung, möglichst an eine caritative (=kostenlos), besprich mit denen Deine Situation und frag, was sie Dir raten.
Wenn Du doch lieber einen Anwalt beauftragen willst, dann bedenke:
1. Den musst Du bezahlen, egal, ob er erfolgreich ist oder nicht.
2. Solche Anwälte versprechen gern das Blaue vom Himmel, kassieren beim Schuldner ab - und sind für ihn dann plötzlich nicht mehr erreichbar oder verzögern, verzögern und verzögern das Verfahren ohne Ende.
3. Fall nicht auf Internet-"Bewertungen" rein wie z.B.: " ... Super Anwalt - ich war in drei Monaten meine Schulden los" ...
Viel Glück bei Deiner Entscheidung.
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