Urlaubsgeld

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caffery
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Re: Urlaubsgeld

Beitrag von caffery »

Käsebrot hat geschrieben: 8. Jul 2019, 18:40 @caffery
Lässt sich das Urlaubsgeld denn auch bei einer Kontopfändung schützen, wenn es zusammen mit dem normalen Gehalt gezahlt wird? Frage aus Interesse, weil bei uns diese Zahlungen zusammen mit den laufenden Bezügen als eine Überweisung kommen. Ist dann nur auf der Abrechnung erkennbar.
Wie ich bereits sagte: Bei der Lohnabtretung ist der Arbeitgeber für die richtige Berechnung zuständig. Er sollte das Urlaubsgeld dort als unpfändbar bewerten.
Ein Insolvenzbeschlag/Kontopfändung ist eine andere Nummer - die bei jeder Verfahrenseröffnung automatisch eintrifft. Dann macht die Bank alles nach dem bekannten Schema F (-reibetrag).
Hier braucht man entweder jeweils einen Freigabebeschluss für jedes Urlaubsgeld (oder was sonst an unpfändbarem auf dem Konto landet) - dafür sollte man dann in Deinem Fall auch die Abrechnung vorzeigen. Oder aber eine Quellenfreigabe für den bereits gepfändeten/abgetretenen Arbeitslohn.
Käsebrot hat geschrieben: 8. Jul 2019, 18:40 Ich vermute mal, dass du dich je nachdem, wann das Urlaubsgeld überwiesen wird, ans Gericht oder dann an den IV wenden musst. Wenn im Verfahren direkt an der Quelle, sprich dem AG gepfändet wird, dürfte es kein Problem mehr mit der Auszahlung geben. Knifflig wird‘s ja nur noch während des Endspurts bis zur Eröffnung. Also Kopf hoch ;)
Er/sie schrieb ja den Antrag bereits verschickt zu haben. Die Eröffnung kann also jeden Moment passieren.
Auch hier wird es aber (wie ich bereits schrieb) zweierlei geben. Die Lohnabtretung und den Insolvenzbeschlag.
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Käsebrot
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Re: Urlaubsgeld

Beitrag von Käsebrot »

Er/sie schrieb ja den Antrag bereits verschickt zu haben. Die Eröffnung kann also jeden Moment passieren.
Auch hier wird es aber (wie ich bereits schrieb) zweierlei geben. Die Lohnabtretung und den Insolvenzbeschlag.
Das habe ich schon so gelesen und verstanden. Ich würde allerdings behaupten, dass es die Sache wesentlich einfacher macht, wenn auf dem Konto nur noch die unpfändbaren Bezüge landen und man nicht noch selber alles aufdröseln und beantragen muss.
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Zuletzt geändert von tidus82 am 9. Jul 2019, 06:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Hübsch zitiert
Lieschenmüller
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Re: Urlaubsgeld

Beitrag von Lieschenmüller »

Wenn beim AG gepfändet wird, musst du nur um eine Quellenfreigabe bitten. Frag deinen IV ob er das macht. Wenn nicht stellst du einen Antrag bei deinem zuständigen Gericht und alles wird gut.
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insolaner
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Re: Urlaubsgeld

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 8. Jul 2019, 21:25Bei der Lohnabtretung ist der Arbeitgeber für die richtige Berechnung zuständig. Er sollte das Urlaubsgeld dort als unpfändbar bewerten.
hätte man damit dann auch eher die Chance, dass eine "Jahressonderzahlung", die ja im Grunde ein Urlaubsgeld ist, als unpfändbar durchzubekommen, oder rechnet der AG das dann als voll pfändbar?
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Lieschenmüller
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Re: Urlaubsgeld

Beitrag von Lieschenmüller »

Jepp...denn nur da wo Urlaubsgeld respektive Weihnachtsgeld drauf steht, ist es auch drin. Alles andere ist voll pfändbar. Es gibt zwar noch ein paar Zulagen, die auch nicht pfändbar sind aber die zahlt heute eh kein Arbeitgeber mehr.
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Käsebrot
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Re: Urlaubsgeld

Beitrag von Käsebrot »

insolaner hat geschrieben: 8. Jul 2019, 22:42 hätte man damit dann auch eher die Chance, dass eine "Jahressonderzahlung", die ja im Grunde ein Urlaubsgeld ist, als unpfändbar durchzubekommen, oder rechnet der AG das dann als voll pfändbar?
Nein, dazu gibt es, so weit ich weiß, sogar schon einschlägige Urteile :(
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caffery
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Re: Urlaubsgeld

Beitrag von caffery »

insolaner hat geschrieben: 8. Jul 2019, 22:42 hätte man damit dann auch eher die Chance, dass eine "Jahressonderzahlung", die ja im Grunde ein Urlaubsgeld ist, als unpfändbar durchzubekommen, oder rechnet der AG das dann als voll pfändbar?
Beim Urlaubsgeld das nicht so heißt, ist das meines Wissens nicht möglich.

Bei umgetauftem Weihnachtsgeld allerdings gibt es wohl mittlerweile eine Möglichkeit das mit ein bisschen Gewiggel hinzukriegen. Ich meine, dass die Rechtsprechung mittlerweile dergestalt erweitert wurde, dass es nicht mehr zwingend "Weihnachtsgeld" heißen muss sondern es muss lediglich eindeutig sein, dass es sich um eine Zahlung anlässlich des Weihnachtsfestes handelt. "Jahressonderzahlung" ist auf jeden Fall ein "sehr schlechtes Wort".
(BAG, Urteil vom 18.5.2016, 10 AZR 233/15

Aber ohne Gewähr - ich meine da mal was zu gelesen zu haben, finde es aber grad (nach 5 Minuten Suche) auf die Schnelle nicht wieder.
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