Urlaubsgeld
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Urlaubsgeld
Guten Tag,
mein erster Beitrag in diesem sehr guten Forum.
Es geht um das Urlaubsgeld das mein Arbeitgeber dreimal im Jahr auszahlt.
Habe ein P-Konto und einen festen Freibetrag für mich und zwei Unterhaltspflichte Personen.
Nun ist das so das ich drei mal im Jahr Urlaubsgeld ausbezahlt bekomme.
Die Auszahlung des Urlaubsgeldes übersteigt meinen Freibetrag.
Meine Frage wäre : Wie bekomme ich das Urlaubsgeld frei?
Habe fünf Pfändungen auf mein Konto und habe die Privatinsolvenz beantragt die in ein paar Wochen beginnen sollte.
Nun habe ich gelesen das der Insolvenzverwalter das Urlaubsgeld frei geben muss.
Oder muss ich den weg gehen und alle fünf Gläubiger die auf mein Konto eine Pfändung haben übers Amtsgericht anschreiben.
Wäre es einfacher und schneller, wenn es der Insolvenzverwalter es machen würde oder muss?
Wer kann mir da bitte helfen und eine Auskunft geben.
Für eure Hilfe und Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michele
mein erster Beitrag in diesem sehr guten Forum.
Es geht um das Urlaubsgeld das mein Arbeitgeber dreimal im Jahr auszahlt.
Habe ein P-Konto und einen festen Freibetrag für mich und zwei Unterhaltspflichte Personen.
Nun ist das so das ich drei mal im Jahr Urlaubsgeld ausbezahlt bekomme.
Die Auszahlung des Urlaubsgeldes übersteigt meinen Freibetrag.
Meine Frage wäre : Wie bekomme ich das Urlaubsgeld frei?
Habe fünf Pfändungen auf mein Konto und habe die Privatinsolvenz beantragt die in ein paar Wochen beginnen sollte.
Nun habe ich gelesen das der Insolvenzverwalter das Urlaubsgeld frei geben muss.
Oder muss ich den weg gehen und alle fünf Gläubiger die auf mein Konto eine Pfändung haben übers Amtsgericht anschreiben.
Wäre es einfacher und schneller, wenn es der Insolvenzverwalter es machen würde oder muss?
Wer kann mir da bitte helfen und eine Auskunft geben.
Für eure Hilfe und Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michele
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Re: Urlaubsgeld
Drei Möglichkeiten:
1. Falls möglich den überschüssigen/gesperrten Betrag einfach aussitzen bis er durch den monatlichen Übertrag wieder verfügbar wird. Das klappt allerdings nur wenn die Beträge "passen".
2. In Absprache mit Deinem Verwalter das Konto wechseln - was im eröffneten Verfahren (der ersten Phase der Insolvenz/ca. 1 Jahr) aber nur Sinn macht, wenn er dann auch das Konto vom Insolvenzbeschlag freigeben würde. (das machen nicht alle)
Ansonsten würde ich mich spätestens in der Wohlverhaltensperiode um ein neues Konto bemühen damit das Gewiggel mit den "Altpfändungen" endet.
3. Die Freigabe der Beträge jeweils bei Deinem Insolvenzgericht beantragen. Alternativ ginge auch eine sogenannte Quellenfreigabe.
Das wär mir neu.
Für die richtige Berechnung der Lohnabtretung ist Dein Arbeitgeber zuständig.
Beim Insolvenzbeschlag auf dem Konto bist zunächst mal Du dafür verantwortlich Unpfändbares was über den Freibetrag hinausgeht zu sichern.
Wie gesagt - im Verfahren ist das Insolvenzgericht zuständig.
Der wird sich dafür vermutlich nicht verantwortlich fühlen.
PS: Hallo ersma!:)
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Re: Urlaubsgeld
Dankeschön für deine schnelle Antwort.
Ich muss dazu sagen das ich ein P-Konto habe.
Ist es nicht besser mein P-Konto zu behalten.
Ich muss dazu sagen das ich ein P-Konto habe.
Ist es nicht besser mein P-Konto zu behalten.
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Re: Urlaubsgeld
Davon bin ich einfach mal ausgegangen:) - stand ja auch schon da.
Ja sicher - bis auf Weiteres in jedem Falle.
In der Wohlverhaltensperiode gibt es in jedem Falle keinen Insolvenzbeschlag (die Pfändung des Insolvenzverfahrens) mehr. Dann bräuchtest Du theoretisch kein P-Konto mehr, wenn - ja wenn da nicht die Altpfändungen wären.
Von daher solltest Du dann nach Möglichkeit eine andere Bank suchen damit Du dann kein P-Konto mehr benötigst und das Freigabegewiggel spätestens dann endet.
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Re: Urlaubsgeld
Ok,
du meinst damit in der Wohlverhaltensphase ein neues Konto eröffnen.
Da muss aber die neue Bank mitspielen, die sehen ja das ich in der Privatinsolvenz bin.
du meinst damit in der Wohlverhaltensphase ein neues Konto eröffnen.
Da muss aber die neue Bank mitspielen, die sehen ja das ich in der Privatinsolvenz bin.
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Re: Urlaubsgeld
Ja - das schrub ich - zweimal;)
Dafür gibts durchaus Mittel und Wege, dass die neue Bank "muss".
Besprich das Thema Urlaubsgeld doch zunächst einfach mit Deinem Verwalter wenn das Verfahren eröffnet ist.
Aber bitte rhetorisch im Sinne von "Ich habe da dieses Problem - wären Sie bitte so reizend mir da einen weisen Rat zu geben wie ich das am besten mache?" und nicht "Ich habe gelesen, Sie müssen mein Urlaubsgeld freigeben!";)
Vielleicht hast Du ja Glück und es ist einer der "zugewandten" Art und er sagt was weises und konkretes dazu.
Wenn es eher einer von der Gattung "ist nicht mein Bier" sein sollte, wirst Du zunächst wohl ohnehin nicht um einen Freigabeantrag rumkommen.
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Re: Urlaubsgeld
Handelt es sich denn auch namentlich um Urlaubsgeld? Nachdem bei uns sämtliche Zahlungen zur Jahressonderzahlung gemacht wurden, sind die nämlich nicht mehr eindeutig zuzuordnen und entsprechend voll pfändbar.
Obwohl ein Teil vor Weihnachten gezahlt wird und der andere Teil zur typischen Urlaubszeit im Juni/Juli
Obwohl ein Teil vor Weihnachten gezahlt wird und der andere Teil zur typischen Urlaubszeit im Juni/Juli
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Re: Urlaubsgeld
Dabei muss ich immer an einen großen Sozialverband denken, der vor 3-4 Jahren "aus Rücksicht auf Mitarbeiter anderer Glaubenszugehörigkeiten" seine Weihnachtsgelder in "Jahressonderzahlungen" umtaufte.Käsebrot hat geschrieben: ↑8. Jul 2019, 17:07 Handelt es sich denn auch namentlich um Urlaubsgeld? Nachdem bei uns sämtliche Zahlungen zur Jahressonderzahlung gemacht wurden, sind die nämlich nicht mehr eindeutig zuzuordnen und entsprechend voll pfändbar.
Obwohl ein Teil vor Weihnachten gezahlt wird und der andere Teil zur typischen Urlaubszeit im Juni/Juli
Der Effekt war genau der - von da an waren das voll pfändbare Zulagen und keine Zahlungen gem. § 850a Nr. 4 ZPO mehr.
Ich bin mir sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter sämtlicher Glaubensrichtungen überaus dankbar für diese besondere Rücksichtnahme ihres Arbeitgebers waren.
Manchmal hat man einfach nicht genug Hände um sich gebührend an den Kopp packen zu können...
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Re: Urlaubsgeld
Handelt es sich denn auch namentlich um Urlaubsgeld?
Ja, ist als Urlaubsgeld deklariert.
Aber kenne das auch mit namentlich als Jahressonderzahlung.
Haben viele in meinem Bekanntenkreis.
Ich habe ja auch eine Steuererstattung auf meinem P-Konto bekommen und zusätzlich Urlaubsgeld.
Dadurch ist ja auch das Geld momentan in der Guthabensperre, sprich Auskehrkonto.
Mir ist auch bewusst das die Steuererstattung zu der Insolvenzmasse gehört.
Ich will eigentlich nur vermeiden die Sache mit dem Urlaubsgeld.
Ja, ist als Urlaubsgeld deklariert.
Aber kenne das auch mit namentlich als Jahressonderzahlung.
Haben viele in meinem Bekanntenkreis.
Ich habe ja auch eine Steuererstattung auf meinem P-Konto bekommen und zusätzlich Urlaubsgeld.
Dadurch ist ja auch das Geld momentan in der Guthabensperre, sprich Auskehrkonto.
Mir ist auch bewusst das die Steuererstattung zu der Insolvenzmasse gehört.
Ich will eigentlich nur vermeiden die Sache mit dem Urlaubsgeld.
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Re: Urlaubsgeld
@caffery
Lässt sich das Urlaubsgeld denn auch bei einer Kontopfändung schützen, wenn es zusammen mit dem normalen Gehalt gezahlt wird? Frage aus Interesse, weil bei uns diese Zahlungen zusammen mit den laufenden Bezügen als eine Überweisung kommen. Ist dann nur auf der Abrechnung erkennbar.
Ich vermute mal, dass du dich je nachdem, wann das Urlaubsgeld überwiesen wird, ans Gericht oder dann an den IV wenden musst. Wenn im Verfahren direkt an der Quelle, sprich dem AG gepfändet wird, dürfte es kein Problem mehr mit der Auszahlung geben. Knifflig wird‘s ja nur noch während des Endspurts bis zur Eröffnung. Also Kopf hoch
Lässt sich das Urlaubsgeld denn auch bei einer Kontopfändung schützen, wenn es zusammen mit dem normalen Gehalt gezahlt wird? Frage aus Interesse, weil bei uns diese Zahlungen zusammen mit den laufenden Bezügen als eine Überweisung kommen. Ist dann nur auf der Abrechnung erkennbar.
Ich vermute mal, dass du dich je nachdem, wann das Urlaubsgeld überwiesen wird, ans Gericht oder dann an den IV wenden musst. Wenn im Verfahren direkt an der Quelle, sprich dem AG gepfändet wird, dürfte es kein Problem mehr mit der Auszahlung geben. Knifflig wird‘s ja nur noch während des Endspurts bis zur Eröffnung. Also Kopf hoch
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