Nabend zusammen,
ich bin in der WVP meiner Regelinsolvenz und habe gerade Panik das ich mir die RSB versagt wird.
Mit bei den Gläubigern war eine Krankenkasse, aber ich finde nix mehr davon in der Schufa.
Kann die KK trotzdem bei der RSB für Ärger sorgen?
Ich glaube, waren ca. 600 Euro.
Sorry wenn ich frage, habe immer wieder Panik.
Liebe Grüße
Sonja
Schulden bei Krankenkasse
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Re: Schulden bei Krankenkasse
weil nix mehr in der Schufa steht hast du Angst, dass die die RSB versagen könnten? Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht!
Also, wenn du jetzt in der WVP bist, dann sind die Hürden um einen Versagensantrag zu stellen sehr sehr hoch für einen Gläubiger. Denn der Gläubiger muss innerhalb von einem
Jahr nach Kenntniserlangen des Grundes den Antrag stellen.
Und so gut wie alles ist spätestens zur Eröffnung der Insolvenz den Gläubigern bekannt.
Es gibt also nichts worum du dich sorgen musst.
Also, wenn du jetzt in der WVP bist, dann sind die Hürden um einen Versagensantrag zu stellen sehr sehr hoch für einen Gläubiger. Denn der Gläubiger muss innerhalb von einem
Jahr nach Kenntniserlangen des Grundes den Antrag stellen.
Und so gut wie alles ist spätestens zur Eröffnung der Insolvenz den Gläubigern bekannt.
Es gibt also nichts worum du dich sorgen musst.
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Re: Schulden bei Krankenkasse
Ganz lieben Dank!tidus82 hat geschrieben: ↑3. Nov 2024, 20:22 weil nix mehr in der Schufa steht hast du Angst, dass die die RSB versagen könnten? Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht!
Also, wenn du jetzt in der WVP bist, dann sind die Hürden um einen Versagensantrag zu stellen sehr sehr hoch für einen Gläubiger. Denn der Gläubiger muss innerhalb von einem
Jahr nach Kenntniserlangen des Grundes den Antrag stellen.
Und so gut wie alles ist spätestens zur Eröffnung der Insolvenz den Gläubigern bekannt.
Es gibt also nichts worum du dich sorgen musst.
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Re: Schulden bei Krankenkasse
Ausser:
Eine Krankenkasse oder Deine Krankenkasse ?
Wenn "Deine", dann kannst Du damit rechen, dass die KK ihre Forderung gegen Dich aufrechnen wird, wenn Du demnächst Anspruch auf Krankengeld hast.
Und "ja", dass darf sie, s. InsO § 94ff:
https://dejure.org/gesetze/InsO/94.html
Aber eben nur während des Inso- / RSB-Verfahrens, nach Erhalt der RSB darf sie nicht mehr aufrechnen.
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Re: Schulden bei Krankenkasse
Ich bin nicht mehr bei der gleichen Krankenkasse.robo hat geschrieben: ↑3. Nov 2024, 21:38
Ausser:
Eine Krankenkasse oder Deine Krankenkasse ?
Wenn "Deine", dann kannst Du damit rechen, dass die KK ihre Forderung gegen Dich aufrechnen wird, wenn Du demnächst Anspruch auf Krankengeld hast.
Und "ja", dass darf sie, s. InsO § 94ff:
https://dejure.org/gesetze/InsO/94.html
Aber eben nur während des Inso- / RSB-Verfahrens, nach Erhalt der RSB darf sie nicht mehr aufrechnen.
Trotzdem ein Problem?
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Re: Schulden bei Krankenkasse
Weiß ich nicht, sorry.
Aber es gibt ja Patientenberatungsstellen, die auch in rechtlichen Fragen Auskunft geben, z.B.:
https://patientenberatung.de
Viel Glück !
Aber es gibt ja Patientenberatungsstellen, die auch in rechtlichen Fragen Auskunft geben, z.B.:
https://patientenberatung.de
Viel Glück !
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Re: Schulden bei Krankenkasse
Hallo,robo hat geschrieben: ↑4. Nov 2024, 09:11 Weiß ich nicht, sorry.
Aber es gibt ja Patientenberatungsstellen, die auch in rechtlichen Fragen Auskunft geben, z.B.:
https://patientenberatung.de
Viel Glück !
hab dort angerufen und da die KK Schulden wohl keine Beitragsschulden sind/waren, ist das für meinen Fall ohne Bedeutung, sonst hätte meine aktuelle KK (seit 10 Jahren) schon längst den Betrag gefordert.
Ich danke Dir vielmals!
LG
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