Krank und Kündigung in der WVP

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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summse
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Krank und Kündigung in der WVP

Beitrag von summse »

Hallo,
ich bin noch 7 Monate in der WVP meiner Regelinsolvenz und habe nun durch Krankheit meine Anstellung verloren.
Ich habe eine Umschulung gemacht und habe seit Mai 24 gearbeitet, aber nun wurde ich lange krank und bekam in der Probezeit die Kündigung.
Ich werde noch einige Wochen krank sein und Krankengeld beziehen.
Ist das ein Problem für die Restschuldbefreiung?

Danke Euch!
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Beiträge: 263
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Re: Krank und Kündigung in der WVP

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Hi summse,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Krank und Kündigung in der WVP" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Beiträge: 409
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Krank und Kündigung in der WVP

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo und herzlich Willkommen im Forum.

Kuriere in Ruhe deine Krankheit raus und wenn du wieder gesund bist, dann bewirbst du dich um eine neue Arbeitsstelle. Dies sollte natürlich nachweisbar sein, dass du dich um eine neue Arbeitsstelle bemühst. Einladungen zu Vorstellungsgespräche, Absagen etc.

Eine Gefahr für die Insolvenz besteht aufgrund der Krankheit nicht.
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summse
Mitglied
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Beiträge: 13
Registriert: 3. Nov 2024, 14:27

Re: Krank und Kündigung in der WVP

Beitrag von summse »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 3. Nov 2024, 14:51 Hallo und herzlich Willkommen im Forum.

Kuriere in Ruhe deine Krankheit raus und wenn du wieder gesund bist, dann bewirbst du dich um eine neue Arbeitsstelle. Dies sollte natürlich nachweisbar sein, dass du dich um eine neue Arbeitsstelle bemühst. Einladungen zu Vorstellungsgespräche, Absagen etc.

Eine Gefahr für die Insolvenz besteht aufgrund der Krankheit nicht.
Ganz lieben Dank für Deine Hilfe.
Ich bin natürlich immer im Kontakt mit dem TH und werde mich ab Januar bewerben.
Liebe Grüße
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